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Geschrieben von Frida19 am 26.06.2023, 14:36 Uhr

Achtung beim Wert von Geschenken!

Ok, bei uns steht es - mit Wertgrenze - im Arbeitsvertrag.
Wir sind eine nicht-öffentliche und nicht-kirchliche Einrichtung.
Es gilt, so lange wir beim Träger angestellt sind - somit auch für Abschiedsgeschenke.

 
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