Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von suchepotentenmannfürsleben am 01.07.2012, 14:22 Uhr

RE

Wir haben das Gemeinsame Sorgerecht. Die Polizei tut nichts, hat keine Handhabe, weil er mit gemeinsamen Sorgerecht mit dem Kind untwerwegs sein darf wo immer er will.
Dass er gegen eine gerichtliche Regelung verstößt, ist der Polizei schnurzpiepegal.

Ich werde aber rechtlichen Beistad konsultieren und mit diesem überlegen, ob der Weg zum Gericht Sinn macht.

Kind einfach so nicht zum Umgang zu lassen hätte zweierlei sehr negative Folgen. Einerseits würde mein Ex ausflippen im wahrsten Sinne des Wortes. Hier vor der Tür stehen, alle anderen möglichen Aufenthaltsorte von mir und Kind aufsuchen - ich mag gar nicht daran denken, was alles passieren könnte.
Andererseit würde Umgangsverweigerung meinerseits schnell gegen mich laufen und da habe ich wirklich Sorge, dass er dann das AHB oder so bekommt oder ich mir die Chance verbaue, irgendwann mal ASR zu bekommen.

Ich habe dem Jugendamt mitgeteilt, wie der Vater sich verhält. Von daher ist es wenigstens dokumentiert.

LG
S

 
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