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Geschrieben von Sabine mit Amelie am 20.07.2012, 12:03 Uhr

An die Geschiedenen, Frage

Hallo,

also auch ich bin nicht geschieden, aber ich würde sagen, wenn sie das gemeinsame Sorgerecht haben, dann muss er mit unterschreiben. Das kann sie nicht alleine entscheiden. Aber auch ich sehe das eigentlich so, dass man zum Wohle des Kindes entscheiden sollte. Wenn er jetzt die 1. Klasse nicht geschafft hat, ist es für das Kind vielleicht sogar besser, wenn er das 1. Schuljahr in einer anderen Schule noch mal macht. Kinder sind manchmal grausam. Vielleicht wäre er in der jetzigen Schule der Sitzenbleiber oder so., was dem Kind dann auch nicht gut tun würde. Nichts desto Trotz würde ich an der Stelle deines Bruders, meine Ex zur Brust nehmen und ihr klar machen, dass es ganz klare Entscheidungen gibt, (gemeinsames Sorgerecht) und sie sich daran zu halten hat. Sollte sie noch mal dagegen gehen, würde ich dann auch das JA einschalten. Ich hatte die Schwierigkeiten auch mal, zwar nicht mit einem geschiedenen Partner, aber eben auch klare Absprachen an die sich nicht gehalten wurde. Ich habe das JA angeschrieben und die haben einen ganz klaren Brief formuliert und ab da war Ruhe. Es ging dabei aber auch nicht um so ein kleines Kind, sondern um eine 16 jährige und auch nicht um einen Ex., sondern um Großeltern, die meinten, sie müssten quer schießen.

Liebe Grüße

Sabine

 
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