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Geschrieben von charty am 09.05.2011, 13:14 Uhr

Bei uns ...

... ist das Grillen auf offenem Feuer, sprich Holzkohle, verboten. Das steht auch so in der Hausordnung. Gas- und Elektrogrill sind erlaubt, weil keine Rauchentwicklung entsteht. Und das ist für mich absolut in Ordnung. Das wird hier in der Anlage seit Jahren so praktiziert.

Dennoch haben wir derzeit quasi das gleiche Problem wie bei Dir und ich habe jetzt die Hausverwaltung um Stellungnahme gebeten.
Uns gegenüber haben sie einen reinen Mietblock (gehört zu unserer Anlage) erstellt und einige der Mieter dort meinen teilweise 3-4x die Woche mit Holzkohle grillen zu müssen; es gibt aber auch welche mit Elektro- und Gasgrill. Wenn drüben mit Holzkohle gegrillt wird, zieht der Rauch direkt in unsere Schlafräume und da diese Bewohner meist so zwischen 18 - 20 Uhr anfangen zu grillen, fällt dies genau in die Lüftzeit des Zimmers meiner Tochter. Sehr ärgerlich, weil sie dann - wenn ich es nicht rechtzeitig gemerkt habe - im Qualm schlafen muss.
Auf freundliche Anfrage der Grillenden hieß es bei ihnen steht nichts in der Hausordnung!?

Ich warte mal ab, was die Hausverwaltung jetzt sagt und dann bin ich schlauer. An Deiner Stelle würde ich in der Hausordnung mal nachsehen, ob diesbezüglich etwas geregelt ist.

Vg Charty

 
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