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Geschrieben von ungewohnt am 10.06.2014, 18:34 Uhr

Abrechnung

So, in 3 Wochen endet dieses Schuljahr und die Schüler werden in Klasse 7 neu verteilt. In der Klassenkasse - verwaltet vom Lehrer - müssten sich zwischen 800 und 1000 € befinden.
Keine geringe Summe und wie ich finde, unbedingt vor den Ferien zu klären, wie die Verteilung stattfindet.
ABER: wie spreche ich dies als Elternvertreterin an, wenn ich nicht vom Lehrer angesprochen werde?
Mein Sohn verbringt noch ein paar Jahre auf der Schule und es ist dort nicht üblich, "eine Abrechnung vorzunehmen"

 
8 Antworten:

Genau so -

Antwort von Fredda am 10.06.2014, 18:37 Uhr

z.B. in einer Mail an den Lehrer:

"So, in 3 Wochen endet dieses Schuljahr und die Schüler werden in Klasse 7 neu verteilt. In der Klassenkasse müssten sich zwischen 800 und 1000 € befinden.
Lassen Sie uns noch vor den Ferien zu klären, wie die Verteilung stattfinden kann."

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Re: Genau so -

Antwort von Berlinga am 10.06.2014, 20:02 Uhr

Beispiel: 900€ / 30 Kinder ^ 30€ pro Kind.

Jedes Kind bringt also 30€ in die neue Klasse mit rein.

So würde ich das machen! Oder jedes Kind darf 30€ mit nachhause nehmen!

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Re: Genau so -

Antwort von Christine70 am 10.06.2014, 20:24 Uhr

bei uns sind genau aus diesen gründen keine klassenkassen mehr erlaubt.

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Re: Abrechnung

Antwort von Silvia3 am 10.06.2014, 20:56 Uhr

Verstehe das Problem nicht (bin selbst Elternsprecherin). Kein Lehrer der Erde wird sich auf den Schlips getreten fühlen, wenn er höflich gefragt wird, was mit der Klassenkasse geschehen soll.

Schreib eine Email und weiß darauf hin, dass sich noch Geld in der Klassenkasse befindet und dass vor Ende des Schuljahres über die weitere Verwendung des Geldes entschieden werden sollte, da die Kinder dann auseinandergehen.

Danach ist der Lehrer am Zuge.

Silvia

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Re: Abrechnung

Antwort von Himbeere2008 am 10.06.2014, 21:39 Uhr

Hier mal ein kleiner kopierter Beitrag.

Als Lehrkraft sollte man sich hüten eine "schwarze Kasse" (= Klassenkasse) zu führen. Ich wüsste auch nicht, aufgrund welcher Rechtsgrundlage man das dürfte: Es kommt nicht darauf an, dass es irgendwo "verboten" wäre, sondern es müsste irgendwo erlaubt sein! Man steht als Lehrkraft gegenüber Schülern und deren Eltern immer in einem öffentlich-rechtlichen Verhältnis. Das kann man auch nicht durch "Sonderabsprachen" mit der Elternversammlung umgehen.

Unsere Klassenkasse wird nicht durch den Klassenlehrer verwaltet. Ich wäre damit auch nicht einverstanden. Hier verwaltet der Elternbeirat die Kasse mit einem eigens dafür angelegten Konto. Darauf überweisen die Eltern jeden Monat den Betrag X für anstehen Klassenfahrten und später für die Abschlussfahrt.

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Re: Haben diese Kinder bzw. deren Eltern das Geld zusammengetragen?

Antwort von Franke am 10.06.2014, 22:04 Uhr

Oder war schon nennenswert Kapital von "Vorgängern" da?

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Bei uns darf die Klassenlehrerin das nicht führen

Antwort von Sternenschnuppe am 10.06.2014, 22:42 Uhr

Sie hat es eröffnet und wir haben die Bücherkosten und Startkosten überwiesen.
Beim ersten Elternabend wurde ein Kassenführer bestimmt, auf den das Konto dann umgeschrieben worden ist.

Sprech den Lehrer an, es ist das Geld der Kinder.

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Re:

Antwort von ungewohnt am 11.06.2014, 15:43 Uhr

Bei uns wird es noch vor den Ferien verteilt.
Es ist ja nicht direkt die Klassenkasse: es sind Reste von 2 Klassenfahrten.
Ca. 800 € zusammen. Wurde aber nicht von allen beide Fahrten bezahlt, d.h. da muss schon mal ein Unterschied gemacht werden.
Mich interessiert, ob Lehrer dies mit Elternvertretern abrechnen. So Einnahme/Ausgabe und Rest, oder ob Lehrer dies allein berechnen.

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