Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von suchepotentenmannfürsleben am 01.07.2012, 1:46 Uhr

Re:willst du

Du hast gut Reden (nicht böse gemeint, aber was du schreibst höre ich ständig. Die TATSACHEN sind aber anders.)

Das Wort Kindeswohl hat aus dem Blickwinkel des Jugendamtes bzw. aus rechtlicher Ecke eine andere als die, die WIR empfinden.

Laut Jugendamt ist das Kindeswohl durch (von mir nicht zu beweisende) Schläge auf Po und ins Gesicht (sagt das Kind) nicht gefährdet, dazu braucht es Verletzungen, die dokumentiert sein müssen (Arzt). SO ist das.

Beruflicherseits muss ich mich ja auch mit solchen Problemen befassen, und du würdest nicht glauben, was alles noch keine Kindeswohlgefährdung darstellt....

Jugendamt empfahl also, ich solle mein Kind weiter gut unterstützen und es stark machen. Und auf Beweise warten. Man kann weder von Seiten des Jugendamtes, noch rechtlicherseits etwas tun., man verstehe aber meine Sorge. Punktum. Nicht mehr, nicht weniger.
Es gibt kein rechtliches Mittel und ich habe KEINE Chance dem Vater deshalb den Umgang zu verweigern. Verweigere ich ihn trotzdem, habe ICH mit Konsequenzen zu rechnen.

Aus beruflicher Erfahrung weiß ich, dass es sogar Richter gibt, die Schläge auf den Po als akzeptables Erziehungsmittel ansehen. Ich habe da gerade sowas erlebt. Unfassbar!

Ich kann nichts nachweisen. Ob mein Kind aussagen würde, dass Papa ihn schlägt ist fraglich, er weiß ja auch, dass das nicht in Ordnung ist und hat mir ja auch lange nichts erzählt.

Du kannst dir vielleicht ansatzweise vorstellen, wie ich mich fühle, meinen Sohn in eine solche Situation ausliefern zu müssen. :-((((
Glaube mir, wenn es nur die leiseste Chance gebe, ich würde sie ergreifen.

Was den Urlaub angeht: Umgang kann ich nicht verweigern, das würde sehr klar gegen mich laufen.
Die psychische Verfassung des Kindesvaters ist krank, wie mir nun schon mehrere Fachleute bescheinigt haben, aber eben nicht so krank, dass man ihn zu etwas zwingen könnte oder den Umgang aussetzen könnte.
Es ist zum Verzweifeln.

 
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