Geschrieben von lilliblue am 24.05.2012, 15:28 Uhr |
Hortkosten
Ich war fest der Meinung, dass die Hortkosten vom Vater anteilig mitbezahlt werden müssen und der Kindergarten nicht.
Ich habe heute beim JA angerufen und sie sagte, es ist andersrum...na bravo ...
Da brauche ich nun den Vater gar nicht danach fragen, ob er was dazugibt, das habe ich schon beim Kindergarten versucht.
Re: Hortkosten
Antwort von mf4 am 24.05.2012, 15:38 Uhr
da ich weder für das eine oder andere Kohle gesehen hätte hab ich mir so Fragen gleich erspart
Re: Hortkosten
Antwort von Speedy78 am 24.05.2012, 17:04 Uhr
Schau bitte mal hier:
http://www.lexikon-familienrecht.de/hortkosten-und-unterhalt/?PHPSESSID=3ced18255665897a78af877f758049ce
Re: Hortkosten
Antwort von lilliblue am 24.05.2012, 20:01 Uhr
aha, danke Speedy. Dann werde ich vielleicht doch mal ein Briefchen aufsetzen. Ich muss nur mal schauen, ob ich das irgendwie ausrechnen kann
Re: Hortkosten
Antwort von kravallie am 24.05.2012, 20:03 Uhr
du kannst rechnen und schreiben und bitten, wenn er nicht will, wirst du einen anwalt einschalten müssen und ich wette:
der kostet dich seinen anteil.
traurig, aber wahr.
Re: Hortkosten
Antwort von lilliblue am 24.05.2012, 20:14 Uhr
Also ein Versuch ist es wert, klar, wenn keine Reaktion kommt, dann ist es traurig und wahr, aber ich habe es versucht.
Nur die richtigen Worte zu finden, das ist eher das schwierige :-)
Re: Hortkosten
Antwort von kravallie am 24.05.2012, 20:18 Uhr
ja? findst?
ich hätt da keine schwierigkeiten.
soll ich es dir schreiben?
Re: Hortkosten
Antwort von lilliblue am 24.05.2012, 20:31 Uhr
ja gerne, wenn es human ist :-)
also kein betteln, keine Vorwürfe etc.
Ich neige ja immer gerne zu 2.
Re: Hortkosten
Antwort von kravallie am 24.05.2012, 20:46 Uhr
hab das schon geübt.
das letzte mal erwähnt ich die ZUSATZkrankenversicherung des kindes, prompt kam eine gkvversichertenkarte....
Re: Hortkosten
Antwort von lilliblue am 24.05.2012, 20:46 Uhr
ok, dann bist du angestellt und darfst mir was aufsetzen :-)
Re: Hortkosten
Antwort von Pamo am 24.05.2012, 20:55 Uhr
Hallo Ex,
Anbei eine Kopie der Rechnung ueber die Hortkosten des gemeinsamen Kindes. Laut Paragraph X, GesetzY (siehe Kopie in der Anlage) ist dein zu zahlender Anteil hieran 50%, daher bitte ich dich mir den betreffenden Betrag bis zum x auf das bekannte Konto zu ueberweisen.
Freundliche Gruesse
Deine Kindsmutter
Anlagen
bitte mit paragraph ;-)
Antwort von Keksraupe am 24.05.2012, 21:09 Uhr
Den werd ich dann auch verschicken
Re: Hortkosten
Antwort von Holzkohle am 24.05.2012, 22:04 Uhr
ach je, das wären bei S seinem Vater 20 Euro... und dem ist jeder cent zu viel, er ist ja eh schon wieder mit zwei Raten im Rückstand...
Erkläre mir einer mal meinen Ex...
Ach und .........
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