Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von suchepotentenmannfürsleben am 01.07.2012, 0:39 Uhr

Ich finde keinen Betreff.

Guten Morgen.

Ich kann nicht schlafen und deshalb hat`s mich hierher verschlagen.

Sohnemann ist seit Mittwoch mit Papa im Urlaub, eine Woche.
In der vorhandenen gerichtlichen Regelung ist festgeschrieben, dass wir uns gegenseitig über den Urlaubsort, und zwar incl. Adresse, informieren.
Bereits Tage vor dem Urlaub habe ich nachgefragt und bekam keine Antwort.
Am Mittwoch fragte ich beim Bringen des Koffers erneut nach. Wieder keine Antwort, er wisse es noch nicht.
Ich habe dann noch mal per Sms und Email nachgefragt - keinerlei Reaktion.

Nun ist Sohnemann schon mehrere Tage weg und ich habe keine Ahnung, wo er sich aufhält. Langsam mache ich mir Sorgen.

Und NEIN, ich kann dem Herrn Papa NICHT vertrauen, dafür verhält er sich viel zu "psycho" (saloppe Umschreibung vieler, vieler Ereignisse, aber die trifft`s eben genau.) Kein Mensch kann so jemandem auch nur ansatzweise Vertrauen entgegenbringen!

Einerseits bin ich stinkesauer, dass er sich nicht an die Regelung hält, im Gegenzug MICH aber per Sms, Email etc. terorrisiert, sobald er zufällig mitbekommt, dass wir mal übers Wochenende wegfahren und dann die Adresse einfordert.
Andererseits steigt langsam die Panik auf und ich habe durchaus auch den Gedanken, ob mein Kind wohl am vereinbarten Tag zurückkommen wird - oder überhaupt zurückkommen wird. Meinem Ex würde ich solche Aktionen zutrauen, Ausweis hat er dabei.

Ich WEIß, dass er mir auch "irgendeine" Adresse hätte geben können und ich es nicht überprüfen könnte.
Trotzdem mache ich mir gerade Sorgen. Ich hab Angst um mein Kind.

Warum ich hier schreibe? Vielleicht um beruhigende Worte und Kopfstreichler zu bekommen. Ich weiß es nicht *heul*.

Dem Jugendamt brauche ich mit sowas nicht kommen. In Sachen Schläge durch den Papa sehen die auch keine Handlungsmöglichkeit ihrerseits. Ich solle weiterhin so positiv auf mein Kind einwirken, wie ich es aktuell schon tue. Punkt.

Traurige Grüße
S

 
20 Antworten:

Re:willst du

Antwort von HellsinkiLove am 01.07.2012, 1:02 Uhr

mir jetzt ehrlich sagen das JA weis von schlägen dem kind gegenüber und tut nichts??

kann ich kaum glauben.
sollte dem dennoch sein würde ich aber vehemment dagegen vorgehen.und zwar enrgisch wenn du darin das kindeswohl gefährdet siehst (wovon ich mal ausgehe).
sag es dem SB nochmal und notfalls gehe zum amtsleiter und notfalls hat auch der einen vorgesetzten.
und wenn das wiederum nicht zieht dann "drohe" mit öffentlich machen welcher art auch immer.
ich bin mir sicher das eines der mittel ziehen wird.

was den aufenthalt angeht.das tät ich mit mir nicht machen lassen.
jetzt was zu machen ist schwer aber es scheint ja nicht das erste mal gewesen zu sein.
nach einer so einer aktion hätt er mein kind nicht mehr bekommen..punkt.
per einstweiliger verfügung über einen anwalt klären lassen das das kindeswohl gefährdet ist (vater ist nicht ganz zurechnungsfähig und du hast angst um dein kind).da du wie vorgeschrieben keine adressen von ihm bekommst kannst du auch nciht sicher sein das das kind in guter obhut ist.

ich kannmir kaum vorstellen in heutigen zeiten wo leider soviel passiert das alle augen udn ohren gegen sowas verschlossen bleiben.
es ist allerdings ein nervenaufreibender und stressiger weg

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Re:willst du

Antwort von suchepotentenmannfürsleben am 01.07.2012, 1:46 Uhr

Du hast gut Reden (nicht böse gemeint, aber was du schreibst höre ich ständig. Die TATSACHEN sind aber anders.)

Das Wort Kindeswohl hat aus dem Blickwinkel des Jugendamtes bzw. aus rechtlicher Ecke eine andere als die, die WIR empfinden.

Laut Jugendamt ist das Kindeswohl durch (von mir nicht zu beweisende) Schläge auf Po und ins Gesicht (sagt das Kind) nicht gefährdet, dazu braucht es Verletzungen, die dokumentiert sein müssen (Arzt). SO ist das.

Beruflicherseits muss ich mich ja auch mit solchen Problemen befassen, und du würdest nicht glauben, was alles noch keine Kindeswohlgefährdung darstellt....

Jugendamt empfahl also, ich solle mein Kind weiter gut unterstützen und es stark machen. Und auf Beweise warten. Man kann weder von Seiten des Jugendamtes, noch rechtlicherseits etwas tun., man verstehe aber meine Sorge. Punktum. Nicht mehr, nicht weniger.
Es gibt kein rechtliches Mittel und ich habe KEINE Chance dem Vater deshalb den Umgang zu verweigern. Verweigere ich ihn trotzdem, habe ICH mit Konsequenzen zu rechnen.

Aus beruflicher Erfahrung weiß ich, dass es sogar Richter gibt, die Schläge auf den Po als akzeptables Erziehungsmittel ansehen. Ich habe da gerade sowas erlebt. Unfassbar!

Ich kann nichts nachweisen. Ob mein Kind aussagen würde, dass Papa ihn schlägt ist fraglich, er weiß ja auch, dass das nicht in Ordnung ist und hat mir ja auch lange nichts erzählt.

Du kannst dir vielleicht ansatzweise vorstellen, wie ich mich fühle, meinen Sohn in eine solche Situation ausliefern zu müssen. :-((((
Glaube mir, wenn es nur die leiseste Chance gebe, ich würde sie ergreifen.

Was den Urlaub angeht: Umgang kann ich nicht verweigern, das würde sehr klar gegen mich laufen.
Die psychische Verfassung des Kindesvaters ist krank, wie mir nun schon mehrere Fachleute bescheinigt haben, aber eben nicht so krank, dass man ihn zu etwas zwingen könnte oder den Umgang aussetzen könnte.
Es ist zum Verzweifeln.

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Re:willst du

Antwort von HellsinkiLove am 01.07.2012, 2:15 Uhr

sorry du ...aber es gibt ein gesetz welches besagt das kinder in keinster weise geschlagen werden dürfen..nicht mal den klaps auf den po oder ne backpfeife.hiesse der richter würde sich gegen das gesetz stellen..und das kann ich mir so absolut nicht vorstellen (nichts gegen dich).

ich weiss das vieles in zweierlei maß gemessen wird und nicht immer heisst recht haben auch recht bekommen.

aber wenn es dem kind wirklich nicht gut geht bei seinem vater,hat diese kind auch von gesetzes wegen her ein recht das dies aufhört.

und wenn du selbst beim amtsleiter oder dem bürgermeister auf granit stößt gibts die presse die sich über fehler beim jugenamt gerne hermachen.(nur am rande ich hab nix gegen JA..in meinem fall fahre ich mit denen seit 17 jahren super hervorragend).
ich würde alle und glaub mir wirklich alle möglichen und unmöglichen hebel in bewegung setzen das zu unterbinden (e sgitb im übrigen auch kinderschutzbund und entsprechende vereine die für das kindeswohl eintreten)

glaube mir..mein kind würde zu diesem vater nicht mehr gehen (bin selber ein misshandeltes kind und weiss wie man sich da fühlt)

ich will dir da keine weiteren schuldgefühle aufhalsen sondern dir nochmal mut machen weitere schritte zu gehen bis zum bitteren ende
ich drück dir die daumen

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Re:willst du

Antwort von suchepotentenmannfürsleben am 01.07.2012, 3:13 Uhr

"Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.« (§ 1631 Abs. 2 BGB)

Das heißt nicht zwingend (und schon gar nicht in der Praxis!), dass Erziehung mit Gewalt auch verfolgt und bestraft wird.
Dafür muss das Kindeswohl gefährdet sein --> siehe meine erste Antwort an dich.

Das Problem ist, dass es meinem Kind beim Vater noch "zu gut geht", hört sich vermutlich merkwürdig an, ist aber so.
Mein Kind hat durchaus Spaß beim Vater und erlebt auch schöne Dinge. Es bekommt zu Essen, hat ein Bett usw.
Und zwischendurch eben hin und wieder (ich weiß nicht wie oft) Schläge. In welchem Ausmaß kann ich nicht sagen, jedenfalls sitzt er dann allein weinend in seinem Versteck im Garten. Sagt er.

Das reicht nicht. Selbst ein dokumentierter Handabdruck auf der Wange eines Kindes (nur ein Beispiel meiner beruflichen Erlebnisse) ist NICHT ausreichend um das Kind aus der Familie zu nehmen (den Fall habe ich gerade erlebt).
U.u. (aber auch nur vielleicht) hätte ich bei einem dokumentierten Handabdruck oder ähnlichen Beweisen die Chance den Umgang auszusetzen. (Umgang aussetzen ist ja leichter zu erreichen als eine Inobhutnahme). Aber das nützt mir nichts, weil ich (bisher) keinerlei Beweise habe.

Ich sage: Mein Sohn erzählt, dass er vom Papa gehauen wird. Der Vater wird das abstreiten.

Ohne Beweise steht Aussage gegen Aussage. Einzige Chance wäre, wenn mein Sohn sich dem Psychologen anvertraut. Aber selbst dann ist die Chance nicht groß.

Ich weiß, dass das für Leute, die sich nicht ständig mit diesem Thema befassen müssen ABSTRUS und unglaubwürdig klingen muss. Es ist aber so.
Frag Sozialarbeiter, Hebammen, Ärzte. Das ist Alltag.

Was die Presse angeht: das Kindeswohl ist laut den Definitionen des JA nicht gefährdet. Da nützt mir auch die Presse nichts.

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Re: Ich finde keinen Betreff.

Antwort von dr.snuggles am 01.07.2012, 7:36 Uhr

zu akutsituation: ich würde zur polizei gehen.

zum richter, der auf den po hauen toleriert: ich würde sofort einen artikel schreiben.... wenn du nähere infos hast, gerne per pn.

mehr fällt mir dazu nicht ein. du arme, ich würde durchdrehen.

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Wie lange dauert denn der Urlaub???

Antwort von FrauKrause am 01.07.2012, 8:28 Uhr

Wie alt ist Dein Sohn??

Ich kann DIch gut verstehen, hätte natürlich auch große Angst, aber ich könnte mir eher vorstellen, dass er die Adresse nicht preisgibt, um DICH zu TREFFEN. Das hat er ja geschafft. Er wird Dir Deinen Sohn sicher bald wohlbehalten zurückbringen.

Ansonstenschließe ich mich den Vorschreiberinnen an.

LG fk

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Den Gedanken hatte ich auch ...

Antwort von Ikmam am 01.07.2012, 9:08 Uhr

... dass er es extra macht, um Dich zu beunruhigen - womöglich lacht er sich dabei noch eins. Ganz ehrlich ? Ich würde das Urteil nehmen und wenigstens *irgendwo* - vermutlich auf der nächsten Polizeistation - anzeigen, dass er dagegen verstößt. Auch wenn ich mir rein praktisch davon wenig versprechen würde - aber zumindest gibt es vielleicht ein wenig Streß und unangenehme Nachfragen retour.

Ich mache hier ähnliche Erfahrungen mit dem KV meiner Kinder. Ihm geht es (auch?) darum, mir wirkungsvoll zu demonstrieren, dass ich Amtswege gehen kann wie ich will und ihm trotzdem keiner etwas kann - meistens geht dieses "Spiel" auch in seinem Sinne auf. Wie begrenzt die tatsächlichen Möglichkeiten des z.B. Jugendamtes sind, habe ich hier auch erfahren müssen. Am Ende macht man sich nervlich kaputt und daraus wird dann noch ein netter Strick gedreht ...

Da Du aus dem Berufsleben die Möglichkeiten besser einschätzen kannst: Macht es Sinn, wenigstens langfristig zu dokumentieren und zu "sammeln", wenn man ad hoc schon nichts erreichen kann ? Erzählt Dir Dein Kind Einzelheiten, in welchen Situationen / wie oft / wohin es geschlagen wird ? Hast Du versucht, eine "offizielle" Vertrauensperson (Psychologe, Beratungslehrer o.ä.) ins Boot zu holen ? Du schreibst ja "dazu müßte sich Kind einem Psychologen anvertrauen" - gab es diesbezüglich einen Versuch oder gehst Du (nur) davon aus, dass sich Dein Kind darauf nicht einläßt ? Falls es nicht geklappt hat, würde ich einen neuen Versuch mit jemand anderem starten. Falls Du (nur) denkst, dass es nicht klappen wird, wäre es mir einen Versuch wert.

... mein grundsätzlicher Gedanke zu Deinem Post ist: Wenn Du mit der Thematik beruflich ohnehin gut vertraut bist, versuch doch mal "von draußen" drauf zu schauen: Was würdest Du jemandem raten, in welche Richtung würdest Du jemanden motivieren / unterstützen, wenn es eine dritte Person wäre, die mit genau Deinen Problemen zu Dir käme um sich helfen zu lassen ? - Nach dem Eindruck, den ich aus diversen anderen Posts von Dir gewonnen habe, bist Du eigentlich kein Mensch, der resigniert und den Kopf in den Sand steckt und der - bei einem Drittem - in einer solchen Situation zuschauen würde und sagen würde "bringt ja doch nichts" - ODER ?!

LG und gute Nerven !

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Re: Ich finde keinen Betreff.

Antwort von yola am 01.07.2012, 9:33 Uhr

Hallo,

also ich glaube, ich kann schon nachvollziehen wie es Dir geht...

Es gibt so eine bestimmte Sorte Mann (auch Frauen natürlich, aber ich beziehe mich jetzt auf Deine Situation) die so tickt und wenn man mit so einer Art von Mensch zusammen Kinder hat, dann geht der Ärger (über die Kinder als Druckmittel) weiter bis die Kinder erwachsen sind. Das ist so.

Er wird sich nicht ändern. Und das Handling von solchen Menschen ist sehr, sehr heikel wenn "dazwischen" Kinder sind, die der eine schützen möchte, der andere als probates Mittel sieht um der Ex-Partnerin eins auszuwischen weil er weiss, dass er sie dort an dem Punkt erwischt, wo sie am verletztlichsten ist... und dieser Mensch in dieser Hinsicht auch keinerlei schlechtes Gewissen oder Schuldbewusstsein hat. Denn für ihn gelten schliesslich nicht die gleichen Regeln wie für den Rest der Welt *schiefgrins* - und jetzt schalte ich die Ironie auch aus ;-).

Was kann ich Dir sagen? Ich würde auch zumindest das Zuwiderhandeln gegen den Berichtsbeschluss, die Weigerung den Aufenthaltsort des Kindes zu nennen, dokumentieren.
Ich weiss nicht, ob es konkret möglich ist, mit dem Gerichtsurteil zur Polizei zur marschieren, zu schildern, dass der Ex den Kontakt verweigert (vielleicht Anrufnachweis auf dem Handy, geschickte SMS?) und die Polizei zu bitten, beim Ex anzurufen und seinen/bzw. den Aufenthaltsort Eures Kindes zu erfragen? Ich würde zumindest den Versuch machen UND es dokumentieren lassen, auch wenn sie versuchen sollten, Dich abzuwimmeln.

Bei diesen "Spielchen" (und das sind keine harmlosen Spielchen mehr) muss man Nerven aus Stahl haben.

Ich schicke Dir einen Riesensack Kraft und einfach "sheer bloody-mindedness", Sturheit, Hartnäckigkeit rüber, um auch immer wieder bei den zuständigen Stellen nachzuhaken und auch jetzt den Mut zu haben, zur Polizei zu gehen.

LG

Yola

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Re: Ich finde keinen Betreff.

Antwort von Sabri am 01.07.2012, 13:41 Uhr

Hallo!

Nie im Leben würde ich mein Kind mit in dem Urlaub geben, ohne den Aufenhaltsort zu wissen. Da würde ich den Umgang verweigern. Egal was kommt. Kinder brauchen mutige Eltern (manchmal eben nur einen Elternteil), die sich im Konfliktfall für sie einsetzen.
Bei all dem, was du schreibst, hätte ich schon längst den Umgang verweigert.

Ich denke, es gibt gute Väter (Glück gehabt oder gut ausgesucht), normale Väter (geht auch) oder Psychopathen (geht nicht). Bei meinem ersten Kind habe ich auch so ein Exemplar erwischt (schlecht bzw. gar nicht ausgesucht). Mir war schnell klar, dass dieser dem Kind mehr schadet als nützt. Er hätte auch mich belastet mit seinem Verhalten. Das geht nicht, denn dafür habe ich keine Zeit und Nerven. Ich wusste, dass er alle Nase lang ausflippen würde. Der betreute Umgang hat mir geholfen, denn dort ist er ständig ausgeflippt, auch mehrmals beim Jugendamt. Dann war es relativ einfach, den Kontakt zu verweigern. Ich hätte es aber auch auf eine gerichtliche Auseinandersetzung ankommen lassen. Ich wäre auch weggezogen, um das Kind zu schützen (habe das alleinige Sorgerecht). Bis heute bereue ich die Kontaktverweigerung absolut nicht.

Beim zweiten Kind habe ich einen normalen bis guten Vater erwischt. Der käme nicht auf die Idee, den Aufenhaltsort zu verheimlichen. Da kann ich gelassen sein und muss mich nicht in alles einmischen, weil ich weiß, er würde den Kindern (auch wenn er als Mensch nicht einfach ist und eine Depression hat) nie schaden.

Lieber würde ich es auf ein Gerichtsverfahren wegen Umgangsverweigerung ankommen lassen, als mein Kind (zumal alleine und ein kleines Kind) nicht in guten Händen zu wissen. Wovor hast du Angst, schlimmer kann es nach dem Prozess auch nicht werden? Außerdem hast du Zeit gewonnen, dein Kind wird größer, kann sich besser selber wehren.

Abgesehen davon, könnte ich mir bei meinen Kindern gar nicht vorstellen, dass sie sich, nachdem sie geschlagen wurden, weinend in den Garten verziehen. Ich bin mir sicher, sie würden sich beide (und der Kleine ist 5) gegen die Schläge wehren, den Mund aufmachen, zurückschlagen, nach Hause laufen, Hilfe holen.

Gruß, Sabri

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RE

Antwort von suchepotentenmannfürsleben am 01.07.2012, 14:22 Uhr

Wir haben das Gemeinsame Sorgerecht. Die Polizei tut nichts, hat keine Handhabe, weil er mit gemeinsamen Sorgerecht mit dem Kind untwerwegs sein darf wo immer er will.
Dass er gegen eine gerichtliche Regelung verstößt, ist der Polizei schnurzpiepegal.

Ich werde aber rechtlichen Beistad konsultieren und mit diesem überlegen, ob der Weg zum Gericht Sinn macht.

Kind einfach so nicht zum Umgang zu lassen hätte zweierlei sehr negative Folgen. Einerseits würde mein Ex ausflippen im wahrsten Sinne des Wortes. Hier vor der Tür stehen, alle anderen möglichen Aufenthaltsorte von mir und Kind aufsuchen - ich mag gar nicht daran denken, was alles passieren könnte.
Andererseit würde Umgangsverweigerung meinerseits schnell gegen mich laufen und da habe ich wirklich Sorge, dass er dann das AHB oder so bekommt oder ich mir die Chance verbaue, irgendwann mal ASR zu bekommen.

Ich habe dem Jugendamt mitgeteilt, wie der Vater sich verhält. Von daher ist es wenigstens dokumentiert.

LG
S

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Re: Den Gedanken hatte ich auch ...

Antwort von suchepotentenmannfürsleben am 01.07.2012, 14:38 Uhr

Es geht um MACHT. Das weiß ich.
Er will mich beunruhigen und macht das ganz absichtlich.

Ich hoffe auch, dass er Sohnemann heil zurückbringt. Aber manchmal kommen solche panischen Gedankengänge einfach durch....

Diese anderen Wege, die du erwähnst, sind am Laufen. Eine kleine Hoffnung habe ich noch. Aber sie ist wirklich klein. Ich werde jede winzige Chance ergreifen, die sich bietet.
Die Erzieherin im Kiga, der Kind sich vielleicht offenbaren würde ist leider auf Vaters Seite und glaubt IHM jedes (gelogene!) Wort.
Ich bin aber hoffnungsvoll, dass mit Schuleintritt die Lehrerin eine Person ist, der sich mein Sohn vielleicht anvertrauen würde.

Von- draußen- draufschauen ist allgemein sehr oft meine Problembewältigungsstrategie. :-) Den letzten Punkt muss ich noch abarbeiten (die winzige Chance), dafür habe ich einen Termin.

Es fühlt sich bescheiden an, wenn man (ich meine jetzt nicht dich, aber andere) damit konfrontiert wird, dass andere immer in Unglauben verfallen und an einem Zweifeln, wenn man von der Passivität des Jugendamtes und der fehlenden Handhabe in solchen Situationen berichtet.

Ich würde es ja selbst nicht glauben, wenn ich nicht beruflich erleben würde, wie im Haushalt der Eltern mißhandelte Säuglinge mit Schädelfraktur und anderen schwersten traumatischen und nur durch häusliche Gewalt zu erklärenden Verletzuungen nach 6 Wochen Pflegefamilie wieder zurück in den Haushalt der Eltern gehen, weil man in Ermangelung an Beweisen nicht ein Elternteil verurteilen kann, wenn man nicht weiß, welches Elternteil der Täter war.
Leider kein Einzelfall.

LG
S

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Re: Ich finde keinen Betreff.

Antwort von suchepotentenmannfürsleben am 01.07.2012, 14:41 Uhr

Die Polizei macht nichts.
Die fanden das glaube ich lächerlich.

Immerhin ist das Jugendamt informiert.
Leider sind die hier sehr väter- orientiert.

Danke und LG
S

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Re: Ich finde keinen Betreff.

Antwort von suchepotentenmannfürsleben am 01.07.2012, 14:48 Uhr

Er hat da im Garten einen Unterschlupf. Dort hält er sich dann auf.
Der Vater hätte ihn auch schon "aus dem Haus gejagt". Hat er erzählt.

Mein Sohn ist eigentlich auch einer, der sich wehrt. Ich denke, er wird schon was sagen, aber der wütende Vater, der ihm als kräftiger Mann überlegen ist und bei Gegenwehr noch wütender wird, macht ihm sicher viel Angst.
"Nachhauselaufen" - einerseits wäre es super für meine Beweislage. Andererseits habe ich auch Sorge davor, dass sich mein 6 jähriger auf der vielbefahrenen Straße allein auf den Weg macht.

Selbst schwer mißhandelte Kinder holen oftmals keine Hilfe. Sie wissen schon, dass das Verhalten der Eltern Unrecht ist, andererseits führt die Liebe zum Elternteil dazu, dass sie es (bewusst oder unterbewusst) schützen und eben aushalten.


Wenn ich den Umgang verweigere, wird er das AHB beantragen.
Das macht mir schon große Sorge. Er hätte nämlich Chancen.

Danke und LG
S

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Sorry aber...

Antwort von carisma21 am 01.07.2012, 14:59 Uhr

.... ich habe so etwas auch hinter mir. JA hat gar nichts getan. "Anwalt des Kides" auch nicht. Ich habe damals für meinen 3-Jährigen eine Kinderpsychiaterin gesucht, die das alles aus ihm raus geholt hat, dokumentiert und dem Gericht schriftlich vorgelegt hat. Dann habe ich mit Rückendeckung ALLER gegen das Gericht den Umgang ausgetzt, da auf Abänderunganträge nicht reagiert wurde. Ich bekam nicht mal einen Termin zur Verhandlung- sprich mein Anspruch auf rechtliches Gehör wurde mir verweigert!
Mein Kind ist seit zwei Jahren nicht mehr zum Umgang gewesen. Man hat mir Zwangsgelder, Beugehaft etc. angedroht...
Aber wenn es meinem Kind nicht gut geht, kann ich doch nicht auf "Beweise warten"!
Sorry, beantrage eine neue Regelung bei Gericht, eine zeitlang begleiteten Umgang oder so und hole Dir Fachkräft mit ins Boot.
Meinem Sohn geht es mittlerweile gut, er hat über drei Jahre Therapie gebraucht, um sein Trauma zu verarbeiten. Ich habe nichts bezahlt und war auch nicht im Knast, das habe ich vor dem OLG gewonnen. Und zur Zeit läuft ein GA, ob langfristitg nochmal Kontakt statt finden soll/kann. Das sieht zur Zeit nicht so aus, da mein Ex Elterngespräche und langsame "Anbahnung" des Kontaktes als "Gängelei" meinerseits empfindet...

Der lange Rede kurzer Sinn: Tu etwas! Das kann an Deinem Kind nicht spurlos vorübergehen!!!

LG, C.

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Re: Ich finde keinen Betreff.

Antwort von shinead am 01.07.2012, 16:16 Uhr

Ich hoffe, heute geht es Dir besser...

In dem Fall hätte ich mein Kind nur mit Handy in den Urlaub gelassen. Ein Handy, von dem der KV nichts weiß und es hätte die klare Ansage gegeben, dass das Handy auch dem KV nicht bekannt werden darf.

Wenn mir der KV aufgrund seines Verhaltens unheimlich ist, dann muss ich (für mein Kind und meinen Seelenfrieden) die Möglichkeit haben, meinem Kind zu helfen, wenn es mich braucht.

Was mich wundert: Es steht im Urteil, dass er Dir den Aufenthaltsort nennen muss. Dann muss doch irgendjemand auf Verstöße reagieren.
Prinzipiell ist es Pillepalle, aber was nützen Urteile, wenn sich niemand daran hält und keine Konsequenzen gefordert werden?

Ich würde das Verhalten auf jeden Fall in der Akte beim JA hinterlegen lassen.

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Re: Ich finde keinen Betreff.

Antwort von Milia80 am 01.07.2012, 17:42 Uhr

ich hätte das kind wohl nicht mitgegeben mit dem verweis dass gegen das urteil verstossen wird.

bzw das kind ja die pässe nein

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Re: Sorry aber...

Antwort von suchepotentenmannfürsleben am 01.07.2012, 17:52 Uhr

So einfach ist das nicht.

Der Kindesvater ist ein "Kümmer- Vater" und da er so schon alles tut, was in seiner Macht liegt, um mir das Leben schwer zu machen, wird er bei Verweigerung des Umgangs alles versuchen, um das AHB oder gar mehr zu bekommen.
Und: er hätte durchaus gute Chancen!

Für unseren Sohn wäre das eine KATASTROPHE.
Ich muss also mit Bedacht vorgehen.
Es ist keinem geholfen, wenn ich jetzt den Umgang aussetze, mein Kind dann aber beim Vater lebt. Du verstehst?

Kinderpsychologe ist schon im Boot. Aber aus beruflicher Erfahrung weiß ich das "aus dem Kind herauskitzeln" nicht immer gelingt.

Was begleiteten Umgang angeht gab es vom Jugendamt die Aussage, dass dafür derzeit keine Kapazitäten bestehen. Schön, nicht?

Mich würde aber interessieren, wie die Situation bei euch genau war. Vielleicht magst du mir per PN schreiben? Ich würde mich freuen! :-)

Danke und LG
S

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Re: Ich finde keinen Betreff.

Antwort von suchepotentenmannfürsleben am 01.07.2012, 17:56 Uhr

Beim JA ist das aktenkundig.

Handy war auch meine Idee. Allerdings würde das mit dem geheimhalten bei meinem Sohn nie und nimmer funktionieren. Wo soll er das denn hinstecken?
Er weiß ja auch vorher nicht, in welchen Situationen er das braucht. Dann liegt das Handy in der Wohnung und er sitzt im Gartenversteck.

Danke dir.
Ich bin heute etwas ruhiger, aber ein unsicheres und saublödes Gefühl bleibt.

LG
S

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Re: Den Gedanken hatte ich auch ...

Antwort von Ikmam am 01.07.2012, 20:49 Uhr

"Es fühlt sich bescheiden an, wenn man (ich meine jetzt nicht dich, aber andere) damit konfrontiert wird, dass andere immer in Unglauben verfallen und an einem Zweifeln, wenn man von der Passivität des Jugendamtes und der fehlenden Handhabe in solchen Situationen berichtet."

Ja, ich weiß ... - und es IST schwer nachzuvollziehen, wenn man noch nie in der Situation war und noch dran glaubt, dass schon geholfen wird, wenn man denn nur "auf der richtigen Seite" steht ...

Ich habe meinen Glauben spätestens zu dem Zeitpunkt verloren, als das Jugendamt es völlig ok fand, dass der KV die Kinder zum Wochenende abholen wollte, obwohl er per Haftbefehl gesucht wurde. Schwierig, in solchen Situationen nicht - wenigstens kurzzeitig - zu resignieren.

Ich wünsche Dir jedenfalls gute Nerven - und dass es im Sinne Deines Kindes so friedlich wie möglich abläuft ...

LG !

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Re: Ich finde keinen Betreff.

Antwort von Pamo am 02.07.2012, 17:25 Uhr

Kannst du mal Einsicht in die Akte beim JA nehmen? Ich wuerde mal ueberpruefen wollen, dass die von dir dokumentierten Vorfaelle tatsaechlich in die Akte eingehen.

Koennte es sein, dass der KV einen Verbuendeten beim JA hat und du von diesem ausgebremst wirst?

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