Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von vallie am 02.08.2011, 17:11 Uhr

aufenthaltsbestimmungsrecht. war´s das???

ich berichtete ja von meiner freundin, deren mann sich getrennt hat, die 130km weit wegziehen will, der vater aber nun plötzlich einen antrag aufs abr gestellt hat.
anhörung letzte woche.
auf einmal wollte der herr das ALLEINIGE SORGERECHT.
und das bei einer mutter, die 6 jahre in elternzeit war und sich durchweg nur um die kinder gekümmert hat.
beschlossen wurde nicht viel, daß die kinder die ersten 2augustwochen bei ihm sind und die zweiten bei ihr. vom umzug wurde gar nicht gesprochen, die jugendamtsma waren der meinung: mutter.
der richter meinte, der vater könne nun ein psychologisches gutachten erstellen lassen, kosten 5000 bis 6000€, es läge an ihm, wie es nun weitergeht weiß kein mensch.

wisst IHR es?

zeit drängt, am 14.9. geht die schule los. ein wechsel bis dahin wäre sinnvoll. wenn es genehmigt wird, denn die schulab- und anmeldung muß der vater ja unterschreiben....

was passiert als nächstes? bzw was kann passieren?
wo die kinder die ferien verbringen, das wollte eigentlich keiner wissen...

 
20 Antworten:

Re: aufenthaltsbestimmungsrecht. war´s das???

Antwort von suchepotentenmannfürsleben am 02.08.2011, 17:52 Uhr

Eigentlich wird bei Gericht nur über das "verhandelt" was auch vorab beantragt wurde. Und nicht noch sämtliche Hirngespinste oder Spontanideen.

Komisch, dass vom Umzug nicht gesprochen wurde. Würde ja bedeuten, dass dieses Thema sowohl vom Gericht als auch vom gegenerischen Anwalt ignoriert wurde.... ???
Bist du dir sicher, dass deine Freundin dir die ganze Wahrheit erzählt?
Hört sich alles sehr anstrus an.

- alleiniges Sorgerecht für ihn ist sehr unwahrscheinlich. Es sei denn, man kann ihr etwas vorwerfen
- Wenn ein Gutachten von Nöten ist, werden die Kosten geteilt. Ausgang ungewiss!

LG
S

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Re: aufenthaltsbestimmungsrecht. war´s das???

Antwort von vallie am 02.08.2011, 18:24 Uhr

ich glaube schon, daß sie mir die wahrheit erzählt, aber ich befürchte, daß sie entscheidende teile "vergisst". im sinne von verdrängen....

so habe ich extra nachgefragt. was ist der beschluss, wie geht es weiter??
sie ist sich immer noch sicher, daß sie umziehen kann, wenn er jetzt nichts mehr weiter unternimmt. wovon soll sie ein gutachten bezahlen? noch dazu eins, das sie gar nicht will/braucht?

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Re: aufenthaltsbestimmungsrecht. war´s das???

Antwort von Savanna2 am 02.08.2011, 18:53 Uhr

allo,

ich kenne das nur so dass vor Gericht festgelegt wird wie es weiter geht.
zB Gutachten wird festgesetzt, wer den Gutachter wählen will muss zahlen, wollen beide nicht zahlen wird ein unabhängiger vom Gericht geholt.
ABer vielleicht ist das auch überall anders.

Mit ASR wird er wohlkaum Cancen haben und in dem mir bekannten Fall hat der der alles wollte nichts bekommen und der nur ASR wollte hat nun das Kind.

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Re: aufenthaltsbestimmungsrecht. war´s das???

Antwort von angry.me am 02.08.2011, 20:11 Uhr

Ich finde die Geschichte auch ein bissel schwammig. Dass das Gericht nicht entscheidet, wer das ABR/ASR bekommen soll, ist ein Ding der Unmöglichkeit. Darum ging es doch, oder? Und wenn der Vater plötzlich auf die Idee kommt, das ABR zu wollen, macht er den zweiten Schritt vor dem ersten. ABR geht wirklich nur dann, wenn massiv was vorgefallen ist. Bei ASR sieht es anders aus. In diesem Fall gehe ich eher davon aus, dass der Vater laut Antrag "Das alleinige Sorgerecht/hilfsweise das Aufenthaltsbestimmungsrecht" beantragt hat. Das war bei mir auch so und klingt wesentlich schlüssiger. Das passiert dann, wenn einer gleich aufs ASR geht, dies aber nicht ohne weiteres möglich ist. Im Endeffekt wird es dann auf ein GSR mit ABR bei einem hinausgehen. Und sie scheint faktisch zu verdrängen, dass sie kaum eine Chance haben wird, mit den Kindern so weit wegzuziehen ohne das ABR zu verlieren. Verschließt sie so sehr ihre Augen davor, dass sie dann, wenn das Urteil gefallen ist ein böses Erwachen in Kauf nehmen muss? Ist ihr dieser Wegzug so wichtig, dass sie diese Gefahr ebenfalls in Kauf nimmt?

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angry

Antwort von Savanna2 am 02.08.2011, 20:25 Uhr

so stimmt das nicht unbedingt
Kenne auch einen Fall wo das Gericht nicht entscheiden hat wer das ABR bekommt, aber es hat dann eben ein Gutachter haben wollen.
Und selbst am Ende muss das Urteil nciht vor Gericht gesprochen werden sondern kann zugesendet werden wenn der Richter sich ncoh nciht ganz shclüssig ist.

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Re: angry

Antwort von angry.me am 02.08.2011, 20:37 Uhr

deswegen schreib ich doch auch "ich gehe davon aus"... nicht "ich behaupte"

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Re: angry

Antwort von Savanna2 am 02.08.2011, 20:48 Uhr

du schriebst es ist ein Ding der unmöglichkeit und ich wollte damit nur sagen ist es eben nicht, es kommt öfter vor wie gedacht auch wenn es vomn logischen denken her wenig Sinn acht wenn der Urlaub alles war was dort festgelegt wurde...

Ein Gericht wird sowas nicht sehr oft ohne Gutachten entscheiden wie nun häufiger mitbekommen....

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Re: angry

Antwort von angry.me am 02.08.2011, 21:50 Uhr

Ich hatte es so verstanden, dass es vor Gericht GAR NICHT mehr groß entschieden wird, wer das ABR bekommen soll und sie (die Mutter) nun somit davon ausgeht, die Kinder "einfach" mitnehmen zu können???Ich habe da ne Verschweigungstaktik der Mutter hineininterpretiert.

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Re: angry

Antwort von vallie am 03.08.2011, 8:19 Uhr

in dieser anhörung wurde nichts entschieden, eben nur, wie die kinder verteilt sind in den ferien.
habe gestern noch telefoniert, er hat nun ein psychologisches gutachten "bestellt".
was damit bewiesen werden soll.....ich habe keine ahnung.
es wird dauern bis november.
ich versteh das alles nicht.

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Sieht nach einem weiteren Fall aus...

Antwort von Ralph am 03.08.2011, 11:49 Uhr

... in dem das Kindeswohl, obwohl es angeblich im Mittelpunkt stehen soll, in Wahrheit an letzter Stelle gesetzt wurde.

Iich definiere irgendwie anders, und ich verstehe das alles genau so wenig wie Du.

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vallie

Antwort von Savanna2 am 03.08.2011, 14:05 Uhr

was das Gutachten bringen soll ist klar.
Er soll dem Gericht bei der Entscheidungsfidnung helfen.

Er wird sich mit den Eltern separat und gemeinsam unterhalten, mit dem Kind auch.
Bei sich aber auch dort wo es lebt, bei Vater und Mutter, wird die Betreuungseinrichtung besuchen, Kiga? Großeltern?

Wird sehen wie sich das Kind wo verhält, fühl es sich zu Hause, geht es aus sich heraus, ist es in sich gekehrt.
Wie wird es betreut? Was sagen die jeweiligen Betreuer über beide Partner

Er wird mit dem JA reden wenn Gespäche regelm. stattfinden.
Er wird sehr ein Auge darauf werfen ob die eine Partei den Umgang des anderen Erschweren wird wie Bindungstolerant diese sind.

Er schaut sich den Wohnraum an achtet auch darauf was für Spielzeug da ist (auch bei Betreuern).

Es ist immer gut wenn man als erster den Termin zb JA ausmacht und hilfe sucht und sich an Absprachen hältund nicht so schlecht über den Ex redet.

Auf Fragen genau antworten und nciht jede Frage nutzen den anderen schlecht zu machen.

Der GA schreibt dann seine empfehlung und sendet sie dem Gericht und beiden Parteien zu und meißt hält der Richter sich daran.

Ich als KV hätte auch ein GA haben wollen wenn cih das ABR möchte.

lg

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Re: vallie

Antwort von vallie am 03.08.2011, 16:13 Uhr

das geht nicht gut aus.....

ich würde diesen mann umbringen, glaub ich.

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Re: vallie

Antwort von Savanna2 am 03.08.2011, 17:22 Uhr

was meinst du damit?
es geht nicht gut aus für die Mutter?

Ich würde zusehen möglichst schnell ind er Nähe eine nette Wohnung zu finden so dass die Kinder im gewohnten Umfeld bleiben.

Es gibt genug Fälle da sind beide gleich geeignet (steht dann sogar so im Gutachten) und am Ende macht es eben das gewohnte Umfeld, gewohnte Betreuung und den Tick mehr an Bindungstoleranz aus.

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Re: vallie

Antwort von vallie am 03.08.2011, 17:43 Uhr

nein, nicht gut für die mutter.

problem ist, daß sie sich sooo sehr in die gegend 130km von hier verbissen hat, das macht sie nie. zudem hasst sie das umfeld. versteh ich. land ist noch geschmeichelt.
niemals sucht sie eine wohnung hier. das würde einer kapitulation gleichkommen.

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Re: vallie

Antwort von Savanna2 am 03.08.2011, 18:02 Uhr

tja wenn ihr das nicht kapitulieren wichtiger ist wie ihre Kinder bitte, dann kann ihr niemand helfen...

Sie ist freiwillig in diese Gegend gezogen und hat sie somit zum zu Hause der Kinder gemacht.

Für mich könnte es nirgends so schlimm sein dass ich dafür in Kauf nehmen würde meine Kinder zu "verlieren".

Ich habe dir ja bereits vond em Fall geschrieben, Mutter nicht mal so weit weg gezogen aber Kinder hätten Umfeld wechseln müssen, Kiga , Oma usw., und DAS war einer der ausschlaggenbenden Gründe zu der nicht kooperationsbereiten Art dem KV gegenüber und das obwohl sie ja auch einiges gengen den KV in der Hand hatte.

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Re: vallie

Antwort von vallie am 03.08.2011, 18:06 Uhr

ich würde es auch anders aufziehen, aber sie sieht es als ihr recht, ihren wohnort frei zu wählen. das hat sie ja auch, aber manchmal sieht man halt den wald nicht oder lauter geisterfahrer.
ich habe ihr auch schon gesagt, such dir bei mir im kaff eine wohnung, ich würd ihr helfen, kiga, hort etc und: der große ist hier geboren, das wär dann vll auch ein kompromiss.
aber nein, sie ist überzeugt, daß sie im november dann darf. zudem sind die mieten hier etwas höher als da wo sie hinwill.

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:-(

Antwort von angry.me am 03.08.2011, 18:25 Uhr

Ich finde den Gedanken, dass man mit diesem tollen "Väterschutzgesetz" (den Namen habe ich eben frei erfunden) als Elter in diesem Land scheinbar als mehr oder weniger "unfreier" Mensch zu leben hat. Man wird von dem Recht entbunden, sich von einem tyrannisierenden Partner loszusagen, da der Ex jederzeit auf die Idee kommen kann, das Kind oder die Kinder als "Druckmittel" gegen die Mutter zu instrumentalisieren. Und nicht genug damit- sollte frau es dennoch schaffen, diese Hürde auf irgendeinem Weg zu nehmen, schlägt das Gesetz ihr noch ein Schnippchen, indem sie keine freie Wohnortswahl hat.
Na, wenn DAS nicht mal big brother en gros ist
Dass man da auf die Idee kommen könnte, zu drastischen Mitteln zu greifen, finde ich nur zu verständlich. (Gott sei Dank bin ich nur virtuell angriffslustig!)

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Re: :-(

Antwort von Savanna2 am 03.08.2011, 19:27 Uhr

Na ja angry
umgekehrterweise hat niemand früher die Väter geschützt und den Kindern somit den einen Teil genommen.

Den ein schlechter Ehemann kann trotzdem ein guter Vater sein nur wer entscheidet das und die Mutter in dem Fall kann frei wählen aber nicht MIT Kinder.

Wenn der KV nun die Kinder bekommt wäre ja der umkehrschluss er dürfe genauso frei sein (oder eben dein KV) und fände diese Mutter/bzw du es toll wenn KV 500 km weit weg zieht eben nicht a`la`big brother lebt?

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hätte, wäre, wenn?

Antwort von angry.me am 03.08.2011, 19:43 Uhr

Der springende Punkt ist doch: Bei einem MUSS das Kind doch leben wenn es nicht gerade in einer Fremdfamilie oder ein Heim muss!?

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Re: hätte, wäre, wenn?

Antwort von Savanna2 am 03.08.2011, 19:50 Uhr

eben hätte, wäre, wenn, das Gesetz wurde nunmal geändert ja auch nciht ganz zu unrecht und fertig.

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