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Geschrieben von Max+Kira am 21.08.2012, 22:32 Uhr

Dringend - Wie bekomme ich das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht?

Hallo,

mein Noch Ehepartner und ich sind seit 2 Jahren getrennt und er hat das alleinige Aufenthalsbestimmungsrecht. Nun habe ich schon lange und sehr oft mit ihm geredetet da ich das Gefühl habe das er mit den Kindern überfordert ist, das er sich unbedingt Unterstützung beim Jugenamt holen soll. das macht er aber nicht, er isoliert die Kinder, die dürfen keine Freunde mit nach Hause bringen, es gab nie Kindergeburtstage mit anderen Kindern und sie sollen in keinen Verein gehen.

Zudem hetzt er die Kinder gegen mich auf und sagt ich sein geistesgestört, krank, erzählt Lügen über mich.

Unsere Kinder bräuchten dringen Förderung Logopädie, Psychotherapie usw. da sie sehr viel durchgemacht haben. Unsere älteste Tochter 9 Jahre pullert ein, ist agressiv und hat eine Entwicklungsstörung usw. Unser 2. Kind hat auch eine Entwicklungsstörung und bräuchte auch dringend Förderung. Beide gehen auf eine Lernbehindertenschule und ich habe Angst um sie.

Er hat die Kinder auch schon sehr grob angefasst und sie haben sehr geweint. Dann droht er das ich die Kinder nie wieder sehe und er mich in die Psychatrie bringt. Leider wohnen wir 300 km entfernt so das ich nur jedes 2 Wochenende Besuchswochenende habe.

Ich möchte auf jeden Fall das Jugenamt informieren und das alleinige Aufenthalsbestimmungsrecht beantragen. Leider kann er sich gut verstellen und kann die Kinder sehr gut manipulieren so das ich Angst habe wenn das Jugenamt einen Kontrollbesuch macht und das alles "anscheinend" ok ist das sich nichts ändert.

Ich weiß das ich zu einem Anwalt gehen kann und Prozesskostenbeihilfe beantragen kann aber reichen meine Gründe aus um das Alleinige Aufenthalsbestimmungsrecht zu beantragen? Erschwerend kommt hinzu das die Kinder bei ihm momentan den Lebensmittelpunkt haben und sie dort ihre Kita bzw Schulplätze haben, sie würden also aus ihrerem Umfeld in ein neues Umfeld kommen. so schnell würde ich hier auch keinen Kitaplatz bekommen und daher befürchte ich das meine Chancen schlecht sind. Aber ich fürchte sehr um die entwicklung meiner Kinder da mein Expartner oft auch gesagt hat wenn es nicht mehr geht das er die Kinder ins Heim abgibt da sie teilweise sehr verhaltensauffällig sind.

Mein Expartner ist auf sich allein gestellt da seine Familenangehörigen auch ca 200 km weit weg wohnen. Wie sollte ich am besten vorgehen und was ich angeben kann das ich das Alleinige Aufenthalsbestimmungsrecht bekomme?

Vielen Dank

 
6 Antworten:

Re: Dringend - Wie bekomme ich das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht?

Antwort von mf4 am 21.08.2012, 22:42 Uhr

Oh mein Gott, was ist denn bei euch los?
Wie du deinen Ex beschreibst muss er ein Scheusal sein... warum zum Geier leben dann die Kinder bei ihm?
Ich denke das fehlt der Teil über dich...
was hat das mit der Psychiatrie auf sich? Warst du immer die Schöne und er das Biest?

Du solltest schnellstens zu einem Anwalt gehen und der weiß genau, was du tun musst und wie die Chancen stehen.

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Nachtrag

Antwort von mf4 am 21.08.2012, 22:47 Uhr

Falls dein Nickname die Namen deiner Kinder sind dann halte ich das für ziemlich unklug so viel privates mit realem Namen in einem ÖFFENTLICHEN Forum zu schreiben.

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Re: Dringend - Wie bekomme ich das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht?

Antwort von Pamo am 21.08.2012, 22:54 Uhr

Wenn er das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, dann ist es ihm doch gerichtlich zugesprochen worden. Ergo ist dir das Aufenthaltsbestimmungsrecht genommen worden.

Daher musst du dich mit einem faehigen Anwalt in Verbindung setzen, um dich beraten zu lassen ob und ggfs. wie man das aendern kann. Einfach wird das sicher nicht, du wirst nachweisen muessen, dass eine Aenderung dem Kindeswohl dient.

Viel Glueck!

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Hm, vielleicht wäre Schritt 1 ein anderer.....

Antwort von 3_wilde_Räuber am 22.08.2012, 0:02 Uhr

Wenn es sich so darstellt, wie Du schreibst, dann wäre Schritt 1 erst einmal für eine Verbesserung der Lebenssituation Eurer Kinder zu kämpfen.
Also sehr wohl Anwalt und Jugendamt einschalten, denn natürlich gehört ein gesundes soziales Umfeld, Förderung und Respekt (Geburtstage feiern, Freunde empfangen) zu einer gesunden Entwicklung.
Deine 9 jährige Tochter wird ja sehr gut schon selber sagen können, ob und wie ihre Feiern und ihre Besuche aussehen.
Nötige Förderungen kannst Du wahrscheinlich am besten durchsetzen.

Aber wie kommt es, daß ER das ALLEINIGE Aufenthaltsbestimmungsrecht hat?????
Das wird ja grundsätzlich erst einmal geteilt erhalten nach einer Scheidung.
Du kannst es nur abgegeben haben - notariell etc pp
Oder es wurde Dir entzogen.?

Hast Du denn noch Deinen Anteil der gemeinsamen Schulsorge?
Und der Gesundheitsversorgung?

Wenn ja, kannst Du immer Veto einlegen und mitgestalten.

Also ich denke, weit weit vor dem alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrecht käme die Verbesserung der Lebenssituation für die Kinder.
Und da kannst Du wie gesagt Förderung und soziale Umgänge einfordern.

Wende dich am besten an das Jugendamt.
wie gesagt - Kindermund tut Wahrheit kund...
Alle Kinder im schulfähigen Alter können schon sehr gut selber erzählen, wie sie leben.

Und das ein Ex sich gut darstellen kann, kennen viele hier.
Das ist Usus und auch das Jugendamt weiß das - oder hat zumindest aus grausigen, vergangenen Fehlern angefangen zu lernen.

Das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht wirst Du so ohne weiteres wohl nicht bekommen. Wie gesagt muß ja etwas geschehen, sein, daß DEIN EX es hat. Und da das ungewöhnlich ist, würde ich mit anderen, sinnvollen Dingen anfangen, als Betonwände einrennen zu wollen... :)
Da wird übrigens auch das Jungendamt drauf schauen, wieso Dein Exmann das hat...

Viele Grüße
Svenja

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Ach, ich sehe gerade...

Antwort von 3_wilde_Räuber am 22.08.2012, 0:08 Uhr

du schreibst Noch Ehepartner.?
Dann seid ihr nicht geschieden?
Wieso hat er dann vorab schon das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht?

Falls du in der Psychiatrie warst, oder sonstwie Hilfe in Anspruch genommen hast, eine zeitlang weggebrochen bist etc pp, dann steh dazu und sag das zB auch vor dem Jugendamt.
Du kannst in solch einem Fall einfach sagen: ich habe Hilfe benötigt, jetzt geht es mir wieder gut und ich sehe, daß meine Kinder nicht gefördert werden und soziale, entwicklungsnötige Kontakte nicht erleben können.
Bitte unterstützen sie mich und meine Kinder.

Wie gesagt - das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht würde ich nicht als Zielsetzung für sinnvoll erachten.
Aber Förderung der Kinder!

Viele Grüße!

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hier mal aus dem rechtsforum,die antwort zum abr,deshalb hat der vater es!

Antwort von CKEL0410 am 22.08.2012, 21:46 Uhr

Re: Aufentahlsbestimmungsrecht,wie bekomme ich das?
Antwort von N.BADER am 01.08.2012

Hallo,
Sorgerecht - Entscheidungen über Dinge, die über den täglichen Regelfall hinausgehen, haben idR beide Ehepartner auch nachd er Scheidung
Aufenthaltsbestimmungsrecht - das Recht, das Kind bei sich haben zu dürfen u über seinen Aufenthalt bestimmen zu dürfen, hat der, bei dem das Kind den Lebensmittelpunkt hat
Liebe Grüsse,

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