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Geschrieben von dee1972 am 05.01.2017, 19:06 Uhr

Besch

Als Hausdame schreibst du Dienstpläne,Budget und Materiallisten, checkst Zimmer und öffentliche Bereiche, nimmst Wäschelieferungen (da kann dir sicherlich die Hausdamenassistentin oder eine Azubine zur Hand gehen) an, bestellst und verwaltest Verbrauchsgegenstände. Das ist nicht mehr zu schaffen?

Wenn sich dein direkter Vorgesetzter (was dann ja sicherlich der Hoteldirektor ist) nicht an das Mutterschutzgesetzt hält, dann macht er sich strafbar. Und das weiss er sicherlich auch.

"Nur" gesundheitliche Probleme berechtigen nicht zur Ausstellung eines IBV durch den FA, es bedarf dann eher einer Krankschreibung.

Alles Gute.

P.S. rein interessehalber: handelt es sich um ein Privathotel oder um eine Kette?

 
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