Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Ralph am 06.04.2011, 18:41 Uhr

@susafi

Kommt darauf an, wenn Du z.B. noch Unterhalt bekommst, ist es natürlich weniger, klar. Auch wenn Du einen Minijob hast, logisch.

Die Frage ist, was berücksichtigt die Arge an Mietkosten, was an Einkommen etc. Es ginge auch bei Dir um den Betrag, der vom Gesamtbedarf übrigbleibt, wenn Eure Einkommen abgezogen sind.

Ich habe mich einmal mit einemZeitungsreporter in HAmburg angelegt, der einer Frau geglaubt hatte, daß sie nur 450 DM vom Sozialamt bekäme, wie sie davon leben solle mit 3 Kindern. Großer Aufmacher auf zwei Seiten, die Rechnung kam vorne und hinten nicht hin. Den Reporter habe ich gefragt, wie er auf das schmale Brett kommt, die Frau kriegt Kindergeld? Ja!" Aha, 3x Kindergeld schon mal unterschlagen, das sie ja erhielt. Unterhaltsvorschuß? "Habe ich gar nicht nach gefragt..." Nee, klar... und die Miete und Strom hat das Amt gewiß direkt gezahlt, nicht wahr? ... "...???..."

Lösung, und das kam fast pfenniggenau hin: Miete und Strom waren bereits abgezweigt, logisch das die Frau, die wohl nicht mit Geld umgehen konnte, das nicht in die Finger bekam, gleichwohl gehört es ja wohl zur leistung!!!. Mit diesen 450,- €, die sie noch überwiesen bekam, dem Unterhaltsvorschuß vom Jugendamt, dem Kindergeld und dem vom Amt bereits gezahlten Betrag an den Stromversorger kam sie ziemlich genau auf die von mir errechneten Regelsätze, die sie nach Abzug der Miete hätte haben müssen.
Aber sie muß mit ihren Kindern von nur 450,- DM leben... *kopgschüttel*
Dem Reporter war das damals sehr peinlich... so ein Trottel!

Und bei meinem Beispiel: 1382,- € netto wären 7,98 € NETTO (!!) die Stunde. DAs ist kein Kleinstverdienst...

LG
Snoopy

 
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