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von franzi1406  am 05.04.2011, 22:36 Uhr

Habe ich Chancen auf das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht? Hilfe!!!!

Ich bin Ratlos, obwohl ich alles versucht habe um es dem Kindesvater im Umgang mit dem Kind Recht zu machen gibt es ständig streit, drohungen mir das Kind wegzunehmen wenn es mal nicht nach seiner Nase läuft'
Dazu einiges zu meiner Situation.
Mein Ex und ich haben seit jan.2008 einen gemeinsamen Sohn, bei der Geburt lebten wir getrennt, bzw waren getrennt gemeldet verbrachten aber den Alltag überwiegend gemeinsam. Wir haben seit der Geburt die gemiensame Elterliche Sorge. Mein sohn war von Anfang an bei mir gemeldet und wohnhaft, ich habe das Erzeihungsjahr genommen und das Kind überwiegend betreut.Der vater war volltags, 50h/woche arbeiten. 6 Wochen habe ich in einer psychiatrischen Einrichtung verbracht als der kleine 3 Monate alt war, da ich durch die schwere Geburt eine Angst und Panikstörung bekommen habe, während dieser Zeit betreute der Vater das Kind in meinem Haushalt. Nachdem ich wieder entlassen wurde, übernahm ich wieder die Betreuung des Kindes und der Vater ging volltags arbeiten. Nach dem 1.geburtstag des Kindes sind wir offiziell zusammen gezogen und haben als Familie gelebt und agiert. Nun haben wir uns im letzten jahr im Sommer getrennt, der Vater nahm das Kind einfach mit und entzog mir das Kind 7tage voll. Schließlich einigten wir uns außergerichtlich mit dem Jugendamt das unser Sohn weiter bei mir wohnt, der Vater hatte stetiges Umgangsrecht, egal zu welcher Tageszeit. an zwei langen Wochenende von Do nachmittag bis Mo früh betreut der Vater das Kind in seinem Haushalt. Das klappt nun schon seit 9 Monaten sehr gut.Sogar unter der Woche habe ich ihm Nachmittage mit dem kleinen möglich gemacht wenn er frei hatte oder dergleichen. Allerdings ständiges zu spät kommen beim zurückbringen des kindes und stetige streitereien bzw. vorwürfe erschwerten es immer wieder. Außerdem droht der Vater ständig damit mir das Kind gerichtl. wegzunehmen und das aufenthaltsrecht zu beantragen, wenn etwas mal nicht so klappt wie er es möchte. Sogar eine Familienhilfe haben wir bereits in Anspruch genommen die uns in der Elternarbeit unterstützt hat das wir ständig in streit geraten sind, was den Umgang mit unserem gemeinsamen Sohn betrifft. Diese Hilfe wurde nun beendet, da ich umgezogen bin. Nun bin ich umgezogen mit meinem neuen Partner zusammen in einen anderen Landkreis allerdings nur 35km vom kindesvater entfernt. Ich musste den kleinen in einer neuen Kita anmelden, damit beginnt der streit. Der Vater befürchtet das ihm das Kind entfremdet wird da er den kleinen durch die entfernung nicht mehr, einfach so nachmittags aus der kita abholen kann um mit ihm einen tages ausflus machen kann, und weil sich die wochenenden verkürzen würden auf Fr Nachmittag bis Sonntag abend, da er den kleinen arbeitstechnich nicht in die neue Kita bringen könnte. Da mir der stetige druck der durch den Vater auf mich ausgeübt wird langsam psychisch an die substanz geht, ziehe ich in Erwägung das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zu beantragen, da der streit was ich ohne ihn entscheiden darf und womit er nicht einverstanden ist, nicht plausibel erscheint, da ich zu keine zeit versuche ihm das Kind vorzuenthalten, ganz im gegnteil. Nur kann ich mein leben auch nicht nach den gegebenheiten des Kindesvaters ausrichten.
Wie schätzen sie meine chancen auf das aufenthaltsbestimmungsrecht ein? Bzw die chancen für ihn falls er ebenfalls daraufhin eine übertragung auf sich beantragt?

 
29 Antworten:

Re: Habe ich Chancen auf das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht? Hilfe!!!!

Antwort von Herrann am 05.04.2011, 22:41 Uhr

na ja ich wäre nicht einfach so mit dem kind 35km weggezogen, kann den vater da schon verstehen, nächster ort ok, aber 35 km sind für mal ne stunde währen der woche zu sehen etwas weit wenn man bedenkt dass der mann arbeitet und das kind ja nicht bis in die puppen auf ist

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Re: Habe ich Chancen auf das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht? Hilfe!!!!

Antwort von mf4 am 05.04.2011, 22:50 Uhr

Ich habe keine Ahnung von der rechtl. Seite aber...

Er konnte sein Kind bisher wirklich sehr oft sehen und bei sich haben und hat sich offenbar gut gekümmert. Er hat es über lange Zeit allein betreut und was für dich ein verlässlicher "Ersatz".
Ich kann verstehen, daß er sauer ist, wenn diese Umgangszeit nur sehr minimiert wird, weil der Grund ein neuer Partner ist, den du erst ein paar Monate kennst... bei dem dann sein Kind aufwachsen wird.

Ich bin ehrlich... wäre ich er würde es mir auch schwer fallen nett zu bleiben.

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Re: Habe ich Chancen auf das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht? Hilfe!!!!

Antwort von tilesa am 05.04.2011, 23:05 Uhr

ich würde sagen, du hast gar keine chancen darauf.
wieso auch?

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Re: Habe ich Chancen auf das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht? Hilfe!!!!

Antwort von +emfut+ am 05.04.2011, 23:41 Uhr

Ich nehme stark an, daß er bisher nur gedroht hat.

Denn wenn er schon bei einem Anwalt war, dann wüßte er, daß bei gemeinsamen ABR und SR seine Zustimmung für die Anmeldung am neuen Wohnort und in der neuen KiTa notwendig gewesen wäre.

Er muß jetzt nur zügig reagieren. Ich weiß ja nicht, wann Du mit dem Kind umgezogen bist - aber er muß dem Umzug bald widersprechen, sonst hat er Probleme, seine Nicht-Zustimmung nachzuweisen.

Rechtlich hast Du ziemlichen Mist gebaut. Wenn der KV es drauf anlegt und er sich einen guten Anwalt leistet (und er die Betreuung sicherstellen kann), dann würde ich ihm gute Chancen auf das ABR einräumen.

Taktisch wäre es ziemlich schlau, den Ball jetzt flach zu spielen und Appeasement zu betreiben - dann findet er den Weg zum Anwalt vielleicht nicht. Wenn Du Glück hast.

Gruß,
Elisabeth.

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deine chancen liegen bei null

Antwort von krümel und murmel am 06.04.2011, 6:04 Uhr

und ich kann ihn verstehen. ich fände auch nicht klasse wenn mein kind auf einmal wegziehen musste.auch 35 km erschweren den umgang.
es kämpfen viele frauen hier um das ABR / ASR. und da sind die gründe meist noch schwerwiegender als bei euch.

ich stimm elisabeth zu. ball flach halten denn den mist hast du gebaut

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Re: Habe ich Chancen auf das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht? Hilfe!!!!

Antwort von susafi am 06.04.2011, 7:57 Uhr

Davon mal abgesehen was er mit dir macht... ist der Umgang mit dem Kind ja anscheinend ok... von daher bekommst du nicht das ABR... ich würde es an deiner Stelle momentan nicht einklagen... hattest du dir Erlaubnis umzuziehen? Wenn nicht könnte das Probleme geben, falls er das ABR einklagt... denn du hast ihn aus seinem Lebensmittelpunkt entfernt... alles halt den Ball lieber flach und hoffe das da nichts nach kommt...

ich kann dir nur raten dich selbst zu stärken... seine Attacken nicht an dich ran zu lassen... suche dir eine Beratung/Psychologen oder ähnliches, die dir helfen damit besser umzugehen... du musst lernen das Drohungen dich nicht unter Druck setzen müssen, weil Drohungen meist leer sind... im Normalfall kann ein er dir nicht einfach das Kind entziehen... das solltest du dir verinnerlichen...

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Re: Habe ich Chancen auf das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht? Hilfe!!!!

Antwort von +emfut+ am 06.04.2011, 9:13 Uhr

Zitat:
"im Normalfall kann ein er dir nicht einfach das Kind entziehen... "

Das stimmt grundsätzlich - nur daß sie sich selber durch den Wegzug schon aus dem "Normalfall" rauskatapultiert hat. Seine Drohung ist also nicht mehr "leer" - aber ich gehe davon aus, daß er das selber noch gar nicht weiß, denn sonst hätte sie schon einen Brief vom Anwalt im Briefkasten.

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Re: Habe ich Chancen auf das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht? Hilfe!!!!

Antwort von franzi1406 am 06.04.2011, 9:17 Uhr

Der Vater war mit dem Umzug einverstanden nur mit der Kita ummeldung nicht, außerdem bin ich des Kobs wegen umgezogen nicht meines Partners wegen. Mit dem ich im übrigen auch nicht zusammen wohne, nur im selben ort.

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Re: deine chancen liegen bei null

Antwort von franzi1406 am 06.04.2011, 9:20 Uhr

Wieso mist gebaut er hat vorm Jugendamt dem Umzug zugestimmt, er wollte nur das der kleine in dwr alten kita bleibt und ich ihn vor der arbeit in die alte kita bringe und dann zurück zur arbeit fahre.

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was ist kob??

Antwort von vallie am 06.04.2011, 9:23 Uhr

??

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Re: Habe ich Chancen auf das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht? Hilfe!!!!

Antwort von franzi1406 am 06.04.2011, 9:23 Uhr

Nochmal: er hat beim letzten Gespräch beim Jugendamt und mit der Familienhilfe dem Umzug zugestimmt ich habe ihn Monate vorher über den Beruflichen uMZUG INFORMIERT
Es geht hier allein um die Kita ummeldung und die ständigen drohungen von seiner seite und das er jedesmal was anderes will.
Und das Kind so keine regelmäßigkeit bekommt.
bis auf die 6 wochen war das Kind alleine in meiner Obhut und durch mich betreut da der Vater 10std. täglich arbeiten war, auch während der Beziehung

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Und, warum hast Du nicht?

Antwort von +emfut+ am 06.04.2011, 9:24 Uhr

Also das Kind in der alten KiTa belassen?

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Re: was ist kob??

Antwort von franzi1406 am 06.04.2011, 9:24 Uhr

= job

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Re: Und, warum hast Du nicht?

Antwort von franzi1406 am 06.04.2011, 9:26 Uhr

Weil ich dann 70km umweg in anspruch nehmen müsste morgens und nachmittags da ich hier arbeite und genau deshalb auch umgezogen bin... und mit dem umzug war er einverstanden das habe ich schriftlich

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Re: Und, warum hast Du nicht?

Antwort von +emfut+ am 06.04.2011, 9:30 Uhr

Aber eben nicht für die neue KiTa.

Sorry, das ist alles Pipifax. Setzt Euch zusammen und redet, am besten mit Mediator. Du meldest mal eben das Kind in einer anderen KiTa an und reduzierst den Umgang, er reagiert mit hilflosen Drohungen (was soll er auch sonst tun?) - Ihr nehmt Euch nichts.

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Re: Habe ich Chancen auf das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht? Hilfe!!!!

Antwort von franzi1406 am 06.04.2011, 9:30 Uhr

Und meinen neuen Partner kenne ich bereits 15Jahre, und war vor der Beziehung mit dem Kindesvater auch schon 5jahre zusammen, Trennung kam zustande weil er Job mäßig ins Ausland gegangen ist, und ich damals zu Jung war mich so fest zu binden um mit zugehen, mit dem kindesvater war ich nur 3,5jahre zusammen, also fremd ist mir der Mann nicht und meinem Kind auch nicht da wir eine enge Freundschaft gepflegt haben

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Re: Und, warum hast Du nicht?

Antwort von franzi1406 am 06.04.2011, 9:32 Uhr

Ich reduziere den Umgang nicht habe ihm sogar angeboten das er das Kind ein weiteres we NEHMEN KANN; ABER ER WILL DAS ALLES BEIM ALTEN BLEIBT ER WÜRDE MIT DEM 3 WE das Kind sogar öfter sehen als bisher

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Re: Und, warum hast Du nicht?

Antwort von +emfut+ am 06.04.2011, 9:34 Uhr

Zitat aus Deinem ersten Posting:
"Der Vater befürchtet das ihm das Kind entfremdet wird da er den kleinen durch die entfernung nicht mehr, einfach so nachmittags aus der kita abholen kann um mit ihm einen tages ausflus machen kann, und weil sich die wochenenden verkürzen würden auf Fr Nachmittag bis Sonntag abend, da er den kleinen arbeitstechnich nicht in die neue Kita bringen könnte."

Ich HASSE Leute, die erst eine Information posten und nachher ist es doch ganz anders. Wie, vedammicht, soll man da einen Ratschlag geben???

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Re: Und, warum hast Du nicht?

Antwort von vallie am 06.04.2011, 9:38 Uhr

ich hätte das auch ganz gerne mal zusammengefasst, zumal ich es nicht verstehe, was das ganze damit zu tun hat, wer wann wo wie lange gemeldet war/ist/sein wird....

der vater hat dem umzug zugestimmt, wollte aber das kind in der nahen kita haben, DAS hast du nicht gemacht. genau DAS findet er eben ziemlich doof.

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Re: Habe ich Chancen auf das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht? Hilfe!!!!

Antwort von susafi am 06.04.2011, 9:43 Uhr

ja, das weiß ich emfut... deshalb schrieb ich im Normalfall... hab ja oben drüber stehen das das keine gute Idee war...

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Re: Und, warum hast Du nicht?

Antwort von franzi1406 am 06.04.2011, 9:44 Uhr

Dafür habe ich ihm den Kompromiss eines weiteren ganzen wochenendes angeboten, mit diesem würde er das kind häufiger sehen als bisher, da diese nachmittag in 9 monaten nur 3mal stattgefunden waren durch seinen Beruf

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Wie kommt eigentlich die KiTa dazu...

Antwort von shinead am 06.04.2011, 9:46 Uhr

Das Kind ohne Unterschrift der Erziehungsberechtigten bzw. Vorlage der Negativbescheinung anzunehmen?

Sowas kann ich einfach nicht nachvollziehen!

Ihr müsst einen Kompromiss finden. Du wirst ihm dabei wesentlich entgegenkommen müssen, denn Du hast es mit der Kindergartenummeldung in Zusammenarbeit mit dem Kindergarten verbockt. Auch wenn Du nicht gewusst hast, dass auch die Unterschrift des Vaters notwendig war - Unwissenheit schützt hier nicht. Er hat als Erziehungsberechtigter (ob nun mit Aufenthaltsbestimmungsrecht oder ohne) dem neuen Kindergarten nicht zugestimmt. Damit ist die Anmeldung nichtig. Da rettet Dich auch nicht der Wisch vom Jugendamt.

Gruß
Corinna

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Re: Habe ich Chancen auf das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht? Hilfe!!!!

Antwort von susafi am 06.04.2011, 9:49 Uhr

Wenn er einverstanden ist, ist es doch umso besser... entweder du versucht übers Jugendamt in zur Vernunft zu bringen, das ihr einen ordentlichen Umgang ohne Drohungen pflegen könnt oder ihr macht eine "Elterntherapie" oder wenn er nicht mit zieht, dann solltest du dich alleine darum bemühen das du dich stärkst und das abkannst... ER KANN DIR NICHTS...

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Re: Und, warum hast Du nicht?

Antwort von susafi am 06.04.2011, 9:51 Uhr

kaspere doch nicht rum... du hast ihm ein Angebot gemacht... er will es nicht annehmen, somit hätte sich das Thema für mich gegessen...

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Re: Wie kommt eigentlich die KiTa dazu... also ich musste noch NIE die Unterschrift des

Antwort von Mucki+Ninchen am 06.04.2011, 10:14 Uhr

Vaters vorlegen - weder bei Kindergarten-, Schul- oder Ferienbetreuunganmeldung oder sonstwo.

Dabei wäre es bei uns kein Problem, die Unterschrift zu bekommen.

Als wir noch zusammen waren, habe auch immer nur ich unterschrieben, seine Unterschrift wurde eigentlich nie verlangt ...

Gruß, M

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Re: Wie kommt eigentlich die KiTa dazu... also ich musste noch NIE die Unterschrift des

Antwort von susafi am 06.04.2011, 10:19 Uhr

musst ich auch nicht... ich wurde nicht mal gefragt ob ich das ASR habe

auch im KH wurde letztens nur kurz gefragt ob ich allein Sorgeberechtigt bin, dann wars das...

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Re: Wie kommt eigentlich die KiTa dazu...

Antwort von shinead am 06.04.2011, 10:40 Uhr

Da Kitaanmeldungen eben das Erziehungsrecht betreffen sind beide Unterschriften notwendig. Genauso bei der Schulanmeldung. An- und Ummeldung auf der Stadt...

Was die Kitas/Schulen/Verwaltungen dann tatsächlich machen ist ggf. rechtlich nicht korrekt.

Ich musste meine Negativbescheinigung vorlegen.

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Vielleicht

Antwort von Mucki+Ninchen am 06.04.2011, 11:04 Uhr

wollen sie einfach unbürokratisch sein. Ich habe aber auch immer direkt gesagt: Alleinerziehend, der Papa darf das Kind abholen ohne extra Erlaubnis .. selbst dann wollte keiner die Unterschrift.

Naja, mir ist es egal, hat mich nur mal interessiert.

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antwort dazu von der Rechtsanwältin N. Bader

Antwort von franzi1406 am 06.04.2011, 12:57 Uhr

Hallo,
Sie haben das Aufenthaltsbestimmungsrecht u er hat ein Umgangsrecht. Er kann das Kind nicht holen, wann er will, dass sollte schon in geregelten Bahnen laufen. Wenn das nicht klappt u das JA nicht helfen kann, hilft nur der gerichtliche Weg
Liebe Grüsse,
NB

PS. Nachzulesen im Expertenforum

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