Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von shinead am 01.07.2012, 16:16 Uhr

Ich finde keinen Betreff.

Ich hoffe, heute geht es Dir besser...

In dem Fall hätte ich mein Kind nur mit Handy in den Urlaub gelassen. Ein Handy, von dem der KV nichts weiß und es hätte die klare Ansage gegeben, dass das Handy auch dem KV nicht bekannt werden darf.

Wenn mir der KV aufgrund seines Verhaltens unheimlich ist, dann muss ich (für mein Kind und meinen Seelenfrieden) die Möglichkeit haben, meinem Kind zu helfen, wenn es mich braucht.

Was mich wundert: Es steht im Urteil, dass er Dir den Aufenthaltsort nennen muss. Dann muss doch irgendjemand auf Verstöße reagieren.
Prinzipiell ist es Pillepalle, aber was nützen Urteile, wenn sich niemand daran hält und keine Konsequenzen gefordert werden?

Ich würde das Verhalten auf jeden Fall in der Akte beim JA hinterlegen lassen.

 
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