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Geschrieben von Madleen74 am 29.09.2010, 11:07 Uhr

nachzahlung betriebskosten, zeitraum 1.10.2008- 1.8.2009

hallo Ich hab mal noch ne Frage, ich hab heute die Betriebsskostenabrechnung von diesen Zeitraum bekommen, kann der Ex vermieter das noch einholen?

Kommt mir komisch vor, ich wohne doch schon 1 jahr hier.

L.G

 
20 Antworten:

Re: nachzahlung betriebskosten, zeitraum 1.10.2008- 1.8.2009

Antwort von mama.frosch am 29.09.2010, 11:16 Uhr

2008 ist meines wissens verjährt, 2009 musst du nohc zahlen.

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Re: nachzahlung betriebskosten, zeitraum 1.10.2008- 1.8.2009

Antwort von Madleen74 am 29.09.2010, 11:21 Uhr

also anteilig quasi, muss ich von JAnuar bis 31.7. noch zahlen.

toll, gesammte nachzahlung belaufen sich bei 446 euro, und das anteilig, weil ich ja schon getrennt war.

ich muss 334 euro nachblechen, ich werde es bei der Arge eireichen , bekam ja harz 4 derzeit.

Übernehmen die so viel????????????

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Re: nachzahlung betriebskosten, zeitraum 1.10.2008- 1.8.2009

Antwort von fabiansmama am 29.09.2010, 11:25 Uhr

Hallo,

für 2009 mußt du definitiv noch zahlen! Wir bekommen unsere Abrechnung für 2009 erst kurz vor Weihnachten diesen Jahres. Der Vermieter kann bis 31.12 des laufenden Jahres die Betriebskosten des Vorjahres anforden. Wie das bei anderen Abrechnungsintervallen aussieht, kann ich dir nicht sagen. Könnte sein, das du die paar Monate 2008 auch noch zahlen mußt, da wir ja jetzt erst September haben und das u.U. da ja auch diese 12monats Regel gilt, wenn du sie jetzt bekommen hast. Frag im Zweifel beim Mieterschutzbund oder so nach.

LG

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Re: nachzahlung betriebskosten, zeitraum 1.10.2008- 1.8.2009

Antwort von Madleen74 am 29.09.2010, 11:52 Uhr

danke, für die auskunft, hoffe mein neuer vermieter kommt nichht mit eine betriebskosten abrechnung, der war aber nichtmal da zum ablesen.

L.G

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Re: nachzahlung betriebskosten, zeitraum 1.10.2008- 1.8.2009

Antwort von susafi am 29.09.2010, 11:52 Uhr

die abrechnung muss bis zum darauf folgenden Jahr, also 31.12. bei dir eingegangen sein... sonst verjährt es... das heißt 2008 ist verjährt...

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Re: nachzahlung betriebskosten, zeitraum 1.10.2008- 1.8.2009

Antwort von AllesOK am 29.09.2010, 12:32 Uhr

Ich verstehe immer nicht, wie diese hohen Abrechnungen zustandekommen? Sowas hatte ich noch nie.

Verbraucht Ihr soviel Strom oder wird den ganzen Tag die Heizung angelassen????

LG

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Re: nachzahlung betriebskosten, zeitraum 1.10.2008- 1.8.2009

Antwort von susafi am 29.09.2010, 12:37 Uhr

ja... wir lassen den ganzen Tag Licht, PC, Fernseher, Radio, Heizung an... Waschmaschine läuft, Geschirrspüler sowieso, Trockner, sämtl. Küchengeräte....

und das einfach so aus Prinzip... weil wir zuviel Geld haben und die Umwelt uns sowieso egal ist

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@susafi

Antwort von AllesOK am 29.09.2010, 12:52 Uhr

Aha, jetzt bin ich schlauer

Das war eine ernstgemeinte Frage, da ich solch hohen Kosen noch nie hatte. Wäre nett gewesen, wenn was gscheids gekommen wäre??!!

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das geht ganz einfach...

Antwort von Fru am 29.09.2010, 13:06 Uhr

ich mußte für letztes Jahr 1000 Euro nachzahlen. Das liegt daran, das das Haus hier schlecht bis gar nicht gedämmt war, die Fenster undicht waren und die Heizkörper steinalt! Und das alles zusammen kostete mal eben 1000 Euro extra, abgesehen von den 170 Euro monatlicher Zahlung!

LG

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Re: das geht ganz einfach...

Antwort von Petra28 am 29.09.2010, 13:34 Uhr

Das geht auch, wenn der monatliche Anteil für Betriebskosten innerhalb der Miete zu niedrig bemessen ist.

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Re: @susafi

Antwort von susafi am 29.09.2010, 13:59 Uhr

sorry, wie soll ich jemanden ernst nehmen der sagt "Ich zahle doch auch nicht nach, warum könnt ihr nicht genauso gut"...

Hohe Nebenkosten können entstehen bei...
-nicht wärmeisolierten Häusern
-hohen Räumen
-großen Räumen
-Erdgeschoss
-vielen Außenwänden
-undichten Fenstern, Türen
-zu geringe monatl. Nebenkostenabschlagzahlung...
-defekte Heizkörper

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Du must gar nichts bezahlen, der VM war zu spät dran.

Antwort von amadeus_hates_music am 29.09.2010, 15:00 Uhr

Ab dem Tag des Abrechnungszeitraumendes muß der Vermieter spätestens nach einem Jahr die Betriebskostenabrechnung zukommen lassen um daraus noch Forderungen ableiten zu können (Ausnahme, er hat die verspätete Abrechnung nicht zu vertreten).

LG ahm

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so kenn ich es auch nur........

Antwort von Aprilscherz2000 am 29.09.2010, 15:24 Uhr

Der Vermieter muß die Abrechnung spätestens 12 Monate nach dem Ende des Abrechnungszeitraums vorlegen.

Mieterlexikon:Diese Frist ist eine Ausschlußfrist, das bedeutet:Hat der Vermieter nicht innerhalb dieser 12 monate abgerechnet, kann er nichts mehr nachfordern!
Aussnahme wäre:Der Vermieter hat die Verspätung nicht verschuldet.Für Nachlässigkeiten seiner Abrechnungfirma oder Verwalter muß er jedoch einstehen

LG Chrissie

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@alles ok

Antwort von vallie am 29.09.2010, 15:34 Uhr

ich bin netter und sage dir hiermit:
ich denke heute abend an dich!

( btw, ich habe keine nachzahlungen, denn ich habe eine pauschale miete. heizung ist aber immer an, nur im schlafzimmer nicht)

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Re: Du must gar nichts bezahlen, der VM war zu spät dran.

Antwort von kevome* am 29.09.2010, 16:59 Uhr

Ich würde sagen, dass es davon abhängt, wie der reguläre Abrechnungszeitraum war. Ging der immer von Oktober bis Oktober, also in diesem Fall von 10.2008 bis 10.2009, so ist der Vermieter gerade noch rechtzeitig dran. Ich vermute mal, dass Du im August ausgezogen bist. Das ändert aber nichts daran, dass der reguläre Abrechnungszeitraum bis Oktober gegangen wäre.

Gruß Kerstin

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Re: Du must gar nichts bezahlen, der VM war zu spät dran.

Antwort von Madleen74 am 29.09.2010, 17:12 Uhr

ich verstehe den seine Rechnung überhaupt niht
wir waren 3 parteien und irgendwie stimmt alles nicht überein,

abzüglich 30 % kullanz wegen zu hohen Räumen (3 Meter)

ich glaube der hat die ganze Kosten erhöht von sich aus.
ansonsten erkläre ich mir, das ewige Duschen meines Exes, der duscht 20 minuten jeden Tag und wenn er was gearbeitet hat Mittags und Abends.

Heizung muss ich sagen, in Bad ging alles nichts und mussten die Heizung auf 5 stellen, das es 19 grad waren.

hier brauche ich das nicht.

ich selber brauche das nicht sicher löhnen, ich weiß ja nicht in wie welcher Höhe die Nachzahlung übernehmen, ich hoffe mein vermieter der neue , schickt mir nicht auch noch eine Rechnung

Das wärs ja.

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Re: Du must gar nichts bezahlen, der VM war zu spät dran.

Antwort von amadeus_hates_music am 29.09.2010, 17:25 Uhr

Da scheiden sich wohl die Geister, wann der Abrechnungszeitraum bei Auszug endet. Ich habe das hier dazu gefunden:

http://www.shortnews.de/id/783728/Nebenkosten-verfallen-zwoelf-Monate-nach-Auszug

LG ahm

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Re: Du must gar nichts bezahlen, der VM war zu spät dran.

Antwort von Madleen74 am 29.09.2010, 18:39 Uhr

Meine nachbarn haben die selbe abrechnung bekommen, nur mit 20 euro unterschied, sie gehen in Einspruch.

Wir haben 5 Jahre keine Abrechnung bekommen und plötzlich bekommen wir letztes Jahr eine Mieterhöhung und dieses Jahr die Abrechnung.

so ziehmlich komisch das ganze, erst keine abrechnung und dann so hoch????

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Re: Du must gar nichts bezahlen, der VM war zu spät dran.

Antwort von amadeus_hates_music am 29.09.2010, 19:17 Uhr

5 Jahre keine Abrechnung? Geh zum Anwalt! DU kannst noch 3 Jahre rückwirkend Rückzahlung geltend machen, falls du zuviel NK bezahlt hast.

LG ahm

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Re: Du must gar nichts bezahlen, der VM war zu spät dran.

Antwort von Madleen74 am 29.09.2010, 19:29 Uhr

wir waren froh garkeine zu bekommen, wie der Vermieter das gemacht hat weiß ich auch nicht, aber da soll sich mein Ex mit dem herrum ärgern, ich hab grad einen anwalt laufen zwecks scheidung.

Und soll 95 euro Monatlich für meine Scheidung zahlen, weil das Gericht falsch berechnet hat zwecks Prozesskostenbeihilfe.

Wir gehen erstmal in wiederspruch und kann so ein bischen Zeit schinden.

Mal kucken dann lasse ich mir wieder einen beratungsschein ausstellen, dann geh ich zum anwalt

L.G

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