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Geschrieben von Gerry 74 am 20.10.2005, 16:35 Uhr

also nochmal :-)))

„Monopoly" ®
Gesellschaftsspiel
- Hergestellt von der Spielefabrik Franz Schmidt, München 13,
mit Genehmigung der Fa. Parker Bros. Inc. USA
Alle Rechte vorbehalten Ges. gesch.
Der Sinn des Spieles
Der Sinn des Spieles ist, Besitztümer so günstig zu kaufen, zu vermieten oder
zu verkaufen, daß man der reichste Spieler und möglicherweise Monopolist
wird. Ausgehend von „Los", führt man die Figuren nach der Anzahl der mit
2 Würfeln gewürfelten Augen um das Brett. Wenn die Figur eines Spielers
auf ein Feld kommt, das nicht bereits im Besitz eines anderen ist, kann er
dieses von der Bank kaufen. Kauft er es nicht, wird es an den Meistbietenden
versteigert. Der Zweck des Besitzes Ist, Mieten von den Mitspielern einzuziehen,
die auf dieses Feld kommen. Die Mieten werden durch die Errichtung von
Häusern und Hotels beträchtlich erhöht. Es Ist also empfehlenswert, Gebäude
auf seinen Bau-Grundstücken zu errichten. Um wieder Bargeld zur Verfügung
zu haben, dürfen die Baugrundstücke von der Bank hypothekarisch beliehen
werden. Kommt man auf das Gemeinschafts- oder Ereignisfeld, darf man dementsprechend
eine Karte ziehen, deren Angaben befolgt werden müssen. Das
Spiel ist unterhaltend und dabei aufregend, wozu der Bankhalter oft beiträgt.
Vor Beginn des Spieles bestimmen die Teilnehmer, zu welcher Stunde das
Spiel enden soll. Am Ende des Spieles gewinnt der reichste Spieler.
Beim ersten Schlag der vereinbarten Stunde endet das Spiel. Wenn ein Spieler
sich mitten im Spiel befindet, beendet er seinen Zug und jede damit verbundene
Handlung. Jeder Spieler zählt dann seinen Besitz: 1. Bargeld, 2. Wert
der unbelasteten Grundstücke, Wert der Bahnhöfe, des Wasser- und Elektrizitätswerkes,
3 die Hälfte des Wertes der Delasteten Grundstücke, 4. Kosten
der Häuser und Hotels, wobei ein Hotel den Wert von 5 Häusern hat.
Wer das meiste besitzt, gewinnt.
Spielregeln für 3 bis 7 Spieler
Ausstattung
Das Gesellschaftspiel besteht aus einem Spielplan, dessen einzelne Felder
Baugrundstücke, Bahnhöfe, Vorteile, Belohnungen und Strafen bezeichnen.
Es gehören dazu 2 Würfel, 6 Spielfiguren verschiedener Farben, 32 grüne
Häuschen, 12 rote Hotels und 2 Kartensätze von je 16 Karten für das Gemeinschafts-
und Ereignisfach, 28 Besitzrechtskarten für jedes Besitztum und
265 Spielgeldscheine mit verschiedenen Werten.
Vorbereitung
Man legt den Spielplan auf einen genügend großen Tisch, die Ereignis- und
Gemeinschaftskarten mit der Oberseite nach unten auf die für sie angegebenen
Fächer. Jeder Spieler erhält eine bestimmte Figur, die ihn bei seinem
Wandern rund um das Spiel vertritt und M 30000,-. Das übrige Geld geht
an die Bank. Einer der Spieler wird zum Bankhalter gewählt. (Siehe Seite 4,
Bank und Bankhalter.)
Spielgeld
Jeder Spieler erhält M 30000,— In folgenden Einzelscheinen:
1 Schein zu M 10000,-, 6 Scheine zu M 2000,-,
4 Scheine zu M 1000,—, 3 Scheine zu M 400,—,
10 Scheine zu M 200,-, 7 Scheine zu M 100,-,
5 Scheine zu M 20,— oder 10 Scheine zu M 10,—.
Alles übrige Geld kommt In die Bank. (Wenn 7 Spieler sich beteiligen, wartet
der eine, bis alle anderen Ihr Geld erhalten haben, dann nimmt er seine
Ernennung als Bankhalter an.)
(Die Scheine lauten auf „Spielmark" = M.)
Beginn des Spieles
Wer die meisten Augen wirft, fängt an. Er setzt seine Figur auf das mit „Los"
bezeichnete Feld und führt sie in Pfeilrichtung nach der Anzahl der gewürfelten
Augen. Dann ist sein Spiel beendet und sein linker Nachbar ist an der
Reihe zu würfeln. Die Figuren bleiben auf den besetzten Feldern stehen und
werden von dort aus weiter gezogen, wenn der Spieler wieder an der Reihe
Ist. Eine oder mehrere Figuren können gleichzeitig auf einem Feld stehen.
Im Verlauf des Spieles kommen die Spieler mehrmais um das ganze Spielfeld
herum.
Wenn ein Spieler einen Pasch wirft (d. h. einen Wurf, bei dem beide Würfel
dieselbe Augenzahl zeigen), führt er seine Figur, wie üblich, um die Summe
beider Würfel weiter. Die so erreichte Weite ist gültig, d. h. der Spieler ist
allen Vorteilen und Strafen unterworfen, die auf diesem Feld entstehen. Er
behält die Würfel, wirft nochmals und führt seine Figur weiter wie vorher.
Wenn er jedoch dreimal hintereinander einen Pasch wirft, darf er mit seiner
Figur nicht weitergehen, sondern muß sich sofort mit seiner Figur in das
Gefängnis begeben (siehe Gefängnis).
Gehalt
Jedesmal, wenn ein Spieler mit seiner Figur das Feld „Los" erreicht oder
passiert, zahlt ihm der Bankhalter das Gehalt von M. 4000,- aus; dies gilt
nur, wenn er sich in Pfeilrichtung bewegt.
Ankunft auf unverkauftem Feld
Wenn ein Spieler auf ein Feld kommt, auf das noch kein anderer Spieler
einen Besitzanspruch hat, hat er die Wahl, ob er dieses Grundstück von der
Bank zum aufgedruckten Preis kaufen will oder nicht. Wenn der Spieler sich
zum Kauf entschließt, zahlt er der Bank für dieses Besitztum den aufgedruckten
Preis und erhält die Besitzrechtskarte, die sein Besitzrecht nachweist.
Er legt diese Karte offen vor sich hin, und zwar mit der Vorderseite
nach oben. Entschließt sich der Spieler nicht zum Kauf, muß der Bankhalter
dieses Grundstück sofort durch Versteigerung zum Kauf anbieten und muß
es an den Meistbietenden verkaufen. Der Käufer muß den Kaufpreis sofort
entrichten und erhält die Besitzrechtskarte. Jeder Spieler, auch der, der den
Kauf zum aufgedruckten Preis verweigerte, kann mitbieten. Das Angebot
kann von jedem beliebigen Preis ausgehen.
Ankunft auf verkauftem Feld
Wenn ein Spieler auf ein verkauftes Grundstück kommt, zieht der Eigentümer
Miete von ihm ein; die Mietsumme ist auf der betreffenden Besitzrechtskarte
aufgedruckt. Man beachte: Wenn auf dem Grundstück Häuser
stehen, ist die Miete höher, als sie für ein unbebautes Grundstück sein würde.
Wenn das Grundstück hypothekarisch belastet ist, darf keine Miete verlangt
werden. Ein belastetes Grundstück wird dadurch gekennzeichnet, daß man
die Besitzrechtskarte umdreht.
Anmerkung: Wenn der Besitzer versäumt, die Miete zu verlangen und der
nächste Spieler würfelt, braucht die Miete nicht mehr entrichtet zu werden
Vorteile für die Besitzer von Grundstücken
Es ist ein Vorteil, Besitzrechtskarten für alle Grundstücke einer gesamten
Farbengruppe zu haben (z. B. Parkstraße und Schloßallee oder Chausseestraße,
Elisenstraße und Poststraße), weil der Besitzer dann doppelte Miete
verlangen kann, wenn ein Mitspieler auf eines der unbebauten Grundstücke
kommt. (Siehe Besitzrechtskarten.)
Häuser und Hotels können nur auf Grundstücken einer Farbengruppe gebaul
werden, die sich vollständig im Besitz eines Spielers befindet. (Siehe Seite 6,
Häuser.)
Sobald auf einem Grundstück Häuser oder Hotels gebaut sind, werden die
Mieten erheblich höher.
Ereignis- oder Gemeinschaftsfeld
Wenn ein Spieler auf das Ereignis- oder Gemeinschaftsfeld kommt, nimmt er
die oberste Karte von dem angegebenen Stapel und befolgt die darauf gedruckten
Anweisungen. Danach wird die Karte mit der Textseite nach unten,
zu unterst unter den Kartensatz geschoben. Die Karte „Du kommst aus dem
Gefängnis frei" wird jedoch zurückbehalten, bis sie benutzt wird. Danach
schiebt man sie zu unterst unter den Kartensatz. Diese Karte kann von einem
Spieler an einen anderen Spieler zu einem beiden genehmen Preis verkauft
werden.
Steuerfeld
Kommt man auf das Steuerfeld, zahlt man an die Bank.
Bankhalter
Man wähle als Bankhalter einen Spieler, der ein guter Auktionator Ist. Wenn,
wie üblich, auch der Bankhalter mitspielt, muß er natürlich seine persönlichen
Gelder von denen der Bank getrennt halten. :
Die Bank
Der Bankhalter benutzt für die Bank zweckmäßigerwelse einen größeren
Behälter. Besonders gut eignet sich der Plastikeinsatz mit Geldfächern, der
sich in der Luxusausgabe des „Monopoly" befindet; dieser Einsatz ist auch
einzeln im Handel erhältlich. Der Bankhalter verwahrt außer dem Bankgeld
die Besitzrechtskarten, die Häuser und Hotels, bis sie von den Spielern gekauft
und verwendet werden.
Die Bank zahlt Gehälter und Prämien, verkauft Besitztümer an die Spieler
und gibt dafür die gültigen Besitzrechtskarten aus; sie versteigert Grundstücke,
verkauft Häuser und Hotels an die Spieler, verleiht auf Verlangen
Geld für Hypotheken. Der Hypothekenwert macht die Hälfte des Wertes des
Grundstückes aus. Die Bank kauft jederzeit Häuser und Hotels von Baugrundstücken
zum halben Preis zurück.
Man zahlt an die Bank den Preis für alle Besitztümer, die man von Ihr kauft:
die Steuern, Geldbußen, Strafen und Zinsen.
Gefängnis
A. Ein Spieler kommt in das Gefängnis
1. wenn seine Figur auf das Feld mit der Bezeichnung: «Geh' In
das Gefängnis" kommt,
2. wenn er die Karte zieht: „Geh' In das Gefängnis",
3. wenn er dreimal hintereinander einen Pasch wirft.
Anmerkung: Wenn ein Spieler in das Gefängnis kommt, muß er sich direkt
dorthin begeben. Er kann für diesen Zug — auch wenn er über „Los" führt -
In keinem Fall M. 4000,— Gehalt einziehen. Der Spieler würfelt weiterhin
in der Reihenfolge mit, darf aber die nächsten zwei Würfe nicht ausnützen,
es sei denn, daß er nach „B" Ziff. 2-4 freikommt.
Besuch des Gefängnisses: Wenn ein Spieler nicht in das Gefängnis geschickt
wird, aber im Lauf des Spieles auf dieses Feld kommt, besucht er es nur
verfällt keiner Strafe und kann in der üblichen Weise bei seinem nächsten
Wurf ziehen
B. Ein Spieler kommt aus dem Gefängnis:
1 . Durch den dritten Wurf, nachdem er in das Gefängnis gekommen
ist.
Unmittelbar nach dem 3. Wurf muß der Spieler eine Geldstrafe
von M. 1000,— bezahlen und zieht dann um die gewürfelte
Augenzahl weiter. Die Verpflichtung zur Zahlung von M. 1000,—
entfällt, wenn der Spieler einen Pasch wirft.
2. Beim Werfen eines Paschs; er darf sofort um so viele Felder
weiterziehen, wie er bei seinem Pasch Augen geworfen hat.
3. Durch Verwendung einer Karte „Du kommst aus dem Gefängnis
frei". Diese Karte kann er aus dem Ereignis- oder Gemeinschaftsfach
erhalten oder von einem anderen Spieler zu einem
frei vereinbarten Preis gekauft haben.
4. Durch Zahlung einer Geldbuße von M. 1000,—, ehe er das nächste
Mal oder das darauffolgende Mal zum Würfeln kommt.
Ein Spieler kann Besitz kaufen und verkaufen. Häuser bauen sowie Mieten
einziehen, selbst wenn er sich im Gefängnis befindet.
Häuser
Die Spieler dürfen erst dann Häuser aufstellen, wenn sämtliche Grundstücke
verkauft sind. Häuser können nur von der Bank gekauft werden und dürfen
nur auf Grundstücken einer Farbengruppe errichtet werden, die sich vollständig
im Besitz eines Spielers befindet. Z. B.: Wenn es einem Spieler gelingt,
Rathausplatz, Hauptstraße und Bahnhofstraße zu besitzen, d. h. eine
vollständige Farbengruppe, kann er jederzeit, solange sie ihm gehört, ein
Haus oder mehrere Häuser von der Bank kaufen und auf den Grundstücken
aufstellen. Wenn er ein Haus kauft, kann er es auf jedem beliebigen seiner
Grundstücke aufstellen. Das nächste Haus, das er kauft, muß auf einem der
noch unbesetzten Grundstücke aufgestellt werden oder in einer anderen
Farbengruppe, die er besitzt. Der Preis, den er für jedes Haus zahlen muß,
steht auf der Besitzrechtskarte des Grundstückes.
Ein Spieler kann, in Obereinstimmung mit den obigen Regeln, jederzeit so
viele Häuser kaufen und aufstellen, wie er will und wie es seine Geldmittel
gestatten. Er muß aber gleichmäßig bauen, d. h. er darf auf einem Grundstück
erst dann ein weiteres Haus aufstellen, wenn auf allen anderen Grundstücken
der Farbengruppe jeweils die gleiche Anzahl Häuser errichtet ist. Er darf
also z. B. auf einem Grundstück das dritte Haus erst dann bauen, wenn auf
allen anderen Grundstücken der Farbengruppe je 2 Häuser stehen. Auf einem
Grundstück dürfen bis zu 4 Häuser gebaut werden.
Hotels
Ein Spieler muß 4 Häuser auf jedem Grundstück einer vollständigen Farbengruppe
haben, ehe er ein Hotelgebäude kaufen darf. Er kann dann von der
Bank ein Hotel kaufen, das auf irgendeinem Grundstück der Farbengruppe
aufgestellt werden darf. Er gibt dafür der Bank die vier Häuser von diesem
Grundstück zurück und zahlt an die Bank den Geldbetrag, der auf der Besitzrechtskarte
für das Hotel angegeben ist. Auf jedem Grundstück darf nur
ein Hotel aufgestellt werden.
Mangel an Gebäuden
Wenn die Bank keine Häuser zu verkaufen hat, müssen die Spieler, die
bauen wollen, warten, bis ein Spieler Häuser an die Bank zurückgibt. Wollen
zwei oder mehr Spieler mehr Häuser oder Hotels kaufen als die Bank verfügbar
hat, müssen die Häuser oder Hotels an den Meistbietenden versteigert
werden.
Verkauf von Besitztum
Unbebaute Grundstücke, EIektrizitäts- und Wasserwerk sowie Bahnhöfe
können an Jeden Spieler privat verkauft werden, und zwar für jeden Preis,
den der Besitzer dafür erlangen kann. Jedoch kann kein Grundstück an
einen anderen Spieler verkauft werden, wenn Gebäude auf irgendeinem
Grundstück der Farbengruppe stehen. Diese Gebäude müssen erst an die
Bank zurückverkauft werden, ehe der Besitzer ein Grundstück aus dieser
Farbengruppe verkaufen darf. Häuser und Hotels dürfen von den Spielern
jederzeit nur an die Bank verkauft werden; die Bank zahlt nur den halben
Preis, der beim Kauf dafür bezahlt wurde. Wenn es sich um Hotels handelt,
zahlt die Bank den halben Barpreis des Hotels und die Hälfte des Preises
der vier Häuser, die für das Hotel in Zahlung gegeben wurden.
Hypotheken
Hypotheken können nur von der Bank ausgegeben werden. Der Hypothekenwert
ist auf der Rückseite jeder Besitzrechtskarte aufgedruckt. Der Zinssatz
beträgt 10 Prozent vom Hypothekenwert; er ist zahlbar, wenn die Hypothek
zurückgezahlt wird. Wenn ein Besitztum übertragen wird, das hypothekarisch
belastet ist, kann der neue Inhaber die Hypothek sofort zurückzahlen. Er muß
in diesem Falle außer der Hypothek auch die nun fälligen 10 Prozent Zinsen
bezahlen. Kündigt er bei Erhalt der Besitzrechtskarten die Hypothek nicht,
muß er trotzdem die fälligen 10 Prozent Zinsen bezahlen. Hebt er die Hypothek
später auf, zahlt er weitere 10 Prozent außer der Hypothekensumme.
Häuser und Hotels können nicht hypothekarisch belastet werden. Alle Gebäude
auf dem Grundstück müssen an die Bank zurückverkauft werden, ehe
ein Grundstück hypothekarisch belastet werden darf.
Um wieder ein Haus auf einem hypothekarisch belasteten Grundstück aufstellen
zu können, muß der Eigentümer den Wert der Hypothek und 10 Prozent
Zinsen an die Bank zurückzahlen und das Haus von der Bank zum vollen
Preis zurückkaufen.
Zahlungseinstellung
Ein Spieler, der die Zahlungen einstellt, d. h. einer, der mehr schuldet als
er bezahlen kann, muß dem Gläubiger alles, was er an Wert hat, übergeben
und darf nicht mehr weiterspielen. Häuser und Hotels müssen auch in diesem
Fall zum halben Wert an die Bank verkauft werden, die das Geld an den
Gläubiger zahlt. Wenn ein zahlungsunfähiger Spieler ein hypothekarisch belastetes
Besitztum übergibt, muß der neue Besitzer sofort 10 Prozent Zinsen
an die Bank zahlen; er kann gleichzeitig die Hypothek zurückzahlen.
Wenn ein Spieler nicht genügend Geld aufbringt, um seine Steuern und
Strafen zu zahlen, selbst wenn er seine Häuser verkauft und sein Besitztum
hypothekarisch belastet, übernimmt die Bank sein Hab und Gut und versteigert
alles an den Meistbietenden. Häuser und Hotels dürfen nicht mit
versteigert werden.
Verschiedenes
Wenn ein Spieler mehr Miete schuldet, als er bar bezahlen kann, darf er
seinen Gläubigern teils bar, teils in Besitztum bezahlen. In diesem Fall wird
der Gläubiger oft weit mehr an Besitz übernehmen, als der Hypothekenwert
beträgt.
Die Spieler müssen selbst auf fällige Mieten achten. Helft nicht anderen
Spielern ihren Besitz überwachen.
Die Bank verleiht Geld nur gegen hypothekarische Sicherheit. Die Spieler
dürfen Geld oder Besitz nicht voneinander borgen.
Verkürzung des Spieles
Um das Spiel abzukürzen, mischt der Bankhalter die Besitzrechtskarten und
teilt gleich zu Beginn zwei Besitzrechtskarten an jeden Spieler aus. Die
Spieler zahlen bei Empfang der Besitzrechtskarten den Preis des Besitztums
an die Bank, Der Kaufpreis ist auf der Besitzrechtskarte aufgedruckt.
Gewinn
Sieger des Spiels ist der Spieler, der am Ende der vereinbarten Spielzeit
das größte Vermögen hat. Zur Ermittlung des Vermögens werden von jedem
Spieler sämtliches Bargeld und der Wert sämtlicher Besitztümer zusammengezählt.
Sollten während der Spielzeit Spieler wegen Zahlungsunfähigkeit ausscheiden,
gewinnt der Spieler, der als letzter übrigbleibt.

 
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