Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Berlin! am 31.03.2020, 16:53 Uhr

Such Dir eine neue Anwältin.

Ich verstehe den Angriff auf mich jetzt nicht. Aber bitte, wenn Du Dich so besser fühlst, mach ruhig.

Du weißt sicherlich genau, dass das Mandat schon sicher bestanden hat (zwei mit Bezug aufeinander abgegebene Willenserklärungen, Angebot und Annahme, keine Bedingung, etwas wie: wenn PKH bewilligt wird). weil Du...ja weiß ich auch nicht. dabei warst? Gut raten kannst?

Und selbst, wenn es ein Mandat gab: das ist nicht in Stein gemeißelt und unkündbar. Aus wichtigem Grund kann man ein Mandat niederlegen, wenn es nicht zur Unzeit ist.
Die Anwältin hat gleich mehrere Gründe angeführt. Unter anderem, dass sie selbst scheinbar Opfer einer Straftat geworden ist und das Mandat nicht ordentlich wahrnehmen kann. Finde ich einen wichtigen Grund, kann man anders sehen.

Es bestand keine Beiordnung, denn PKH war ja noch nicht bewilligt.

Wo genau ist das Problem? Wer will denn einen Anwalt zur einer Mandatsweiterführung "zwingen", wenn der das nicht will...?

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.