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Geschrieben von momoo am 15.08.2018, 7:05 Uhr

Anforderung von Patientenunterlagen

Ein Recht auf all deine Unterlagen (in Kopie) hast du.
Berichte/ Entlassbriefe gehen in der Regel an den Hausarzt und den einweisenden Arzt ---wenn es vom Patienten erbeten wurde (und von der Verwaltung oder Pfleger/Pflegerin erfolgreich im System erfasst) auch an ihn--aber nicht als Regel

Alles was im Nachhinein angefordert wird muss schriftlich angefordert werden und mit der Unterschrift des Patienten (oder Bevollmächtigten) unterschrieben sein.
Diese Anforderungen werden gesondert erfasst und bearbeitet.

Den Bericht über den Hausarzt zu bekommen ist sicherlich möglich- aber falsch.
Der Hausarzt darf den Bericht nicht weitergeben (egal an wen).
Das wird aber nicht immer so praktiziert.

Es kann sein, dass du für den Bericht/die Kopien bezahlen musst. In D sind das 0,50 € für die ersten 50 Seiten, jede weitere 0,15 € dazu kommt MwSt. und die Portokosten.
Gib in deiner Anforderung am besten gleich mit an, dass du bereit bist/dir bekannt ist die Kosten zu übernahmen.

nicht locker lassen
lg momoo

 
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