Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Ralph am 06.04.2011, 18:16 Uhr

@aprilscherz: Nochmal ganz langsam gerechnet...

Wir kommen auf einen Bedarf an REGELSÄTZEN plus Alleinerziehendenmehrbedarf (bundesweit geregelt!) von rund 1000,- € (nehmen wir zwei Kinder im Alter von 8 und 10 Jahren an). Davon das Kindergeld abgezogen von 2x 184,- € (368,- €) = 632,- €, die allein an Regelsätzen verbleiben. Ich unterstelle jetzt mal, das kein Unterhalt und auch kein Unterhaltsvorschuß mehr gezahlt wird (der Fall ist ja bei uns AE nicht ganz abwegig, oder?).
Weiter unterstellte ich eine (angemessene) moderne Wohnung in Hamburg von 750,- € warm + 632,- € Regelsätze = 1382,- €, die von der Arge gezahlt werden. Du wirst mir recht geben, daß dies (mindestens) die Summe sein müßte, die sonst netto auf dem Konto vom Arbeiitgeber eingehen müßte, oder?

So, weiterhin unterstellte ich 35% Sozialversicherungs- und Steuerabzüge vom Bruttogehalt, d.h. 1382,- € sind 65% des Bruttogehaltes. 1382,- € / 65 x 100 = gerundet 2126,- € brutto.

40 Stunden x 52 Wochen / 12 Monate = 173 Stunden im Monat bei einer 40-Stunden-Woche.
2126,- € brutto / 173 Stunden = 12,29 € brutto je Stunde.

Ich habe dann unterstellt, daß diese Familie zur Tafel gehen kann und wöchentlich für 50,- € Lebensmittel erhält. Ich habe das pro Monat auf 200,- € begrenzt. Die 200,- € muß man aber ja auch als netto ansehen, also rechnung wie oben: 200,- € / 65 x 100 = 307,69 € brutto / 173 Stunden = 1,79 € brutto die Stunde.

12,29 € + 1,79 € = 14,08 € brutto je Stunde.

Auch wenn diese Familie vielleicht nicht oder nicht so oft zur Tafel geht... dafür habe ich andere Sachen herausgelassen, die ja zusätzlich übernommen werden oder nicht entrichtet werden müssen wie z.B. nicht gezahlte GEZ-Gebühren, Heizungs-, Betriebskosten- und Wasserkostennachzahlungen, Klassenreisen, Schulgeld, geringere Fahrkarten usw.

Ich habe, wie bei Arbeitnehmern auch, das Kindergeld nicht berücksichtigt, denn es gehört zwar zum Einkommen, aber eben NICHT zum Arbeitslohn.

Mit anderen Worten: Das, was abzüglich des Kindergeldes noch von der Arge kommt, entspricht in meinem Beispiel einem Bruttolohn von über 14,- €/Stunde. Da kann HellsinkiLove soviel greinen und gegenanposten wie sie will, diese Rechnung ist nun einmal wasserdicht.
Es ist auch keine Anklage, nur soll man mir nicht erzählen, H4 sei zuwenig!

LG
Snoopy

 
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