Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Ralph am 06.04.2011, 16:10 Uhr

@Leena: Da stimme ich vollkommen zu...

Ich bin mit Dir völlig einer Meinung, und das predige ich bereits seit 15 Jahren, daß ich es als einen gesellschaftlichen SKANDAL halte, daß es nicht selbstverständlich ist, daß ein vierköpfiger Familienvater (oder -mutter), der/die 40 Stunden in der Woche malochen geht, sich und seine Familie ohne zusätzliche staatliche Leistungen durchbringen kann, und zwar bei Ansetzung eines geringen Lebensstandards wohlgemerkt.

Das hat widerrum verschiedene Gründe. Einer davon ist, daß die Mieten seit Mitte der 70er Jahre im Verhältnis dramatisch stärker gestiegen sind als die allgemeine Lohnentwicklung. Das wiederrum hat seinerzeit die FDP durchgesetzt in der sozial-liberalen Koalition, daß die Mieten vom gesetz entkoppelt werden, der Markt würde es richten - hieß es in der FDP, und ja, er hat es gerichet, wie wir sehen.

Seit ein paar Jahren ist es dann auch noch modern geworden, reguläres Personal zu entlassen, um diesselben leute via zeitarbeit wieder einzustellen, bloß daß jetzt einer unverdient mitverdient, der auch noch den Mammutanteil des Lohnes frißt (Zeitarbeitsfirma). Zeitarbeitsfirmen gehören verboten.
Es kann auch nicht angehen, daß, egal in welcher Branche, Löhne von 4,5, 6 oder 7,- € die Stunde (brutto!!!) salonfähig sind, im gegenteil, solche Arbeitgeber müßten gesellschaftlich geächtet werden!!

Aber ich denke schon, daß man Lohn und ALG II vergleichen kann, man muß nur fair bei der Berechnung bleiben und beim ALG II-Empfänger nur den wirklichen SGB II-Transfer berücksichtigen, d.h. alle anderen Dinge wie Unterhalt/Unterhaltsvorschuß, Kindergeld, Halbwaisenrenten usw. abziehen, denn all diese Zahlungen würden ja auch bei Arbeitseinkommen "hereinkommen", weil sie einkommensunabhängig sind.
Sie müßten aber - natürlich - dann auch beim Arbeitseinkommen eines Nichthilfeempfängers unberücksichtigt bleiben.
Und so kommt man dann schon zu durchaus vergleichbaren Größen.

LG
Snoopy

 
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