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Geschrieben von x_Steffi am 29.09.2010, 21:45 Uhr

Bessere Rechte für Väter?

Hallo, ich wusste nicht so recht was ich in den Betreff schreiben sollte. Wir hatten gestern abend Elternversammlung im Kindergarten. Dort wurde angesprochen dass es in letzter Zeit öfters Probleme gab bei Trennungskindern: wenn das Kind bei der Mutter lebt und der Vater das Kind sehen oder abholen will, benötigt der Kindergarten schriftlich das Einverständnis der Mutter bzw der Person, die das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat für das Kind, obwohl beide das gemeinsame Sorgerecht haben? Im gleichen Atemzug sagte sie aber dass die Gesetze für Väter verbessert wurden. Hm versteh ich nicht so richtig. Wenn doch beide das gemeinsame Sorgerecht und Umgangsrecht haben, wieso kann dann die Mutter verweigern, dass der Vater das Kind aus der Kita abholt bzw darf laut unserer Kitatante der Kindergarten den Vater nicht mal das Kind sehen lassen? Kann mir das jemand erklären?

LG

 
3 Antworten:

Re: Bessere Rechte für Väter?

Antwort von angry.me am 29.09.2010, 22:09 Uhr

Bei der neuen Gesetzgebung geht es in erster Linie um das Antidiskriminierungsgesetz Vätern gegenüber, die den Umgang zu ihrem Kind verwehrt bekommen. Allerdings wird das stark ausgedehnt, sodass Väter mehrfach auch das ABR für ihr Kind erhalten...

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Re: Bessere Rechte für Väter?

Antwort von shinead am 29.09.2010, 22:32 Uhr

Bei uns kann man auch Personen angeben die unter keinen Umständen das Kind abholen dürfen.
Ich habe das ASR und damit auch das ABR. Und ja, der KV und seine Familie stehen auf der Liste, auch wenn ich weiß, dass es es nicht nötig ist.

Wenn die Mutter Angst vor einer Entführung hat finde ich es auch sinnvoll...

Gruß
Corinna

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Also bei uns hat der Vater das Recht ...

Antwort von goldlocke am 30.09.2010, 12:46 Uhr

das Kind abzuholen. Gemeinsames Sorgerecht. Dagegen kann ich mich laut Jugendamt nicht wehren. Was mir gegen den Strich lief: Das Kind hatte Probleme anfangs im Kita, wollte da nicht hin und der Vater tauchte ohne mein Wissen einmal in der Woche während der Betreuungszeit dort unangemeldet auf. Ich fand das total daneben. Sogar das darf er. Aber vom Verstand her, sollte man das doch unterlassen laut Jugendamt. Ich bat dann eine Erzieherin, dass sie mit ihm reden sollte, dass sein zu lassen. denn was ich sage, interessiert ihn ja nicht. ...

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