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Geschrieben von Mrs. Chocolate am 13.12.2008, 23:01 Uhr

Gemeinsames Sorgerecht bei Nichtkontakt??

Hallo,

ich wage mal ein kontroverses Thema zu später Stunde einzuwerfen.

Nachdem der KV von unserem Sohn (3 J.) vor 3 Monaten den Kontakt zu uns abbrach, als er wieder Vater wurde, frage ich mich, wozu er eigentlich hälftiges Sorgerecht an unserem Sohn haben sollte.

Der Kontakt war schon immer schwierig, d.h. bereits 1x wollte er von unserem Sohn nichts mehr wissen, das war zu Beginn dieses Jahres. Ich erreichte dann über das JA eine Kontaktaufnahme, dann lief es für ein paar Monate halbwegs, alle 3 Wochen holte er den Kleinen ab. Trotz allen sagte er Papa-Wochenenden kurzfristig ab sodass ich meine eigenen Pläne ebenfalls canceln musste. Dann zog KV wegen einer neuen Partnerin 170 km von uns weg und die Papa-WEs wurden aus unterschiedlichen Gründen noch häufiger abgesagt.

Nun meldet er sich gar nicht mehr und ich überlege, warum ich mit einem Menschen, der Null-Interesse an unserem Sohn zeigt, sich nicht meldet, nicht anruft, nicht auf Päckchen mit Selbstgebasteltem reagiert, warum ich mit solch einem Menschen das Sorgerecht teilen soll. Ich weiß zwar, dass der Umgangsberechtigte laut BGB dazu verpflichtet ist, aber tut er es nicht, hat es ja eh keine Konsequenzen für ihn. Von daher bringt doch eine Besuchsregelung festgelegt durchs Familiengericht ebenfalls nichts.


Bei einem gemeinsamen Sorgerecht sind beide Elternteile auch nach ihrer Trennung verpflichtet, gemeinsam für das Wohl des Kindes und seine Erziehung zu sorgen. Dazu gehört auch die Betreuung. Das ist auch ernsthaftes Anliegen des Gesetzgebers.Tut der Vater des Kindes dies nicht, dann handelt er im höchsten Maße verwerflich, weil u.U. auch das Verhältnis des Kindes zum ihm gestört werden kann, was nicht gerade dem Wohl des Kindes dienlich ist. Wenn eine solche Störung vorliegen sollte, wäre im Zusammenwirken mit dem Jugendamt ernsthaft zu prüfen, ob es nicht besser wäre, dem Vater das Sorgerecht zu entziehen. Denn eine Änderung im Verhalten des Vaters ist auch mit guten Worten und flehenden Bitten kaum zu erwarten und nervenaufreibend, wenn die Mama immer wieder darauf setzen sollte.

Wie seht ihr das?

Liebe Grüße

 
7 Antworten:

Re: Gemeinsames Sorgerecht bei Nichtkontakt??

Antwort von Suka73 am 13.12.2008, 23:30 Uhr

ich würde eher sehen, ob das jugendamt nicht (wieder) für einen geregelten umsatz sorgen kann und könnte, als dem kindsvater gleich das sorgerecht zu entziehen (damit kämst du wahrscheinlich eh nicht durch)

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Re: Gemeinsames Sorgerecht bei Nichtkontakt??

Antwort von +emfut+ am 14.12.2008, 1:14 Uhr

Drei Monate??? Ich darf mal eine Runde freundlich grinsen, oder?

Wir machen das Spielchen mehr oder weniger so seit fast 5 Jahren. Wir haben GSR, aber ich weiß nicht mal, wo der Mann wohnt. Er hat die Kinder das letzte Mal vor über einem Jahr gesehen. Hin und wieder ruft er an und spricht mit den Kindern - immer mit sorgfältig unterdrückter Nummer.

Aber: Es ist egal. Weil es keine nennenswerten Konsequenzen hat. Da gibt es irgendwo ein Papier, wo draufsteht, daß der Mann das Sorgerecht für zwei wunderbare Kinder hat. Dieses Papier existiert, aber es ist nicht wichtig genug für mich, als daß es mich stören würde.

In den knapp 5 Jahren habe ich bisher ein Mal die Unterschrift von meinem Ex dringend gebraucht. Ich habe dann das JA eingeschaltet, das hat einen Richter auf Position gebracht, der die Zustimmung meines Ex notfalls ersetzt hätte. Per Mail habe ich den Kerl aber noch aufgetrieben, wenige Stunden vor der geplanten OP. Wenn nicht, dann wäre es auch okay gewesen.

Nächstes Schuljahr hat Temi Erstkommunion, dann werde ich ihn mal wieder suchen müssen. Macht nix, wird lustig ;-).

Das JA weiß, daß der Vater meiner Kinder weitgehend verschollen ist. Irgendwann, wenn ich Lust dazu habe, werde ich vielleicht mal das ASR beantragen. Aber es ist nicht wichtig genug, um mich darüber aufzuregen.

Ganz ehrlich: Drei Monate werden auch vor Gericht nicht reichen. Es waren schon diverse Väter mal für drei Monate verschollen und sind dann wieder aufgetaucht. Da muß schon bissi mehr passieren. Du weißt immerhin, wo er wohnt und wie Du ihn notfalls erreichen kannst. Was also ändert das ASR?

Was willst Du mit der Beantragung des ASR bezwecken? Rache? Strafe für Fehlverhalten? Willst Du es ihm mal so richtig zeigen?

Nimm es nicht so wichtig. Nimm IHN nicht so wichtig.

Gruß,
Elisabeth.

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Re: Gemeinsames Sorgerecht bei Nichtkontakt??

Antwort von elti am 14.12.2008, 9:06 Uhr

So wie du das schreibst, müsste man ja dann jeder Mutter die den Kontakt zum Vater unterbindet auch das Sorgrecht entziehen

Du wirst ihn nicht zwingen können einen Kontakt zu eurem Sohn aufzubauen. Das ist zwar für deinen Sohn echt traurig, aber vielleicht besser als wenn er spüren muss, dort unerwünscht zu sein.

lg

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Re: Gemeinsames Sorgerecht bei Nichtkontakt??

Antwort von Schmusepuu am 14.12.2008, 10:32 Uhr

Es gibt halt Väter denen ist es egal.
Nach insgesamt 6 Jahren, allem pipapo was da begleiteten Umgang, immer neuen Besuchsregelungen aussergerichtlich und mit Gericht, 3 Jahren überhaupt keinem Kontakt und in meinem Fall auch dummerweise benötigten Unterschriften eines nicht kommunikationsbereiten Kindsvaters habe ich einen entsprechenden Antrag an unser Familiengericht gestellt.
Ich hätte/habe im Gegensatz zu emfut leider wesentlich öfter einen Richter bemühen müssen ( Erbschaften,Ausweispapiere)
Die Aktenlage war schon eindeutig aber im Endeffekt ist die ganze Sache so unkompliziert über die Bühne gegangen weil ER zugestimmt hat.
Es gab noch nicht einmal eine Verhandlung.
Allerdings hätte ich mit dem Antrag nach 3 Monaten nicht kommen brauchen, da greifen dann erstmal andere Mechanismen.
Manche Männer haben halt kein Interesse, besser wenn der Kleine das nicht vor Ort ausbaden muss.
LG schmusepuu

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Re: Gemeinsames Sorgerecht bei Nichtkontakt??

Antwort von susafi am 14.12.2008, 11:04 Uhr

ja verstehe nun nicht so ganz... du spricht immer von Sorgerecht haben sollte oder soll... hat er oder hat er nun nicht ???

Warum willst du ihn unbedingt dazu zwingen seinen Sohn zu sehen... das bringt dir nichts und deinem Sohn schon gar nicht... denkst du nicht er fühlt sich unerwünscht dort...

also ich an deiner Stelle würde wenn er nun Sorgerecht hätte, ihm dieses entziehen und mich meines Lebens mit meinem Kind freuen und nicht die ganze Zeit drüber nachgrübeln warum er seinen Sohn nicht sehen will...

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Re: Gemeinsames Sorgerecht bei Nichtkontakt??

Antwort von berita am 14.12.2008, 11:25 Uhr

Hallo,

du kannst es ja versuchen. Aber was hast du davon? Einen konkreten Anlass, warum du das ASR brauchst, scheint es momentan ja nicht zu geben. Hoffst du vielleicht, der KV wird sich gegen das ASR wehren und auf die Weise doch noch Interesse zeigen?

Ich kann deinen Frust total gut verstehen. Es ist ungerecht, dass der KV sich aus allem heraushält und gemein gegenüber seinem Kind. Das Problem ist nur, dass man nicht viel dagegen machen kann und du hast ja schon einiges versucht. Solchen Männern kommt man allenfalls finanziell bei, aber Liebe zu ihren Kindern und Verantwortungsgefühl kann man nicht einklagen. Und der Stress, dem KV hinterherzulaufen, frisst einen als Frau total auf. Es geht mir besser, seit ich einen dicken Haken hinter das Thema gemacht habe, mein Leben mit Kind lebe und nichts mehr vom KV erwarte.

Wenn du noch weiter kämpfen willst, dann tue das, aber werd dir bewusst, dass es wichtigere Dinge gibt im Leben als diesen Mann. Für deinen Sohn ist es meiner Meinung nach wichtig, dass er eine möglichst ausgeglichen und zufriedene Mutter hat, die ihm das Gefühl gibt, dass er alles hat, was er braucht und nicht, der er ein (vom Vater) verlassenes und dadurch unglückliches Kind sein muss.

LG

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Re: @ alle, vielen Dank für eure Meinungen

Antwort von Mrs. Chocolate am 14.12.2008, 17:37 Uhr

Es ist in der Tat so, dass es mich total ärgert, dass ein Mensch, der quasi nur auf dem Kontoauszug existiert, bei wichtigen Dingen Mitsprache haben soll.

Als ich mal wegen einer OP ins KH musste, musste ich den Kleinen mitnehmen (!), meine Familie ist leider nicht so groß und die Leute schlagen sich nicht gerade um die Betreuung...Und ich finde das einfach nur unglaublich, dass es ein gemeinsames Sorgerecht gibt aber keine gemeinsame Sorgepflicht! Okay, es gibt diese Pflicht zwar, aber sie kann nicht durchgedrückt werden. Und ich finde einfach, wenn der KV kein Interesse hat, okay, so ist das seine eigene traurigige Entscheidung, aber dann soll er doch auch bitte kein Recht haben, irgendwelche Dinge in unserem Leben mitzubestimmen!

@ Elisabeht: Dein Gleichmut und deine Lockerheit beeindrucken mich. Ich lasse da jetzt ein bisschen Ruhe in das Thema reinkommen, aber dein Weg erscheint mir nicht wirklich verkehrt.

Liebe Grüße

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