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Geschrieben von Silke+Co am 17.01.2012, 18:24 Uhr

Aufenthaltsbestimmungsrecht!WER?

hi,
ich stehe auf dem schlauch!mein ex und ich haben beide das sorgerecht, wie ist das nach der trennung/scheidung mit dem aufenthaltsbestimmungsrecht?liegt das bei dem elternteil wo das kind lebt oder bei beiden?bin mir da nicht ganz sicher!es geht darum das meine tochter und ich gerne umziehen möchten, zu meinem zukünftigen ehemann!der papa von der kleinen will das aber nicht!meine anwältin meinte nun wenn ich das alleinige aufenthaltsbestimmungsrecht habe brauche ich keine zustimmung von ihm!als hilfe, ich brauchte noch nie eine einwilligung wenn ich sie beim kindergarten oder in der schule angemeldet habe!
lg silke

 
51 Antworten:

Re: Aufenthaltsbestimmungsrecht!WER?

Antwort von Pamo am 17.01.2012, 18:46 Uhr

Wie weit ist die Entfernung? Wuerde es den Umgang mit dem KV behindern?

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Re: Aufenthaltsbestimmungsrecht!WER?

Antwort von Silke+Co am 17.01.2012, 18:49 Uhr

die entfernung ist ca. 120 km!

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Re: Aufenthaltsbestimmungsrecht!WER?

Antwort von Pamo am 17.01.2012, 18:55 Uhr

Aus den Informationen, die ich hier im Forum erhalten habe schliesse ich das Folgende:
- Ihr habt das gemeinsame Aufenthaltsbestimmungsrecht. Du kannst aber gerichtlich beantragen und erwirken, dass du das Alleinge bekommst - dann kannst du umziehen.
- Wenn du umgezogen bist, wirst du trotzdem den Umgang der Kinder mit dem KV ermoeglichen muessen, ergo die Kinder bringen und holen oder die Transportkosten zahlen.

Korrigiert mich, wenn diese Information falsch ist.

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Re: Aufenthaltsbestimmungsrecht!WER?

Antwort von Savanna2 am 17.01.2012, 20:40 Uhr

ich bin icht sicher ob sie nur dadurch dass sie das abr hat sie ohne einverständniss wegziehen darf.

ich wollte auch nciht dass mein kind plötzlich 120 km von mir weg wohnt wenn es vorher "um die ecke" war.

könnt ihr nicht etwas näher ziehen?
aber mit dem vater wohnt ihr schon getrennt? denn dann dürfte ja gegen eine geringere entfernung nichts sprechen.

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Re: Aufenthaltsbestimmungsrecht!WER?

Antwort von fsw am 17.01.2012, 20:55 Uhr

Neulich stand ein Gerichtsurteil in der Zeitung,dass der Vater die Kosten aufbringen muss,wenn er sein Kind besuchen,abholen möchte.Das wäre ganz allein sein Problem.

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Re: Aufenthaltsbestimmungsrecht!WER?

Antwort von Keldana am 17.01.2012, 21:11 Uhr

@ fsw

Das ist schon lange so .... der Elternteil der "besucht" muß für die Kosten aufkommen. Es geht hierbei allerdings um eine Änderung der Entfernung. Da ist die Sache (zum Glück) nicht mehr ganz so einfach.

@ Silke + Co.

Das Du zu Deinem zukünftigen Ehemann ziehen wirst, dürfte ein guter Grund sein. Vermutlich würde ein Gericht Dir erlauben, umzuziehen. Die Frage ist aber natürlich ... muß es zum Ehemann sein, oder kann es nicht in eine Wohnung / ein Haus sein, was in der Mitte zwischen Dir und dem Ehemann liegt. Ich denke schon, dass Du für die erhöhten Kosten der Anreise des Vaters (zumindest anteilig) wirst aufkommen müssen.

Das Du noch nie eine Einwilligung von ihm brauchtest, ist hierbei irrelevant. Das KiGa & Schule sich falsch verhalten haben, bringt Dir überhaupt nichts.

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@keldana

Antwort von Silke+Co am 17.01.2012, 21:24 Uhr

hi,
die sache ist folgende, direkt nach der trennung bin ich auch schon mal umgezogen und das war ungefähr die gleiche entfernung!bin dann aber wieder zurück nach hamburg!nun ist es also die gleiche strecke!damals hatte er bei gericht angegeben das ich ja umziehe und das geht ja mal gar nicht!da meinte die richterin auf gut deutsch er soll sich wegen der stunde fahrt ned so anstellen!also sie hat ned die worte benutzt aber es so gemeint!
das heißt diesmal könnte er es trotzdem verhindern!man diese ungewissheit macht mich fertig.donnerstag ist der termin bei meiner anwältin!
danke für eure antworten!!!

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Re: Aufenthaltsbestimmungsrecht!WER?

Antwort von bobfahrer am 17.01.2012, 21:43 Uhr

Also ich würde nicht zustimmen das mein Kind 120KM von mir wegzieht - zudem bist du schon einmal umgezogen. Wie oft willst du den Kindern noch so einen Umzug zumuten? Was ist wenn es mit dem neuen nicht klappt? Ich verstehe den Mann und würde alles tun um das zu verhindern, auch mit dem Antrag auf ABR damit die Kinder bei mir leben. DU kannst ja umziuehen! Aber ohne Kinder. Zudem müssen die Kinder 2 mal im Monat 240 KM fahren, macht 480 im Monat oder ca. 5600km im Jahr. Willst du das wirklich die nächsten 15 Jahre?

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@bobfahrer

Antwort von Silke+Co am 17.01.2012, 21:52 Uhr

meine tochter möchte ja mit umziehen!wenn sie ned wollen würde dann hätte man ja eine andere einigung gefunden!aber sie möchte gerne, nur der vater halt ned!

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Re: @bobfahrer

Antwort von bobfahrer am 17.01.2012, 21:58 Uhr

...das ist doch klar das der Vater das nicht will, wie wäre das für dich wenn der Vater mit euren Kindern wegziehen würde?

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Re: Aufenthaltsbestimmungsrecht!WER?

Antwort von Thelmalouise am 17.01.2012, 21:59 Uhr

Hallo

Wie stellst Du Dir denn dann den Umgang vor ?
Bringst Du ihm die Kinder ?

Wenn Du da auf ihn eingehst, dann kann das seine Meinung ja nochmal ändern vielleicht.

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Re: @bobfahrer

Antwort von Silke+Co am 17.01.2012, 21:59 Uhr

darf das kind denn ned glücklich sein!wenn sie endlich eine familie hat?

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Re: Aufenthaltsbestimmungsrecht!WER?

Antwort von Silke+Co am 17.01.2012, 22:01 Uhr

ich habe es ihm schon angeboten!will er aber ned ,denn er will ja ned zugeben das es ihm ums geld geht!

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Re: Aufenthaltsbestimmungsrecht!WER?

Antwort von Thelmalouise am 17.01.2012, 22:03 Uhr

Tja, dann bleibt Dir nur der Gang vors Gericht.
Und Familie des Kindes bist Du und der Vater, nicht der neue Mann.

In erster Linie !

Ich kann mir aber gut vorstellen, dass Heirat und "nur" 120km gute Argumente sind, wenn Du Dich dann auch verpflichtest dass Du das Kind bringst und holst.

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Re: @bobfahrer

Antwort von bobfahrer am 17.01.2012, 22:03 Uhr

...wer Garantiert das? Hast du die Rama Formel? Kannst du deine Tochter nicht überall glücklich machen? Warum zieht dein neuer nicht zu dir?

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Re: Aufenthaltsbestimmungsrecht!WER?

Antwort von bobfahrer am 17.01.2012, 22:04 Uhr

Ganz schön billig zu behaupten es geht ihm nur ums Geld!

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Re: Aufenthaltsbestimmungsrecht!WER?

Antwort von Silke+Co am 17.01.2012, 22:07 Uhr

er bietet ihr aber keine familie das ist das problem!!!für ihn sie die meißte zeit ballast und wenn sie am wochenende da ist dann hat sie mehr langeweile als alles andere!er hat auch die meißte zeit kein interesse an ihrem leben und was ihr wichtig ist!das merkt sie halt auch!

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Re: Aufenthaltsbestimmungsrecht!WER?

Antwort von Silke+Co am 17.01.2012, 22:09 Uhr

das ist nicht billig sindern eher traurig das es der wahrheit entspricht!das hat er der kleinen ja schon gesagt!

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soll mein neuer..........

Antwort von Silke+Co am 17.01.2012, 22:11 Uhr

...........seine firma verkaufen?und seine selbstständigkeit aufgeben?

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Re: Aufenthaltsbestimmungsrecht!WER?

Antwort von bobfahrer am 17.01.2012, 22:12 Uhr

Nicht der Vater, sondern der Umgansberechtigte! Das kann auch die Mutter sein! Und der Umgang muss auch durchführbar sein, bei 120 KM bzw 240KM ist das schon kritisch wie ich finde.

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Interessiert doch keinen

Antwort von bobfahrer am 17.01.2012, 22:13 Uhr

Er kann ja jeden Tag die 120 KM fahren, wenn er dich liebt macht er das sicher!

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Re: Aufenthaltsbestimmungsrecht!WER?

Antwort von bobfahrer am 17.01.2012, 22:14 Uhr

...ja - üblicherweise wird spätesten jetzt alles Negative an den Haaren herbeigezogen! Kenn wir hier schon...

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naja dann kann ich auch alleine bleiben.....

Antwort von Silke+Co am 17.01.2012, 22:22 Uhr

....denn für 3 stunden die man sich dann in der woche sieht brauche ich keinen partner!

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Re: Aufenthaltsbestimmungsrecht!WER?

Antwort von Silke+Co am 17.01.2012, 22:25 Uhr

das hat nichts damit zu tun das man jetzt alles negative an den haaren herbei zieht!sagen wir mal so du weißt ned was mein exmann für eine person ist!aber ganz ehrlich teilweise habe ich das gefühl du bist genauso wie er ,tut mir leid und ich möchte dich damit jetzt aber auch ned angreifen!aber einigen männer /auch frauen ist es scheißegal wie kinder denken oder fühlen!hauptsache SIE.........

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bob hat recht bzgl. Familie

Antwort von Savanna2 am 17.01.2012, 22:26 Uhr

familie ist der kv und du und nicht der neue.
dei einstellung finde ich nicht gut und vielleicht sagt dein kind ja nur es iist langweilig weil sie denkt dir damit einen gefallen zu tun.
er scheint sich ja zu kümmern.
Und wi alt ist euer kind dass er sagt es geht ums geld?
was genau geht ums geld er hat durch euren umzug ja nciht weniger wenn du den umgang bezahlst.

die entfernung finde ich auch zu weit.
ich könnte wegziehen wenn ich wollte würde es aber nicht tun. jetzt wohnen wir etwa 20 km weg und das reicht. wenn was ist bin ich schnell da und umgekehrt.
es lohnt sich auch mal für eine stunde das kind zu besuchen, mal ins schwimmbad zu gehen usw.

ich würde meinem kind nicht so einen weg zumuten wollen ausser du hoffst natürlich dass der umgang dadurch einschläft und ihr endlich eine neue familie seid.

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Re: Aufenthaltsbestimmungsrecht!WER?

Antwort von bobfahrer am 17.01.2012, 22:28 Uhr

Pah, Hauptsache Sie! Was glaubst du was ich für Opfer gebracht habe ? Das gehört dazu! Hauptsache SIE könnt ich jetzt bei dir auch sagen, Hauptsache DU!

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viele kinder fühlen aber auch anders aber reden mutter/vater nach dem mund

Antwort von Savanna2 am 17.01.2012, 22:28 Uhr

weil sie wissen es gefällt ihnen.
du schreibst ja shcon von der NEUEN familie wie soll dein kind das anders sehen, sie fällt dir ja quasi in den rücken.

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und das kind keinen vater oder wie?

Antwort von Savanna2 am 17.01.2012, 22:29 Uhr

sie sieht ihn ja dann ncoh seltener aber das ist ja egal oder wie.

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meine tochter...

Antwort von Silke+Co am 17.01.2012, 22:33 Uhr

....sagt es nicht bloß weil sie denkt das es mir gefällt ich weiß das es so ist!ich kenne meinen ex mann ja nun mal auch!ich weiß wie er ist!es geht ihm in dem sinne ums geld das er der kleinen erzählt das es zu teuer ist für ihn wenn er sie immer holen muß!damit sollte man kein kind manipulieren!darauf habe ich ihm ja angeboten das ich sie bringe bzw er das geld bekommt.das will er ja gar ned haben!er kann es einfach nicht haben wenn es anderen menschen gut geht oder wenn sie glücklich sind!und ein 7 jähriges kind hat keinen bezug dazu was sprit kostet oder wieviel ein auto verbraucht!

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Re: und das kind keinen vater oder wie?

Antwort von Silke+Co am 17.01.2012, 22:34 Uhr

sie sehen sich jetzt auch nicht öfter, weil wie gesagt es besteht kein wirkliches interesse von seiner seite aus!

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wie oft sehen sie sich denn?

Antwort von Savanna2 am 17.01.2012, 22:35 Uhr

denn dann wären deine chancen ja besser

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Re: viele kinder fühlen aber auch anders aber reden mutter/vater nach dem mund

Antwort von Silke+Co am 17.01.2012, 22:36 Uhr

nicht ich habe von einer neuen familie geredet sondern meine tochter!sie hat schon recht früh gesagt das sie endlich eine richtige familie haben kann ohne das ich irgendwas von familie geredet habe!

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sie sehen sich alle 14 tage am wochenende zum abgammeln auf der couch....

Antwort von Silke+Co am 17.01.2012, 22:38 Uhr

......sie langweilts aber sie möchte halt auch ihrn papa sehen!deswegen geht sie hin!

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na ja alle 14 tage über nacht?....

Antwort von Savanna2 am 17.01.2012, 22:42 Uhr

das ist so bei vielen der fall dass es öfter nicht geht wegen arbeit etc.
dann soll sie ihm das sagen und sie scheint ja gerne da zu sein und vielelicht hat er bald eine neue und sie dann ihre familie da.

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Re: viele kinder fühlen aber auch anders aber reden mutter/vater nach dem mund

Antwort von Savanna2 am 17.01.2012, 22:43 Uhr

ich hätte meinem kind wohl gesagt dass es eine familie hat, 2 zu hause wo es immer willkommen ist und von beiden geliebt wird auch wenn man nicht gemeinsam wohnt.

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er hat eine neue!!!die hat genauso viel lust auf das kind!

Antwort von Silke+Co am 17.01.2012, 22:46 Uhr

ot

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er ist in ihren augen aber keine familie!sie ist ned dumm......das denkt er aber!

Antwort von Silke+Co am 17.01.2012, 22:47 Uhr

ot

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Re: er hat eine neue!!!die hat genauso viel lust auf das kind!

Antwort von Savanna2 am 17.01.2012, 22:49 Uhr

da wirst du wohl vor gericht gehen müssen
wie lang bist du mit dem neuen zusammen?

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wir sind seid...

Antwort von Silke+Co am 17.01.2012, 22:54 Uhr

.... knapp 1 1/2 jahren zusammen!das ding ist die kleine traut sich bei ihrem papa nichts zusagen weil er der einzige ist der was zusagen hat!

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Re: wir sind seid...

Antwort von bobfahrer am 17.01.2012, 22:57 Uhr

Aha, und wie oft habt ihr euch da gesehen in 18 Montaten? Ist der Alltag erprobt? Also ich kann dir sagen das "mein" Familienrichter da nur müde gelächelt hätte und dir den Umzug MIT Kindern untersagt hätte!

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gnaz ehrlich

Antwort von Savanna2 am 17.01.2012, 23:03 Uhr

1,5 Jahre und dafür dass du oben geschrieben hast dass ihr euch ja dann so wenig seht denke ich auch deine Chancen das durch zu bekommen sind sehr schlecht.
gerade mit Kind.
Fernbeziehung, alles aufgeben -erneut - um dann erstmal den Alltag zu testen.
Zudem dann die Entfernung zum Vater.

Ich weiß ja niht wie weit das Kind befragt wird und wie alt evtl. auch du oder dein Partner und der KV ist ??
Aber ich als Richter würde wohl auch eher zum abwarten und festigen tendieren.
Wie lange seid ihr denn getrennt? War der Umgang immer regelmäßig alle 2 Wochen?

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wir sehen.....

Antwort von Silke+Co am 17.01.2012, 23:03 Uhr

....uns seid den 18 monaten jedes wochenende und in den schulferien auch die ganze zeit!anders geht es wohl schlecht wenn beide arbeiten!wielange soll man denn deiner meinung zusammen sein damit ein richter ned mehr lächelt!meinst ich habe gute chancen das es nach der goldenen hochzeit nicht mehr belächelt wird wenn man dann zusammen ziehen möchte???

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Re: gnaz ehrlich

Antwort von Silke+Co am 17.01.2012, 23:06 Uhr

wir sind seid die kleine 2 jahre alt ist getrennt!also seid 5 jahren.was den umgang betrifft den gibt es nur wenn papa mal nichts besseres zu tun hat!

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Re: wir sehen.....

Antwort von Savanna2 am 17.01.2012, 23:11 Uhr

du darfst nicht vergessen es hängt ein Kind mit drin und das hat ja nichts mit belächeln zu tun aber 18 Monate finde ich eben auch nicht so lange gerade da We-Beziehung.
Trennung vom Vater- 2 Umzüge- jetzt wieder Umzug+neuer Mann.

Ich glaube es kommt auf den gesamteindruck an, wenn da jetzt jemand mit mitte ende 20 stände würde man vielelicht anders entscheiden wie jemand mit 40, wie gesagt persönliche meinung.

Dann die Argumente pro und Kontra.

Ich weiß es nicht, ich kann dir nur meine persönlichen Eindruck sagen und wenn man mir eben so käme mit neue Familie etc.pp. wären die karten eher schlecht.

Dennoch alles gute euch

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sorry das ist mir zu wirr

Antwort von Savanna2 am 17.01.2012, 23:13 Uhr

erst sieht er sie alle 2 Wo dann nur wenn er nichts besseres zu tun hat.

Wenn du mehrere Partnerschaften ind er Trennungszeit hattest bis zu dem jetzigen ist das auch nicht so gut bw. wird gerne gegen einen verwendet wie ich in einem Bekannten Fall mitbekommen habe.

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ich habe nicht mehrere beziehungen gehabt......

Antwort von Silke+Co am 17.01.2012, 23:19 Uhr

die beziehung die ich jetzt habe ist die erste nach der trennung!dazwischen war überhaupt nichts!und zu der sache mit dem alter!was fehlt mir denn mit 30 was eine 40 jährige hat?ist die besser als eine 30 jährige?

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Re: ich habe nicht mehrere beziehungen gehabt......

Antwort von Savanna2 am 17.01.2012, 23:22 Uhr

es geht doch nicht darum was ich denke aber jungen Leuten sagt man eben eher eine Sprunghaftigkeit nach (was ich aber nicht bestätigen kann) während viele ältere eher nicht mehr dazu bereit sind ihre selbständigkeit so schnell aufzugeben.

ich kann dir nur das weitergeben was ich so im umfeld erlebt habe wir selber hatten nie probleme, wir brauchten weder anwälte/ja noch richter

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Re: ich habe nicht mehrere beziehungen gehabt......

Antwort von Keldana am 18.01.2012, 0:05 Uhr

Ich frage mich langsam ... wenn Du doch so gute Argumente hast, die auch so völlig überzeugend sind .... warum fragst Du hier überhaupt ???

Denn dann gäbe es ja für einen Richter / eine Richterin überhaupt keinen Grund, nicht zuzustimmen.

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Re:

Antwort von Dreierbande am 18.01.2012, 11:33 Uhr

120Km wegziehn kannste knicken wenn der Vater nicht zustimmt. Unser Umzug von 90Km wurde trotz wirklich guter Gründe nicht stattgegeben für das betreffende Kind (dabei wohnt der Vater nichtmal am Ort, sondern 30Km weiter, von ihm aus wäre der neue Wohnort 60Km entfernt gewesen). Vater sagt nein - Umzug gestrichen! Verstanden habe ich das nicht, denn der Umgang wäre von mir gewährleistet gewesen. Dadurch daß wir nicht umziehn konnten, ist uns einiges erschwert für die Zukunft - interessiert aber keinen, Vater will nicht, also dürfen wir nicht.

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*auchnochsenf*

Antwort von angry.me am 18.01.2012, 20:34 Uhr

Silke,
wenn Dein Ex so desinteressiert und öde ist, wie Du ihn oben beschreibst--- SO WHAT??? Dann dürfte er sich wohl nicht fürs ABR interessieren und Dir stehen alle Wege offen. Oder hat die Sache nen Haken und er ist doch nicht der desinteressierte Gammelpapa, den Du oben beschreibst?

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nene angry

Antwort von Savanna2 am 18.01.2012, 22:05 Uhr

vollkommen falsch von alle 2 wo regelmäßig bis nur wenn er bock hat ist alles dabei
wie tochter ist gerne bei papa aber will die neue familie und wegziehen.

wir können uns was aussuchen *g*

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