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Geschrieben von Franzie76 am 12.02.2009, 18:59 Uhr

Arbeiten ohne Arbeitsvertrag ?

Hey SPMFL!

Also, es tatsächlich so, dass Du auch nur mit einer mündlichen Zusage arbeiten kannst und dies als rechtsgültiger Arbeitsvertrag gilt. Gesetzlich ist das ganz legal. Und, wenn Du 2 Tage nachdem Dein Vertrag ausgelaufen ist, immer noch zum Dienst erscheinst bzw. auf den Dienstplan stehst, kann Dein werter Chef später nicht sagen, Du wärest nicht mehr angestellt. Er hätte Dich dann die letzten 2 Tage schon nicht mehr arbeiten lassen dürfen.
Ausserdem gibt es noch etwas, allerdings weiss ich nicht, obs heut noch gilt, wenn ein befristeter Arbeitsvertrag ausläuft, man weiter im Betrieb bleibt (wie bei Euch nach mündlicher Zusage), gilt Dein Vertrag anschliessend als unbefristet!!

Also, keine Sorge, geh weiter ackern und Du hast Deinen Job :-).
LG, Franzie

 
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