Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Ralph am 06.04.2011, 16:16 Uhr

Nein, ich wollte lediglich darlegen...

... daß die Gelder aus dem SGB II inzwischen eine gewisse Schallgrenze überschritten haben.

Mir ist schon klar, daß meine Rechnung mit rund 14,- €/Stunde mit der jeweiligen Miete steht und fällt. In München sind die Wohnunegn noch teurer als in Hamburg, da würde die Rechnung entsprechend höher ausfallen, in ländlichen Gegenden wäre es sicherlich weniger, je nach Miete. Dies würde aber auch für Arbeitnehmer gelten. Die Diskrepanz zwischen Arbeitsentgelt und SGB II-Transfer würde im Prinzip aber bleiben.

M.E. müßten sowohl die SGB II-Leistungen heruntergefahren werden und ein Mindestlohn her, und zwar ein deutlich höherer Mindestlohn als derzeit z.T. praktiziert.

Viele Grüße
Snoopy

 
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