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Geschrieben von Muckelita am 23.02.2010, 21:27 Uhr

Gemeinsames Sorgerecht = gemeinsames Aufenthaltsbestimmungsrecht?

helft mir bitte :-(
ich hab mich entschlossen hier weg zu ziehen und ich kann hier einfach nicht mehr leben.
wie ist es wenn ich in meinen ehemaligen heimatort ziehen möchte, der ist 400 km weit weg.
er hat ja trotzdem die möglichkeit die kinder zu sehen bzw zu besuchen.
oder gibt es eine richtlinie wieviel km weit weg ich leben darf??
Kann der Kindesvater irgendwas erreichen dass ich nicht weg ziehen kann?
wir sind nicht verheiratet, haben aber beide für unterschrieben das gemeinsame sorgerecht zu haben.
wie gehe ich jetzt vor???

 
10 Antworten:

Re: Gemeinsames Sorgerecht = gemeinsames Aufenthaltsbestimmungsrecht?

Antwort von zu 5allein am 23.02.2010, 21:35 Uhr

hallo, hiess es nicht mal bis zu 200km darft allein entscheiden, wenn weite rmuss er zustimmen.
Weiß das aber auch nicht so genau.
lg

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Re: Gemeinsames Sorgerecht = gemeinsames Aufenthaltsbestimmungsrecht?

Antwort von lilliblue am 23.02.2010, 21:37 Uhr

Google mal nach...hab da einiges grad gesehen....
es stand oft, das man das Aufenth.....einklagen kann, also vor Gericht, wenn der Vater einem Umzug nicht zustimmt, du aber gute Argumente brauchst..

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Re: Gemeinsames Sorgerecht = gemeinsames Aufenthaltsbestimmungsrecht?

Antwort von Möhrchen am 23.02.2010, 21:46 Uhr

Ja, er muß zustimmen bei gem. Sorgerecht...sonst kann der Vater das ABR einklagen...wieviel Chancen er dabei hat, hängt natürlich vom Richter ab, aber ob man es riskieren will...?!

DIR kann er nichts vorschreiben, aber bei den Kindern hat er ein Wörtchen mitzureden.

400 km sind ja nicht eben mal zu überbrücken.

lg heike

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Re: Gemeinsames Sorgerecht = gemeinsames Aufenthaltsbestimmungsrecht?

Antwort von Muckelita am 23.02.2010, 21:50 Uhr

Es kann doch aber nicht sein, dass ich mein leben lang mit den kindern in seiner nähe leben muss, nur weil er das gemeinsame sorgerecht mit mir hat.
wäre es ein unterschied wenn ich ihn dazu bringe etwas zu unterschreiben dass ich umziehen kann???

das kann doch alles nicht wahr sein!
er kann praktisch bestimmen wo ich lebe !!!!

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Re: Gemeinsames Sorgerecht = gemeinsames Aufenthaltsbestimmungsrecht?

Antwort von Suka73 am 23.02.2010, 21:56 Uhr

andersrum kannst DU aber auch bestimmen oder könntest es, wo ER lebt oder was ER macht, wenn er die Kinder hat. Deshalb heißt es ja GEMEINSAMES Sorgerecht und außerhalb der Ehe (ich meine gut, da kann auch viel in die Hose gehen) würde ich mir sowas immer genau überlegen. Teile aus dem gemeinsamen Sorgerecht oder das gemeinsame Sorgerecht sind schnell unterschrieben und vergeben - aus der "Nummer" wieder rauszukommen ist viel schwieriger.

Ich hatte Dir das unten deshalb geschrieben, weil meine Nachbarin hier den Supergau hatte... Verheiratet, damit natürlich gemeinsames SR über beide Kinder. Mann und Frau waren sich nicht mehr grün, Trennung war bereits augesprochen. Sie wollte einfach nur "raus" hier, verlängertes Wochenende zu einem Freund. Hat das auch daheim mitgeteilt. Mann wußte bescheid, hatte auch Telefonnummern usw. Sie war weg, er ging zur Polizei und meldet sie als vermisst und hätte sich einfach ausm Staub gemacht. Eilverfahren Gericht, Aushang an der Tafel - Kinder im Stich gelassen, Aufenthaltsbestimmungsrecht war somit beim VATER !!!! Ich meine nur, so schnell kanns gehen - also mach bitte nichts, ohne Dich vorher abzusichern, ab Besten schriftlich.

Er wird mit Sicherheit nicht auf sein SR verzichten (wollen) - und ich denke ebenfalls nicht, dass er Dir unterschreibt, dass Du mit den Kindern hinziehen kannst wo Du willst. Das könnte ja auch Timbuktu sein. Er muss ja auch die Möglichkeit haben, die Kids später zu besuchen, 400 km sind da mal eben nicht ne Distanz wie von hier bis zum Bahnhof.

LG Sue

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Re: Gemeinsames Sorgerecht = gemeinsames Aufenthaltsbestimmungsrecht?

Antwort von Möhrchen am 23.02.2010, 22:00 Uhr

Nein, nicht wo DU lebst...es geht um die Kinder!

Wenn er dem Umzug zustimmt, kannst Du ohne Probleme umziehen.

Weißt Du, ich lebe auch gut 300 km von meiner Heimat entfernt und ich denke, daß mein Ex-Mann die Zustimmung zum Umzug geben würde, wenn ich wirklich wollte...aber das möchte ich meiner Tochter nicht antun. Hier hat sie Papa in der Nähe und Oma und Opa, die sich sehr gut kümmern.

Du mußt doch nich sofort entscheiden, wo Du leben möchtest...oft ist es eher eine Flucht - mein erster Gedanke nach der Trennung war auch der Umzug...aber wenn man dann hinter die Kulisse schaut, wäre es bei mir ein Davonlaufen gewesen. So bin ich hier geblieben und das ist ok;-)

Willst Du denn den Kindern den Papa so schwer erreichbar machen? Stell Dir mal vor, ihr habt dann ein Umgangsrecht - alle 14 Tage meinetwegen - und dafür werden dann die Kinder immer 800 km pro Wochenende rumgekarrt? Fände ich nicht schön für mein Kind!

Wenn er nicht zustimmt / Du einfach umziehst, kann Dir auch auferlegt werden, einen Teil oder die ganzen Kosten für den Umgang zu tragen, wenn er klagt und Du schreibst ja, daß er da wohl nicht lange überlegen wird...da kommt bei der Entfernung ggf. auch einiges zusammen...

Vielleicht fährst Du erst mal zu Besuch zu Deiner Freundin / Familie und überlegst erst mal, was Dir für Dich UND für die Kinder wichtig ist.

lg heike

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Re: Gemeinsames Sorgerecht = gemeinsames Aufenthaltsbestimmungsrecht?

Antwort von bobfahrer500 am 24.02.2010, 7:26 Uhr

Die Heimat der Kinder ist aber dort wo sie jetzt leben. Deine Heimat interessiert nicht. Wie willst du über 15 Jahre den Umgang regeln bei 400KM? Willst du das den Kindern antun? 2 mal im Monat? Das wären ja 1600KM! Davon abgesehen müßtest du die 1600KM fahren, nicht er.

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nicht nur das

Antwort von Richie am 24.02.2010, 9:04 Uhr

Hallo Muckelita,

es sind mit so einem weiten Umzug ja nicht nur Kosten und Zeitaufwand verbunden, sondern der Vater fällt als tägliche Beziehungs- und Erziehungsperson weg.

MfG Richie

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Re: Gemeinsames Sorgerecht = gemeinsames Aufenthaltsbestimmungsrecht?

Antwort von desireekk am 24.02.2010, 9:28 Uhr

Hallo,

wo DU lebst schreibt Dir keiner vor.

Aber das Gesetz schreibt vor, daß den Kindern der Umgang mit BEIDEN Eltern (so viel wie möglich) ermöglicht werden muss.

Und durch den QWegzug tust Du genau das eben NICHT.

Hier geht es in erster Linie um die Kinder, die haben ein Recht auf den Vater.
Und den haben sie definitv kaum noch, wenn Du 400 km weit weg ziehst.

Gerade dann, wenn sie noch so klein sind und 14 Tage z. B. viel mehr als nur eine Eeeewigkeit.

Viele Grüße

Désirée

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würdest...

Antwort von mamafürvier am 24.02.2010, 13:56 Uhr

Würdest du wollen, daß er mit den Kindern hunderte km wegzieht?
Wie fändest du das?
Verstehe nicht, daß EURE Kinder plötzlich nur noch deine sein sollen.

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