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Geschrieben von liebe89 am 26.05.2012, 7:35 Uhr

Aufenthaltsbestimmungsrecht

Hallo,

wollte nur mal wissen, was passieren muss, bis man das Aufenthaltsbestimmungsrecht ändern kann bzw einen Antrag auf Änderung stellen kann?

Kurz zur Info: Kind lebt bei der Mutter, ist 2 Jahre alt, beide haben Sorge und Aufenthaltsbestimmungsrecht, es läuft aber einiges quer, das wir andauernd beim JA oder teilweise bei unserer Anwältin.

Danke für eure Antworten

 
21 Antworten:

Re: Aufenthaltsbestimmungsrecht

Antwort von mf4 am 26.05.2012, 10:41 Uhr

Was läuft denn quer?

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Re: Aufenthaltsbestimmungsrecht

Antwort von liebe89 am 26.05.2012, 11:32 Uhr

Also anfangs wollte sie das gar kein Umgang ist, da es IHR Kind sei und er nur der schlechte Erzeuger und guter Geldgeber (ihr Wortlaut)
Wir sitzen gut alle 2-3 Monate beim JA, weil die KM wieder irgendwas nicht passt, und dann wird gesagt das der Kleine Krank ist, obwohl er in der Kita ist, oder es wird sich nicht gemeldet.
Es gab dann letztes Jahr einen Gerichtsbeschluss, den sie selber auch außer Kraft gesetzt hat, sich nicht dran gehalten etc
Dann gibts immer wieder Begründungen, von wegen ich (die neue Freundin des KV) hab mich bei ihr vorzustellen, davor gibts kein Umgang mehr. Oder mein Freund macht beim Umgang was falsch, ne zeitlang war der Kleine nach unseren Umgangen wohl so, das er sie gebissen und gehauen hat. Hat er aber bei uns nie gemacht.
Ihrer Ansicht waren wir das Problem, also kein Umgang.
Dann gibts Mediatoren Gespräche oder auch mal Post vom Anwalt, aber alles fruchtet nicht, wir wollen einfach ein wenig Regelmäßigkeit haben, das es mal ne längere Zeit gut läuft, aber Fehlanzeige
Wir hatten ihn mal 6 Wochen für jedes WE von Freitag nachmittag bis Sonntag abend bei uns, weil sie total überfordert war (ihre eigene Aussage) und danach haben wir ihn 5 Wochen ga nicht gesehen.
Sobald wir Bindung haben zu dem Kind, vereinnahmt sie ihn für sich ganz und versteht nicht das der Kleine dann jedes Mal bei Null anfangen muss.

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Re: Aufenthaltsbestimmungsrecht

Antwort von Strudelteigteilchen am 26.05.2012, 12:04 Uhr

Aber das wird sich durch eine Änderung des ABR doch nicht verbessern.

Grundsätzlich: Es ist IMMER ein Trugschluß zu glauben, daß man zwischenmenschliche Probleme auf dem Rechtsweg lösen kann. Funktioniert nie.

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Re: Aufenthaltsbestimmungsrecht

Antwort von liebe89 am 26.05.2012, 12:28 Uhr

Nein, das ist mir ja klar, sie werden sich nie grün werden

Aber ich wollte nur mal wissen, ob jemand damit Erfahrung hat wenn wir den Kleinen zu uns holen wollen, sonst wird das die nächsten Jahre so weiter gehen. Wir wollen ihr den Kleinen nicht weg nehmen, um gottes Willen, aber die Mutter wird nie zulassen dass das Kind eine Bindung zum Vater hat.

Ich hoffe ihr versteht was ich damit meine...

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Nee... so wird das nix...

Antwort von carisma21 am 26.05.2012, 12:45 Uhr

Hallo!
Also, ich glaube, so bekommt Ihr das nicht in den Griff.
Wenn der Kleine zu Hause aggressiv ist, wieso stellst Du das in Frage?
Das zeigt doch deutlich seine Überforderung mit der Situation!
Und wenn Ihr auf einen gemeinsamen Nenner zum Wohles des Kindes kommen wollt, sind Sprüche wie "wir wollen den Kleinen zu uns holen" vollkommen kontraproduktiv. Wenn sie Dich kennen lernen möchte, was ist daran so schlimm? Springst Du über Deinen Schatten und gehst ihr ein Stück entgegen? Ausserdem, kann eine Kindesmutter in Deutschland nicht eigenhändig Gerichtsbeschlüsse aufheben! Das gibt es gar nicht! Ich rate Euch: Präsentiere Dich nicht so deutlich als die "Neue", sondern halte Dich vorerst ein bißchen im Hintergrund. Macht ein Treffen und setzt Euch an einen Tisch, damit sie Dich kennen lernen kann und ihr "Feindbild" in den Griff bekommt. Gespräche mit Mediator sind immer gut und wenn das alles nicht fruchtet, gibt es Rechtsmittel, Umgangsregelungen auch durch zu setzen...

Gruß
C.

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Re: Aufenthaltsbestimmungsrecht

Antwort von Strudelteigteilchen am 26.05.2012, 12:47 Uhr

Ihr wollt das Kind zu Euch nehmen, aber es der Mutter nicht wegnehmen? Das klingt wie "Wasch mich, aber mach mich nicht naß!" Ihr werdet schon in den Konflikt gehen müssen, wenn Ihr das so durchsetzen wollt.

Mein Rat an Dich persönlich: Halte Dich raus, Dich geht das sowieso nichts an, und jede Einmischung Deinerseits macht die Sache schlimmer statt besser.

Wenn der Vater des Kindes tatsächlich das Kind zu sich nehmen möchte, dann sollte er sich anwaltlich beraten lassen. Aufgrund der derzeitigen schwammigen Rechtslage hängt das sehr stark von den genaueren Umständen und dem Gericht bzw. dem einzelnen Richter ab. Ein Anwalt sollte die Richter am zuständigen Gericht und die Umstände (incl. der Gerichtsakten) einschätzen können, um eine ungefähre Prognose abgeben zu können. Garantien gibt es hier wie da nicht - vor Gericht ist man, wie der Spruch sagt, in Gottes Hand.

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Re: Nee... so wird das nix...

Antwort von liebe89 am 26.05.2012, 13:05 Uhr

Hallo,

also muss dazu sagen, das ich mich mit niemanden an den Tisch setzen, der mich beleidigt, mir droht mich abzustechen und mich beschimpft OHNE mich ein einziges mal gesehen zu haben.
Ich habe der KM mehr als einmal die Hand gereicht
KM können keine Gerichtsbeschlüsse von alleine aufheben??
Können sie!! Was soll ein Vater machen, der vor zwei Wochen beim Gericht saß und dort wurde eine umgangsregelung festgelegt, an die die Mutter sich nicht hält????

Ich stelle nicht in Frage das der kleine aggressiv ist, sondern sehe das genau wie du, das er einfach überfordert ist
aber durch Unterbrechungen seitens der Mutter was den Umgang angeht, wird so ein Verhalten auch nicht besser, ist einfach meine Meinung

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Re: Aufenthaltsbestimmungsrecht

Antwort von liebe89 am 26.05.2012, 13:08 Uhr

Also ich wollte damit einfach klar machen, das wir der Mutter nichts persönlich wollen...hmm weiß nicht wie ich das anders beschreiben soll

Wir sind beide einfach Pappesatt, weil JA, Anwalt, Mediatorengespräch alles nichts bringt irgendwie...es läuft zwei Wochen und dann ruft sie an und sagt der Umgang fällt aus, das wars dann....und das fängt alles wieder von vorne an.
Da gebe ich dir Recht, das es mich nichts angeht, ich bin ja schließlich nur hier um Fragen zu stellen, die mich interessieren und um meinen Freund zu unterstützen, ich halte mich auch ausAbstimmungen zwecks Umgang mit der KM raus, weil wie du selber so scön sagst mich das nichts angeht.

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Re: Aufenthaltsbestimmungsrecht

Antwort von Strudelteigteilchen am 26.05.2012, 13:17 Uhr

Natürlich wollt Ihr der Mutter was persönlich. Ihr denkt, daß sie das mit dem Kind nicht richtig hinbekommt und Ihr das besser könnt - viel persönlicher kann man nicht werden.

Nochmal: Wie die Chancen unter den gegebenen Umständen und bei dem für Euch zuständigen Gericht stehen, kann Euch bis zu einem gewissen Grad ein guter Anwalt sagen. Ob Ihr bereit seid, diesen Konflikt dann derart zur Eskalation zu treiben - und das ist es, gebt Euch da keinen Illusionen hin - und inwieweit das dann zumindest mittelfristig besser ist für das Kind, das müßt Ihr letztendlich selber entscheiden.

Wenn Ihr vor Gericht zieht, wird es erstmal schlimmer. Punkt. Ob es das wert ist? Glaskugel ist beschlagen, ich sehe nichts.

Wenn Ihr doch lieber eine Deeskalation wollt, dann ignoriere die Beschimpfungen und setze Dich mit der Frau in ein Café. Irgendwann wirst Du die bösen Worte von ihr sowieso hinter Dir lassen müssen - so oder so.

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Re: Aufenthaltsbestimmungsrecht

Antwort von liebe89 am 26.05.2012, 13:25 Uhr

Gut wenn du das so siehst
ich habe nie gesagt das wir es besser können und sie es nicht gut kann......!!!!!!!
Würde ich auch nie sagen, aber wenn ich mir vorstelle, die nächsten 5 Jahre immer wieder vor Gericht zu landen, weil sie es nicht versteht, das da ein Vater ist, der seinen Sohn einfach gerne sehen würde
Der Sozialarbeiter verstand unser Problem am Anfang gar nicht, weil er sonst immer schimpfende Muttis bei sich zu sitzen hat, wo die Väter ihre Kinder nicht sehen wollen
Natürlich sorgt das für Stress, dessen bin ich mir bewusst

Mich interessiert nur ob es gewisse Sachen gibt, die dort mit rein zählen??
Weis zum Beipsiel das es wichtig ist das beide Elternteile eine Bindungstoleranz haben bzw dazu verpflichtet sind dem Kind emotional, psychisch und physisch sehr viel zu geben (stand in einem Gesetzestext mal oder so ähnlich)
Hat damit jemand Erfahrung, wo der ein Elternteil die Übertragung beantragt hat???

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Re: Aufenthaltsbestimmungsrecht

Antwort von liebe89 am 26.05.2012, 13:28 Uhr

PS:

Wäre zu einem Gespräch immr bereit gewesen, aber die KM kann bei der Übergabe an den KV nichtmal neutral mit diesem reden, da wird er beschimpft in Gegenwart des Kindes bzw die Tür einfach zugeschlagen.
Mal davon abgesehen, das eh immer ihr Freund da ist bzw wir ihn meistens bei den Nachbarn abgeben müssen

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Re: Nee... so wird das nix...

Antwort von shinead am 26.05.2012, 15:34 Uhr

Wenn sie Die Umgangsregelung außer Kraft setzt, faehrt man zur Polizei und bittet sie um Unterstützung bei der Umsetzung des Umgangsrechts.

Wie schon im Patchwork geschrieben, dazu braucht man Mut, aber man muss auch manchmal Erwachsenen Grenzen setzen.
Wenn Dein Freund nicht weiß (und auch nicht beim RA nachgefragt hat) was man in einer solchen Situation tun kann, spricht das nicht fuer ihn...

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Polizei

Antwort von Mogli18 am 26.05.2012, 15:52 Uhr

Macht da exakt : Gar nichts !!!

Mindestens 3x live erlebt.
Dazu müssen im Beschluss erst Sanktionen drinstehen die das dann rechtfertigen.

Aussage der Polizei : Ja, dann rufen sie doch Montag mal beim Jugendamt an !

Und auch mit beschlossenen Konsequenzen, welch Trauma für ein Kind mit Polizei und Gerichtsvollzieher dem Vater übergeben zu werden.

Mein Bruder hat das nicht über sein Herz gebracht !

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Kommt auf den Polizeibeamten an....

Antwort von bobfahrer am 26.05.2012, 17:12 Uhr

Also ich sehe da nur den Rechstweg, hier scheinen Gespräche gescheitert zu sein und keine weitere Bereitschaft zur Klärung via Mediator in Sicht. Hier muss ein guter Kontakt zum JA aufgebaut werden und bei jeder Kleinigkeit der RA konsultiert werden. Quasi mürbe machen durch Kosten und Psychischen Stress. Anders wird es wohl hier nicht gehen. Allerdings sag ich dir eines, halte dich absolut raus- du hast hier nullkommnull Rechte dich einzumischen, einzig deinen Partner kannst du moralisch unterstützen, sonst nichts. Das ein Richter das Kind jedoch in euren Haushalt überträgt kannst du dir abschminken, das wird nicht passieren ausser das Kind ist im Jugendlichen Alter und wünscht sich das. Vorher geht gar nichts. Meine Ex wollte auch zweimal das Kind hier wegholen, einmal in der ersten und dann in der 4. Klasse - war aber ein Schuss in den Ofen und ich bin "NUR" der Vater. Ein Kind von der "heiligen" Mutter rausklagen - da muss schon mehr passieren als a bissel Umgangsverweigerung. Ihr müßt solange den Klageweg gehen bis der RIchter quasie Beugehaft androht.

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Re: Polizei

Antwort von bobfahrer am 26.05.2012, 17:15 Uhr

Nachtrag: die Polizei muss ja nicht kommen, aber ein Anruf derer bei der Mutter würde evtl manches Problem lösen.

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Re: Polizei

Antwort von Mogli18 am 26.05.2012, 18:42 Uhr

Vorrausgesetzt diese geht an Telefon....
Und solche Sanktionen müssen im Beschluss / Urteil auch erst einmal vermerkt sein.

Ich hatte per PN Kontakt mit der Verfasserin.

Vater hat GSR und auch gibt es noch gemeinsames ABR.
Im Kindergarten sind Auffälligkeiten.

Ich sehe seine Chancen das Kind zu sich zu nehmen als nicht so schlecht an !
Zumal er schon nur durch ein Umgangsverfahren an Umgang kam.
Sie sind also kein unbeschriebenes Blatt.

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Re: Nee... so wird das nix...

Antwort von liebe89 am 26.05.2012, 20:32 Uhr

Polizei schön und gut, aber die machen nichts...verweisen auf das Jugendamt...
JA schließlich nur dafür da zwischen den Eltern zu vermitteln

PS: würde dich bitten, solche Kommentare wie " Wenn dein Freund nicht weiß....etc." zu unterlassen, entweder kennst du die ganze Geschichte oder eben nicht.

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Re: Kommt auf den Polizeibeamten an....

Antwort von liebe89 am 26.05.2012, 20:37 Uhr

Muss nochmal betonen, das ich eine normale Frage gestellt habe, um ich zu INFORMIEREN.
Einfach was Leute hier für Erfahrungen gemacht haben, ich habe NIRGENDS geschrieben das ich alleine zum JA gehe und dort Krawall stifte...
Würde ich auch nie machen, ich möchte meinen Freund unterstützen, ihn zu Terminen beim RA begleiten, MEHR MACHE ICH NICHT...
und werde ich auch nicht tun, ich empfange seinen Sohn mit offenen Armen, wenn wir ihn mal haben und versuch alles menschenmögliche, wie gesagt, dieser Posts diente lediglich um mir (uns) vllt noch einen anderen Weg zu zeigen

PS: in dem Gerichtsurteil steht, das wenn die Umgangsvereinbarung nicht so stattfindet, Geldstrafe ersatzweise Haft stattfindet....

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Re: Polizei

Antwort von liebe89 am 26.05.2012, 20:38 Uhr

Und diese Nummer besitzen wir ja nicht

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Re: Nee... so wird das nix...

Antwort von shinead am 27.05.2012, 1:35 Uhr

Natürlich kenne ich die gesamte Geschichte nicht. Wie auch?

Aber Du hast gefragt, was Dein Freund tun kann. Im Urteil steht eine Konsequenz. Die muss er einfordern. Sein Anwalt wird ihm das auf n
Nachfrage raten.
Bleibt halt die Frage warum er das nicht weiß, oder entsprechenden Rat eingeholt hat...

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Re: Nee... so wird das nix...

Antwort von liebe89 am 27.05.2012, 8:03 Uhr

Wir stehen im regelmäßigem Kontakt mit der Anwältin, sagen das Umgang wiedermal nicht funktioniert und und und
der erste Schritt ist dann leider immer zum Jugendamt, da die immer erst vermitteln müssen, sonst gibt es ärger, wenn im diese Instanz übergeht

Das wissen wir schon alles, sind auch Briefe beim gegnerischen Anwalt bei ihr eingetrudelt und auch von unserem
Sie hat teilweise Termine beim Jugendamt abgelehnt und und und und

Grade deswegen frage ich ja hier nach, weil wir langsam nicht mehr wissen, was man noch machen kann

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