Geschrieben von shinead am 20.07.2012, 16:17 Uhr |
An die Geschiedenen, Frage
Bei gemeinsamem Sorgerecht (und das hat Dein Bruder ja, sonst hätte er nicht die erste Schule alleine auswählen dürfen), müssen bei der Einschulung und einer Umschulung beide Elternteile unterschreiben.
Ausnahme hierbei ist eine gerichtliche Verfügung, wie sie Dein Bruder hatte.
Er sollte mal mit seiner Ex-Frau reden. Vielleicht gibt es gute Gründe, vielleicht ist es Schikane. Wer weiß das schon. Aber Klärungsbedarf gibt es auf jeden Fall.
Er kann auch noch mal bei der Schule anrufen, und sein Veto einlegen. Allerdings vorher mit der Mutter sprechen. Vielleicht klärt sich alles auf.
- An die Geschiedenen, Frage - Birke 20.07.12, 9:53
- Re: An die Geschiedenen, Frage - Caot 20.07.12, 10:24
- Re: An die Geschiedenen, Frage - Sabine mit Amelie 20.07.12, 12:03
- Re: An die Geschiedenen, Frage - shinead 20.07.12, 16:17
- Re: An die Geschiedenen, Frage - kati1976 20.07.12, 21:28
- Danke - Birke 21.07.12, 17:01
- Re: An die Geschiedenen, Frage - Caot 20.07.12, 10:24