Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von suchepotentenmannfürsleben am 01.07.2012, 3:13 Uhr

Re:willst du

"Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.« (§ 1631 Abs. 2 BGB)

Das heißt nicht zwingend (und schon gar nicht in der Praxis!), dass Erziehung mit Gewalt auch verfolgt und bestraft wird.
Dafür muss das Kindeswohl gefährdet sein --> siehe meine erste Antwort an dich.

Das Problem ist, dass es meinem Kind beim Vater noch "zu gut geht", hört sich vermutlich merkwürdig an, ist aber so.
Mein Kind hat durchaus Spaß beim Vater und erlebt auch schöne Dinge. Es bekommt zu Essen, hat ein Bett usw.
Und zwischendurch eben hin und wieder (ich weiß nicht wie oft) Schläge. In welchem Ausmaß kann ich nicht sagen, jedenfalls sitzt er dann allein weinend in seinem Versteck im Garten. Sagt er.

Das reicht nicht. Selbst ein dokumentierter Handabdruck auf der Wange eines Kindes (nur ein Beispiel meiner beruflichen Erlebnisse) ist NICHT ausreichend um das Kind aus der Familie zu nehmen (den Fall habe ich gerade erlebt).
U.u. (aber auch nur vielleicht) hätte ich bei einem dokumentierten Handabdruck oder ähnlichen Beweisen die Chance den Umgang auszusetzen. (Umgang aussetzen ist ja leichter zu erreichen als eine Inobhutnahme). Aber das nützt mir nichts, weil ich (bisher) keinerlei Beweise habe.

Ich sage: Mein Sohn erzählt, dass er vom Papa gehauen wird. Der Vater wird das abstreiten.

Ohne Beweise steht Aussage gegen Aussage. Einzige Chance wäre, wenn mein Sohn sich dem Psychologen anvertraut. Aber selbst dann ist die Chance nicht groß.

Ich weiß, dass das für Leute, die sich nicht ständig mit diesem Thema befassen müssen ABSTRUS und unglaubwürdig klingen muss. Es ist aber so.
Frag Sozialarbeiter, Hebammen, Ärzte. Das ist Alltag.

Was die Presse angeht: das Kindeswohl ist laut den Definitionen des JA nicht gefährdet. Da nützt mir auch die Presse nichts.

 
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