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Geschrieben von Christine70 am 04.05.2015, 15:21 Uhr

Anscheinend verstehst du so einiges nicht!

ja, wir haben den arbeitsvertrag prüfen lassen, er darf das. aber nur, wenn z. b. jemand unentschuldigt fehlt. Wenn man sich ordnungsgemäß abmeldet, rechtzeitig, dann darf er das nicht verlangen. ich kenn auch bis heute keinen einzigen fall, wo das jemand zahlen mußte.

weiß aber nicht, wie es aussieht, wenn z. b. ein arbeitgeber zu spät oder gar nicht zur arbeit erscheint, weil der zug nicht fährt. ich möchte es mir nicht ausmalen. Aber ich denk mal, jeder hat heutzutage ein handy dabei und kann dann rechtzeitig bescheid geben.

 
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