Geschrieben von Pelopeia am 05.07.2016, 20:26 Uhr |
AO-SF Verfahren während des Schulbesuchs
Ob sonderpädagogischer Förderbedarf besteht, wird in dem Gutachten geklärt. Die Eltern stellen über die allgemeine Schule einen Antrag. Dann werden vom Schulamt ein schulärtzliches Gutachten und ein pädagogisches Gutachten (von Sonderschul- und Regelschullehrer) angefordert und ggf. weitere Gutachten/Atteste, etc. einbezogen. Unter großer Berücksichtigung des Elternwillens (zumindest in NRW) entscheidet dann das Schulamt über den sonderpädagogischen Förderbedarf.
Du kannst ja mal AO-SF googlen. Das ist die Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung. Da stehen die ganzen Paragraphen.
Grundsätzlich muss der sonderpädagogische Förderbedarf ab Feststellung berücksichtigt werden. Das ist aber abhängig von den Maßnahmen, die dann getroffen werden sollen. Davon brauchen einige tatsächlich etwas Vorlaufzeit.
Für gewöhnlich werden Ende des Jahres die Anträge für die Schulneulinge des nächsten Schuljahres gestellt.
- AO-SF Verfahren während des Schulbesuchs - Vanillepudding 05.07.16, 13:16
- Re: AO-SF Verfahren während des Schulbesuchs - Pebbie 05.07.16, 18:02
- Re: AO-SF Verfahren während des Schulbesuchs - Pelopeia 05.07.16, 20:26
- Re: AO-SF Verfahren während des Schulbesuchs - Sveamaus 06.07.16, 12:41
- Re: AO-SF Verfahren während des Schulbesuchs - Turbinchen21 09.07.16, 12:31
- Re: AO-SF Verfahren während des Schulbesuchs - muddelkuddel 12.07.16, 11:44
- nachtrag: meine beschreibungen beziehen sich ebenfalls auf NRW - muddelkuddel 12.07.16, 11:45
- Re: AO-SF Verfahren während des Schulbesuchs - muddelkuddel 12.07.16, 11:44
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