Geschrieben von GanzNeu am 20.08.2012, 18:20 Uhr |
Vaterpflichten/Rechte
Hallo zusammen,
das Thema gab's es bereits - durch google bin ich hier her gekommen.
Leider konnte ich nicht genau sehen wie ich auf das "alte" Thema antworte - deswegen ein neues :-)
Ich möchte auch garnicht auf den Pflichten rumreiten und vorweg sagen das "Papa" allem nachkommt ...
Mir geht es nur um eine Grundsatz Frage und dabei auch nicht um eine persönliche Wertung und auch kein "der böse Papa soll mal machen".
Weiss also jemand wie es aussieht, wenn in den kommenden Ferien kein Urlaub verfügbar ist? Die Trennung ist noch nicht lange her, die Urlaube in der Firma somit vergeben (auch an Mitarbeiter mit Kindern). Hat er also die Pflicht das irgendwie zu schaukeln?
Mir geht es also rein um eine sachliche Antwort, da ich hier für eine Freudin Rat suche!
Vielen lieben Dank
Re: Vaterpflichten/Rechte
Antwort von mf4 am 20.08.2012, 18:24 Uhr
Ob er nun die Pflicht hat oder nicht...
wenn er keinen Urlaub nehmen kann/darf dann kannst du oder das Gesetz das vorschreiben wie du willst aber davon bekommt er auch keinen Urlaub.
Sag ihm, dass dringend Kinderbetreuung für die bestimmte zeit nötig ist und dass er sich bemühen soll es zu ermöglichen. Mehr kannst du sicher nicht machen.
Re: Vaterpflichten/Rechte
Antwort von ursel66 am 20.08.2012, 19:31 Uhr
Etwas verworren....
so hab ich es verstanden: man hat sich getrennt und das Kind/die Kinder (Alter) leben bei der Mutter. Es stehen Ferien an (wann?) und die Betreuung ist nicht gesichert?
Wie war die Urlaubsplanung vor der Trennung geregelt?
Zwingen kann man den Vater sicher nicht, eine Regelung zu finden. Evtl. eine Kostenübernahme klären wg. Tagesmutter o.ä.
Re: Vaterpflichten/Rechte
Antwort von GanzNeu am 20.08.2012, 19:43 Uhr
Die Kids sind 3 und fast 6 (beide im Kindergarten)
Mutter geht nur alle 14 Tage Samstags arbeiten, wenn er die Kids hat.
Es geht hier also lediglich um ihr Freizeitvergnügen. Die Versorgung der Kids ist dadurch das er keinen Urlaub bekommt nicht beeinträchtigt.
Kann Sie ihm also was?
Re: Vaterpflichten/Rechte
Antwort von mf4 am 20.08.2012, 19:58 Uhr
Sie kann ihm in keinem Fall was... was auch? Zum Urlaub zwingen?
Re: Vaterpflichten/Rechte
Antwort von GanzNeu am 20.08.2012, 20:06 Uhr
Dann soll sie sich (mal wieder) zum Harry machen.
Sie ist zum Jugendamt gerannt, sofort nach der Trennung.
Als er dann sofort gefragt hat "wann soll ich wieviel wohin zahlen" haben die beim Amt mal ganz dumm geguckt, denn für gewöhnlich kommen dort Mütter hin, wo die Papas nicht zahlen.
Nun will sie auch mit diesem Anliegen zum JA ... er kann in dem Fall halt nicht anders, hatte aber nun Angst das es irgendwelche Konsequenzen haben kann!
Danke schonmal für die Hilfe!
Re: Vaterpflichten/Rechte
Antwort von mf4 am 20.08.2012, 20:08 Uhr
Sicher hat es keine Konsequenzen aber mal ehrlich...
er ist der Vater und er sollte ihr doch auch mal ein paar tage freie Zeit gönnen.
Sie hat nur kinderfrei um zu arbeiten... auch nicht toll.
Re: Vaterpflichten/Rechte
Antwort von Ikmam am 20.08.2012, 20:40 Uhr
Meine Kids waren zum letzten Mal letzte Sommerferien mehr als 2 Tage (WE) bei ihrem Dad bzw. mit ihm unterwegs. SCHADE für die Kinder !! Mehr nicht ...
Re: Vaterpflichten/Rechte
Antwort von Leena am 20.08.2012, 20:42 Uhr
...interessant wäre es, ob es eine Umgangsregelung gibt und was da ggf. drin stünde. Wenn es eine gerichtliche Umgangsregelung gäbe, worin festgeschrieben wäre, dass der Vater die hälftigen Ferien die Kinderbetreuung übernimmt, kann es sehr wohl Konsequenzen haben, wenn er seiner Verpflichtung insoweit nicht nach käme.
Natürlich kann kein Gericht den Arbeitgeber dazu verpflichten, dem Vater Urlaub geben zu müssen - aber ggf. würde es dann dem Vater obliegen, eine anderweitige Kinderbetreuung auf die Beine zu stellen.
Re: Vaterpflichten/Rechte
Antwort von GanzNeu am 20.08.2012, 20:51 Uhr
Er hat seine Kids auch in den Sommerferien mehr als ein Wochenende genommen, darum geht es nicht! Er nimmt sie wie er nur kann und sie gibt sie auch mehr als alle 2 wochen nicht raus!
Aber in diesen kommenden besagten Ferien geht es nun einmal nicht.
Gerichtlich geregelt ist noch garnichts. Scheidungsantrag wird jetzt erst gestellt.
Ich wollte eben genau das vermeiden, dass es heisst arme Kinder etc. Er macht und tut was er kann, bekommt aber nur Steine in den Weg gelegt. und es geht jetzt nur darum, dass wenn er wirklich mal nicht die Möglichkeit hat, das sie ihm dann eins rein würgen möchte.
(im übrigen sind die Kinder meist noch bei den Großeltern - somit hat sie weitaus mehr Freizeit als zum arbeiten ..... )
Re: Vaterpflichten/Rechte
Antwort von Nurit am 21.08.2012, 11:53 Uhr
Es geht um eine Freundin? Liest sich irgendwie nicht so.
Kann es sein, dass Du die Next bist und nicht ganz uneigennützig?
nurit
Re: Vaterpflichten/Rechte
Antwort von JanineAlina am 21.08.2012, 19:22 Uhr
ganz ehrlich ich bin da auch ein fall wie die ex freundin wenn die beiden geteiltes sorgerecht haben dann hat der vater sich auch zur hälfte mit um das kind zu kümmern! mein ex hat dieses jahr auch mit seiner neuen familie Urlaub gemacht mir aber erzählen ist in der probezeit bekommt kein urlaub und sein kind hat er nicht mitgenommen!
ich würde ihm auch jeden fehler unter die nase reiben denn es ist sein kind wenn er mit irgendwelchen ausreden kommt oder es nicht geht hätte er das von anfang an sagen müssen und nicht kurz vor schluss ankommen und ich weiß nicht ob du selber kinder hast aber ein kind 24stunden zu haben kostet kraft ich gehe noch 8stunden arbeiten ich bin froh wenn meine eltern mal meine tochter nehmen...lg
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