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Geschrieben von Mutti32 am 23.08.2012, 11:26 Uhr

Recht auf Auskunft vom Vater?

Hallo,
ich habe mal eine Frage. Mein Sohn 6 Jahre war jetzt für zwei Wochen bei seinem Vater im Urlaub (wir sind seit 2 Jahren getrennt)
Er war jetzt das erste mal so lange weg.
Ich wusste vorab nicht ob der Vater mit ihm in Urlaub fährt, wenn ja wann, wohin und wie lange.
Hab ich ein Recht darauf diese Informationen im Vorfeld zu bekommen?
(wir haben beide Sorgerecht)

Es geht mir ja nciht darum das ich ihn kontrollieren will - aber ich würde schon ganz gern wissen wo mein Sohn sich aufhält.
Ich gebe meinem Ex auch immer Bescheid wenn wir zbsp an die Ostsee fahren. Ich schreibe ihm sogar immer sms wenn wir gut angekommen sind und wenn wir wieder zurück sind.

Für mich war es jetzt total unterträglich nicht zu wissen wo mein Sohn gerade ist. Seh ich das zu Eng?

LG Mutti32

 
14 Antworten:

Re: Recht auf Auskunft vom Vater?

Antwort von Fru am 23.08.2012, 12:06 Uhr

Nein, das Recht hast Du nicht, er kann machen, was er will....

Schön wäre es natrürlich, wenn man ein vernünftiges Verhältnis zueinander hätte, wo es für beide Seiten selbstverständlich ist, dem anderen zu sagen, was geplant ist...

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Re: Recht auf Auskunft vom Vater?

Antwort von dth0106 am 23.08.2012, 13:29 Uhr

wer von euch hat denn das aufenthalt bestimmungsrecht?
wenn du es hast musst du sogar zustimmen wenn er weg will mit deinem Sohn. wenn er es hat muss er dich informieren!
er kann sicher nicht machen was er will....
Die ex von meinem Freund muss meinen Freund auch informieren wenn sie sich länger als 24 h wo anders aufhält....ich mein manchmal ist es übertrieben aber in deinem fall würde ich auch daruf bestehn...
informiere dich mal beim jugendamt!

LG

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Re: Recht auf Auskunft vom Vater?

Antwort von Mutti32 am 23.08.2012, 14:13 Uhr

Ich weiss nicht wie das mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht ist.
Kriegt das automatisch jemand?
Wir haben beide das Sorgerecht - und mein Sohn ist nach der Trennung mit zu mir gezogen.
Mein Ex hat da auch nie was dagegen gesagt das er das nicht will.

Muss man das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen? Wenn ja, wo?

LG

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Gaaaaaaaaaanz langsam!

Antwort von Mucki+Ninchen am 23.08.2012, 14:42 Uhr

Hallo Mutti32,

du musst doch nun nicht direkt das ABR beantragen! Das halte ich für überzogen, ich bin auch recht sicher, dass du es nicht bekommst auf Grund so einer Situation.

Dass du ihm die Infos immer schickst, ist total freundlich von dir. Aber du kannst es bei ihm nicht voraussetzen. Nett wäre es sicher, aber er ist nicht verpflichtet, genauso wie du zu handeln. Du bist für dich verantwortlich, er für sich.

Ich würde mit ihm in Ruhe das Gespräch suchen, und ihm ohne "aber ich informiere dich doch auch"-Sprüche erklären, dass du einfach nur gern wüsstest, wenn sie länger und weiter weg fahren.

Du kannst dir natürlich auch Rat beim Jugendamt holen. Damit drohen würde ich beim Vater erstmal nicht, denn sowas verbessert ein Verhältnis ja nicht unbedingt ...

Wie alt ist denn dein Sohn? Wenn der Papa mit ihm bespricht: "Du pass auf, wir fahren dann und dann nach Holland in den Urlaub.", dann kann er es dir ja auch sagen, oder? (Je nach Alter, versteht sich.)

Viele Grüße

M

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Re: Gaaaaaaaaaanz langsam!

Antwort von Mutti32 am 23.08.2012, 16:13 Uhr

Hallo M,
das Problem ist das mit dem Vater seit der Trennung, die nun shcon mittlerweile über 2 Jahre her ist - überhaupt keine normale Kommunikation möglich ist. Jedesmal wenn ich ihm entgegenkomme - krieg ich drei Messer mehr in Rücken...
Egal um was es dabei geht. Ich bin immer die Blöde...

Er manipuliert ja unseren Sohn so, dass er ihm gar nicht die Wahrheit darüber sagt wo sie und ob sie überhaupt weg fahren. Ich würde es maximal im Nachhinein erfahren wenn mein Sohn dann bissl davon erzähtl - und ich dann evtl. errate wo sie gewesen sein könnten.

Wie gesagt, ich will ja auch gar keine Adresse oder sowas haben - aber ich mache mir doch schon eben so meine Gedanken - wenn man so gar nichts weiss - und ich persönlich will ihm ja auch nichts schlechtes - ich informiere ihn ja auch - ok gut - auch wenn das wie ich eben gelernt habe - mein guter Wille dann ist - aber kein Muss.

Er lässt mich ja noch nicht mal mit meinem Sohn telefonieren - ständig erzählt mir mein Sohn "Ich wollte dich anrufen, aber Papa sein Handy ging wieder nicht" - ich weiss genau das das nicht stimmt.
Und als ich ihn j etzt im Urlaub nach einer Woche mal angerufen habe, hat meiN Sohn sich nicht ans Telefon getraut weil die neue Freundin von meinem Ex im Hintergrund ganz wild geschimpft hat und sich drüber aufgeregt hat, weil ich anrufe...
das geht doch nicht?? das bricht mir echt das Herz, weil ichw eiss das mein Sohn da auch drunter leidet...

LG

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Re: Recht auf Auskunft vom Vater?

Antwort von Patti1977 am 23.08.2012, 16:58 Uhr

Da er genauso Sorgerecht wie du hast, kann er machen was er will. Informieren muss er nicht. Innerhalb Deutschlands verzichte ich auch drauf. Sehe das locker, er ist mir ja gleich gestellt.

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Mutti32

Antwort von Mucki+Ninchen am 23.08.2012, 21:26 Uhr

Na das liest sich ja aber schon ganz anders.

Dennoch bleibt dir vermutlich nicht viel übrig als deinen Sohn moralisch zu stärken.

Es ist schwer hier festzustellen, wie sehr dein Sohn manipuliert wird. Es kommt auch vor, dass die Kinder der Mutter nicht in den Rücken fallen wollen und gegen den Vater reden und umgekehrt. Fakt ist, dein Ex entführt den Jungen nicht und hat genau wie du das Recht, mit ihm zu verreisen - ohne Auskunft. Ausland ist vielleicht anders, da braucht er ja aber meist nen Pass.

Versuche, dich zurück zu nehmen. Informiere ihn nur, wenns nötig ist. Nicht wenn der Zug gut an der Ostsee ankam :-) Vielleicht fühlt er sich davon genervt? Bei meinem Ex war das so.

Er informiert mich auch nur wenn nötig, mein Kind ruft mich NIE an, wenn sie bei ihm ist. Das finde ich manchmal schade, aber okay.

Halte durch, auch wenns schwer ist!

LG M

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Also wirklich - bei einem GEMEINSAMEN Sorgerecht...

Antwort von 3_wilde_Räuber am 23.08.2012, 22:01 Uhr

wird auch der Aufenthaltsort gemeinsam besprochen.
Punkt - und wenn das nicht gut klappt, dann mit Mediator.
Gemeinsames Recht bedeutet eben auch gemeinsames RECHT.
Da hat eine Mutter auch das Recht auf Kontakt zum Kind.
Wieso sollte ein Urlaub mit dem Vater eine Kontaktsperre (de facto) bedeuten???
Wieso meint der Vater, daß es für eine Mutter lustig ist, nicht ansatzweise zu wissen, WO ihr Kind sich aufhält.
Das ist doch ein Machtspiel seitens des Vaters....

So wenig, wie ein Einzelner mal eben die Schule/ Schulform für das Kind wechseln kann, so wenig hat eine Partei das Recht mal eben "irgendwohin" zu entschwinden.
Schon alleine im Falle eines Unglückes, muß der andere Elternteil wissen wo das Kind ist.

Was ist denn das für ein armseliges Verhalten seitens des Vaters!?
Alle anderen Menschen, die Kontakt zu diesem Kinde haben, halten sich ja auch an Auskünfte!
Stellt euch hier mal vor, ihr gebt eure Kinder in der angemeldeten Schule ab und beim Abholen sind manche Kinder willkürlich irgendwo anders in der Stadt.... - weil ist doch eine Lehrkraft dabei... wäre das egal????
Es gibt schon Gründe, warum bei jedem Ausflug Zettel rumgehen, wo es hingeht und in vielen Fällen Unterschriften benötigt werden.
Da kann auch ein sorgeberechtigter Vater nicht einfach tun und lassen was er will - oder er täte es einmal und dann nie wieder.....

Ich finde das Verhalten des Vaters bodenlos und absurd.
Und ich würde dieses Verhalten nicht durchgehen lassen.

10 Tage ohne (nennenswerten) Kontakt zum Kind - ist das jetzt fair????
Da würde ich mir rechtlichen Beistand suchen und ganz andere Wege gehen.

Spiele beantwortet man am besten mit Spielen....

Arme Mutter! und schlimm für das Kind.
Viele Grüße
Svenja

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Re: Mutti32

Antwort von Mutti32 am 24.08.2012, 6:19 Uhr

Danke M. für die netten Worten.
Vielleicht sollte ich mich wirklich ein wenig zurücknehmen.
Aber dadurch weil ständig irgendwelcher Kleinkrieg entfacht - der nicht von unserer Seite aus kommt - ist das sehr schwer...
Ich ignoriere schon sehr viel - ganz ehrlich - aber manchmal kommt der Frust - das man mit allem allein da steht - und der KV sich um nichts kümmert und noch nciht mal Unterhalt zahlt - eben doch mal hoch...
Auf der einen Seite bin ich stolz drauf, das ich es mit meinem Sohn auch alleine hinbekomme - aber auf der anderen wurmt es micht total - das der KV zu einem der Väter gehört der sich einfach keinen Kopf macht - sich hinstellt, ich habe kein Geld, kannst nichts kriegen und fertig...
Dann kommen immer mal so Dinge wo er unseren Sohn nicht nehmen will - weil das Kind seiner neuen Freundin auch grad nicht da ist...
Da frag ich mich - Hallo?? - was hat das Kind seiner neuen Partnerin mit unserem Sohn zu tun? Beantworten kann ich mri das schon - dann müsste er sich nämlich selbst um unseren Sohn bemühen - und was mit ihm unternehmen - und das macht er aber nicht... also - wird dann unser Sohn mal eben nicht genommen...
All das muss man sich gefallen lassen - und das ist echt hart...
daran zerbreche ich manchmal fast...

LG

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Re: Also wirklich - bei einem GEMEINSAMEN Sorgerecht...

Antwort von Mutti32 am 24.08.2012, 8:49 Uhr

Liebe Svenja,
danke für deine Worte... die waren doch mal wieder ein Lichtblick - denn genauso sehe ich das ja auch
Ja es sind eindeutig nur Machtspielchen - davon kenn ich genug...
ich versteh es eben auch nicht - ich muss ihn bei allem um erlaubnis fragen - aber ich darf angeblich noch nicht mal wissen wo mein Kind steckt. Wie gesagt mir gehts nicht unbedingt um die normalen WE aber dann doch schon wenn es mal länger als 3 Tage ist und ein urlaub bevorsteht...

Ich werde jetzt wirklich mal Kontakt mit dem Jugendamt aufnehmen und dann sehen wir einfach mal weiter...
Gleich zum Anwalt rennen, will ich erstmal nicht - ich habe nach über zwei Jahren ständiger Schikane keine Kraft mehr für sowas...

LG

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Re: Recht auf Auskunft vom Vater?

Antwort von Mutti32 am 24.08.2012, 11:13 Uhr

So Ihr Lieben - ich habe jetzt nun doch meinen Anwalt und das Jugendamt angerufen - tja und was soll ich sagen-

es ist sehr wohl mein gutes Recht zu wissen, wann sich mein Sohn wo aufhält!!! Der KV ist verpflichtet mir dies mitzuteilen - und das sogar mit ausführlicher Anschrift!!!

Also - soviel dazu...

LG

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Auch hier : Wo steht das ?

Antwort von Sternenschnuppe am 24.08.2012, 16:13 Uhr

Und ab wieviel km zâhlt das ?
Wenn Du Auskunft vom Anwalt hast, dann muss ed ja im Gesetz stehen

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Re: Auch hier : Wo steht das ?

Antwort von Mutti32 am 24.08.2012, 16:56 Uhr

Mein Anwalt meinte da er auch das Sorgerecht hat, sei er sogar verpflichtet mir das zu sagen. wo genau das in welchem Gesetz steht, keine Ahnung aber ich glaube das mit meiN Anwalt sowas sagen würde wenn es nicht stimmt. Wir haben nämlich gleich eine Strategie aufgestellt für das nächste Mal - wo er mich dann anwaltlich unterstützt.
Demnach bekommt es dann offiziellen Charakter und dann muss es ja stimmen...

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Re: Auch hier : Wo steht das ?

Antwort von Sternenschnuppe am 24.08.2012, 20:23 Uhr

Ich habe meine Info auch von Anwalt und Jugendamt.
Demnach, und vor allem wenn er auch GSR hat, muss er in seiner Umgangszeit keine Adressen mitteilen.
Was ist denn wenn die besuchte Person das nicht will dass Du die Adresse hast ?

Daher interessiert mich sehr auf welches Gesetz diese Aussage gemacht wird.
Muss ja verankert sein.

Gern per PN wenn Du das rausfinden solltest.

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