Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von +emfut+ am 29.06.2008, 12:13 Uhr

Vater verletzt meines Erachtens seine Mitteilungspflicht - wie seht IHR das ?

Du hast das Kind Deiner Mutter "übergeben", oder?

Also lag m.E. die "Verfehlung" bei Deiner Mutter, nicht bei Deinem Ex. Es war Dein WE, die Aufsichtspflicht lag bei Dir, Du hast sie an Deine Mutter übertragen, Dein Ex war nur "zufällig" (warum eigentlich?) da.

Und wenn Du Dir vom JA nichts erwartest, warum willst Du das denen dann erzählen?

Ich verstehe Deine Aufregung, und jetzt willst Du die irgendwohin packen, auch verständlich, aber ich würde mich z.B. mal über das KKH aufregen, wenn die schon eine Lungenentzündung nicht erkennen. Oder über Deine Mutter, die Dich nicht anruft. Dein Mann ist da das kleinste Rädchen.

Gruß,
Elisabeth.

 
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