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Geschrieben von Felica am 21.01.2020, 15:04 Uhr

Bei abgebrochenen Kontakt Angehörige über Todesfall informieren?

Ja. Habe ich so gemacht. Und auch direkt drauf hingewiesen das ab nun die Frist läuft wegen Erbausschlagung.

Wohnt man in der gleichen Stadt, dann setzt das Amtsgericht nämlich voraus das man den Tod mitbekommt und rechnet ab dann. Selbst dann wenn kein Kontakt mehr Bestand.

Kontakt war genau so unangenehm wie gedacht, aber ich muss mir nichts vorwerfen.

 
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