Geschrieben von shinead am 31.03.2020, 11:39 Uhr |
Anwältin legt einfach Mandate nieder bei Prozesskostenbeihilfe - Was nun?
Grundsätzlich kannst Du den Anwalt an den die PZK bezahlt wird ändern (§ 121 ZPO ) Das kannst Du selbst, oder Dein künftiger Anwalt übernehmen.
Ich würde bezüglich der Niederlegung aber auch mal bei der zuständigen Anwaltskammer nachhören, ob das so in Ordnung ist. Du hast ja keinen Fehler gemacht, Corona als Grund anzugeben ist schon merkwürdig und bezüglich der Drohungen müsste m.E. überprüft werden, ob genau diese Deine Verteidigung erschweren sollten.
- Anwältin legt einfach Mandate nieder bei Prozesskostenbeihilfe - Was nun? - Einsam39 31.03.20, 9:30
- Re: Anwältin legt einfach Mandate nieder bei Prozesskostenbeihilfe - Was nun? - taram 31.03.20, 10:04
- Re: Anwältin legt einfach Mandate nieder bei Prozesskostenbeihilfe - Was nun? - shinead 31.03.20, 11:39
- Such Dir eine neue Anwältin. - Berlin! 31.03.20, 16:01
- Re: Such Dir eine neue Anwältin. - WonderWoman 31.03.20, 16:28
- Re: Such Dir eine neue Anwältin. - Berlin! 31.03.20, 16:53
- Re: Such Dir eine neue Anwältin. - WonderWoman 31.03.20, 16:28
- Mandat hat schon bestanden - Einsam39 31.03.20, 17:10
- Re: Mandat hat schon bestanden - Berlin! 31.03.20, 17:32
- Re: Mandat hat schon bestanden - WonderWoman 01.04.20, 8:01
- Re: Mandat hat schon bestanden - Berlin! 31.03.20, 17:32
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