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Geschrieben von Berlin! am 31.03.2020, 17:32 Uhr

Mandat hat schon bestanden

Okay, wichtige Info.

Ist VKH bewilligt? Wurde sie beigeordnet?
Laufen gerade Fristen und wenn ja: bis wann?

Grundsätzlich kann ein Mandat bei Vorliegen eines wichtigen Grundes niedergelegt werden. Ob ein solcher vorliegt, ist eine Frage des Einzelfalls.Nach dem, was Du schreibst würde ich sagen: es spricht einiges für das Vorliegen eines wichtigen Grundes. Das kann ich aber nicht sicher sagen aus der Distanz
Zur Unzeit darf ein Mandat NICHT niedergelegt werden. Sprich: wenn demnächst Fristen ablaufen oder eine Prozeßhandlung vorgenommen werden muß, darf der Anwalt den Mandanten nicht im Regen stehen lassen.

Die Frage ist aber: was möchtest Du?
Du kannst dem nächsten Anwalt den Sachverhalt genau so schildern und DU hast ja auch die Email der Anwältin, die das bestätigt. Du bekommst Nichtzwei Mal PKH bewilligt, kannst aber mit einer PKH-Bewilligung mehrere Anwälte mandatieren.
Zu den genauen Umständen und Details kannst Du Dich bei der für Dich zuständigen Rechtsanwaltskammer beraten lassen. Suche ich Dir raus, wenn DU mir sagst. wo Du wohnst. Oder Du gibt einfach RAK + Deine Stadt ein und schaust selber.

Alles Gute

 
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