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Geschrieben von shinead am 31.03.2020, 11:39 Uhr

Anwältin legt einfach Mandate nieder bei Prozesskostenbeihilfe - Was nun?

Grundsätzlich kannst Du den Anwalt an den die PZK bezahlt wird ändern (§ 121 ZPO ) Das kannst Du selbst, oder Dein künftiger Anwalt übernehmen.

Ich würde bezüglich der Niederlegung aber auch mal bei der zuständigen Anwaltskammer nachhören, ob das so in Ordnung ist. Du hast ja keinen Fehler gemacht, Corona als Grund anzugeben ist schon merkwürdig und bezüglich der Drohungen müsste m.E. überprüft werden, ob genau diese Deine Verteidigung erschweren sollten.

 
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