Geschrieben von Pamo am 26.09.2013, 9:04 Uhr |
Aufhebungsvertrag, Frage dazu
Wenn du dem AG schilderst, warum du den Aufhebungsvertrag wünschst und dass du sonst wahrscheinlich häufiger aus Betreuungsgründen (ohne Bezahlung) ausfallen wirst, dann stimmt fast jeder vernünftige AG einem Aufhebungsvertrag zu. Er kann dich nunmal nicht dazu zwingen, zur Arbeit zu kommen, wenn du faktisch nicht kannst.
Ob Sperre oder nicht musst du mit dem JobCenter klären. In der Regel gibt es sie bei Aufhebungsvertrag.
- Aufhebungsvertrag, Frage dazu - vomGlückgefunden 25.09.13, 21:14
- Re: Aufhebungsvertrag, Frage dazu - Butterflocke 25.09.13, 21:40
- Re: Aufhebungsvertrag, Frage dazu - Pamo 26.09.13, 9:04
- Re: Aufhebungsvertrag, Frage dazu - Hase67 26.09.13, 10:47
Noch in 2012 hat die Bayern-FDP dafür gesorgt, dass die Schlecker-Frauen
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Kann mir jemand helfen?
Ist zwar von bild online... aber...
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Die wahl ist rum und nun steuer erhöhung??
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