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Geschrieben von HeyDu! am 08.02.2021, 14:21 Uhr

Belästigung durch offene Kamine in der Nachbarschaft?

Offene Kamine haben Bestandsschutz und dürfen auch noch gebaut werden. Allerdings dürfen sie nur gelegentlich genutzt werden. Gelegentlich bedeutet max. 5 Stunden an 8 Tagen im Monat.

https://www.google.com/amp/s/www.t-online.de/heim-garten/energie/id_72753332/tid_amp/offener-kamin-darf-nur-gelegentlich-genutzt-werden.html

 
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