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Geschrieben von Danyshope am 05.01.2017, 22:13 Uhr

Besch

Blödsinn! Und damit meine ich das Geschrei nach einem BV vom Arzt. Der darf dir keines ausstellen und ist auch der komplett falsche Ansprechpartner. Für das BV ist - wenn die Arbeit mit dem Mutterschutz nicht vereinbar ist - der AG zuständig. weigert der sich, kannst Du auch Aufsichtsbehörde einschalten (Gewerbeamt/Arbeitsschutz). Die prüfen das dann.

Der Arzt darf das Bv nur ausstellen wenn Du derartige entsprechende gesundheitliche Beeinträchtigungen hast das deine Gesundheit oder die des Kindes gefährdet sind, nicht aber weil Du als Hoteldame arbeitest. Und wenn du die üblichen "Schwangerschaftsbeschwerden" hast oder eine Grunderkrankung ist evtl eh eine AU angesagt - je nachdem mit Auswirkung auf das Elterngeld oder nicht.

Also bevor du nach einem Gefälligkeits-BV ruft evtl einfach mal erst informieren wer für was zuständig ist. Wobei ein BV eh nicht mehr so leicht zu bekommen ist - dank dem mißbrauch einiger "Damen". Viele Frauen meinen nämlich mit positivem Schwangerschaftstest schwer krank zu sein....

 
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