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Geschrieben von krümelchen809 am 28.09.2010, 16:52 Uhr

Fragen wegen der Krankenversicherung der Kinder

Hallo!
Habe gerade erfahren das mein Mann (haben am 3.9. geheiratet) meine Kinder nicht mit in seine KV nehmen kann, da er zuwenig verdient.
Mein Exmann will seine Kinder nicht bei sich versichert haben, da es ihm zu lästig ist. Man bedenke, es kostet ihn ja nichts.

Nun meine Frage.

Ist mein Exmann nun verpflichtet seine Kinder wieder in seine KV mit aufzunehmen?
Oder falls ich jetzt für meine Kinder eine Private KV abschließen muß, kann ich ihm die kosten von 280 Euro im Monat dann auf den Unterhalt anrechnen? Bzw. muß er sich daran beteiligen?

Evtl. ist hier ja jemand der schonmal ähnliches erlebt hat oder mir mit rechtlichem Rat weiterhelfen kann.

Vielen Dank schonmal.

LG,
Verena

 
15 Antworten:

Re: Fragen wegen der Krankenversicherung der Kinder

Antwort von Suka73 am 28.09.2010, 17:03 Uhr

wo bist DU denn versichert? Und wie?

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Re: Fragen wegen der Krankenversicherung der Kinder

Antwort von Dinchen16012009 am 28.09.2010, 17:18 Uhr

Meld sie doch einfach wieder bei seiner Krankenkasse an.
Hab ich auch gemacht, ging ohne probleme.

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@suka73

Antwort von krümelchen809 am 28.09.2010, 17:28 Uhr

ich bin jetzt mit meinem mann in einer gesetzlichen kk mitversichert. da er aber zu wenig verdient, nimmt seine kv meine kinder nicht mit auf.

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@dinchen

Antwort von krümelchen809 am 28.09.2010, 17:32 Uhr

er hat die kk letzten monat gekündigt und unsere kinder nicht wieder mit in seine neue gkv mitaufgenommen.
da wir davon ausgingen das meine kids ab 3.9. dann mit meinem neuen mann mitversichert sein werden hat uns das auch nicht weiter gestört. nun dem ist jetzt leider doch nicht so.
kenne meinen exmann leider zu gut und weiß ganz genau das er da nicht einfach so mitspielen wird. daher wüsste ich gerne welche handhabe ich jetzt habe.

habe gelesen er müsste die beiträge zusätzlich zum unterhalten zahlen falls er zu stur sein wird und sie nicht kostenlos bei sich miversichern lässt. aber kann dann wiederrum diese gkv beiträge an den unterhalt anrechnen lassen. was ist das denn für eine logik?

irgendwo müssen meine kinder doch jetzt versichert werden und eine private kv können wir uns def. nicht leisten, geschweige den die 140 euro pro kind (sind 2 kinder) für eine gkv.

danke für eure hilfe schonmal.
hab echt jetzt panik gerade. was ist wenn jetzt was passiert und wir ins kh müssten *aufholzklopfdasesnichtpassiert* aber was ist wenn???

lg

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@kruemel

Antwort von Dinchen16012009 am 28.09.2010, 19:04 Uhr

Weißt Du wo er jetzt versichert ist?

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Re: @suka73

Antwort von +emfut+ am 28.09.2010, 19:34 Uhr

Das Einkommen kann kein Argument sein. Eine Familienversicherung gilt unabhängig vom Einkommen für alle Familienmitglieder - die KK kann sich nicht aussuchen, wie viele Familienmitglieder sie versichert oder das vom Einkommen abhängig machen.

Ich bin mir zu 90% sicher, daß auch Stiefkinder mit in die Familienversicherung können. Da würde ich noch mal nachhaken.

Aber am Einkommen kann es definitiv nicht hängen - zumal Du als Mutter dieser Kinder ja mitversichert ist.

Gruß,
Elisabeth.

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Re: Fragen wegen der Krankenversicherung der Kinder

Antwort von Curly-Cat am 28.09.2010, 19:44 Uhr

Die Kinder sind über die Familienversicherung bei Deinem Ehemann mitversichert, sobald er einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgeht und die Kinder überwiegend unterhält. Das ist gegeben, wenn sie bei Euch mit im Haushalt leben.

Oder ist der Vater der Kinder privat versichert? Denn dann ist das etwas anders.

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Stimmt nicht!!!

Antwort von Dinchen16012009 am 28.09.2010, 19:49 Uhr

Es kommt darauf an wieviel Unterhalt die Kinder bekommen!!!!
Ist es "zu viel" dürfen sie nicht beim Stiefvater mitversichert werden.

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Re: Stimmt nicht!!!

Antwort von Dinchen16012009 am 28.09.2010, 19:54 Uhr

2. Besonderheiten bei Stiefkindern
a. Voraussetzung Stiefkinder sind nach § 10 Abs. 4 SBG V nur familienversichert, wenn sie das Mitglied überwiegend unterhält. Dies setzt voraus, dass das Mitglied zu deren Unterhalt mehr als die Hälfte beiträgt4.

Die überwiegende Unterhaltsleistung muss auf Dauer angelegt sein; erreicht der Unterhaltsbeitrag des Mitglieds nur gelegentlich mehr als die Hälfte des Unterhaltsbedarfs, begründet dies keine Familienversicherung. Neben dem finanziellen Aufwand und Sachleistungen sind auch Betreuungs- und Erziehungsleistungen zu berücksichtigen, deren hier maßgebender wirtschaftlicher Wert sich vor allem danach bestimmt, auf welche Art und Weise und welchem Umfang des Mitglied das Stiefkind versorgt, betreut und erzieht.5
b. Überwiegender Unterhalt
Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ist –weil das Recht der Krankenversicherung keine eigenständige Definition des Begriffs „überwiegender Unterhalt“ enthält – auf die Regelungen des Familienrechts zurückzugreifen.6
Nach § 1610 Abs. 2 BGB umfasst der Unterhalt den gesamten Lebensbedarf einschließlich der Kosten einer angemessenen Vorbildung zu einem Beruf, bei einer der Erziehung bedürftigen Person auch die Kosten der Erziehung. Hiervon ausgehend ist bei der Ermittlung des überwiegenden Unterhalts zunächst im konkreten Einzelfall festzustellen, welche von dritter Seite erbrachten Geld-, Sach- und Betreuungsleistungen zum Lebensbedarf des Kindes gehören, und was als eigene Einnahmen des Kindes zu werten ist. Steht danach der gesamte Unterhaltsbedarf des Kindes fest, ist zum prüfen, in welchem Verhältnis die vom Stiefvater oder von der Stiefmutter erbrachten Geld-. Sach- und Betreuungsleistungen zum gesamten Unterhaltsbedarf stehen.7 Zur Ermittlung dieses Wertes hält es das BSG für zweckmäßig, zunächst die Geld- und Sachleistungen und sodann die Betreuungsleistungen getrennt zu untersuchen.8
c. Betreuungsleistungen
Betreuungsleistungen sind je nach Lebensalter des Kindes, der Familiensituation und weiterer Besonderheiten sehr verschieden. Die erforderliche jederzeitige Betreuungsbereitschaft sowie die vielfältigen tagtäglichen Betreuungsformen lassen eine Umrechnung in Geldwert kaum zu.9 Hinsichtlich der Unterhaltspflicht ist klargestellt, dass Pflege und Erziehung des Kindes dem Barunterhalt des anderen Elternteils gleichsteht. Es bedarf hier in der Regel keiner geldmäßigen Bewertung. Für die Krankenkassen bringt es große Schwierigkeiten mit sich, im Einzelfall sämtliche Kriterien der Betreuung und deren Wertigkeit festzustellen. Für die Praxis wünschenswert wäre eine Gesetzesänderung dahin, dass das Kriterium „überwiegend unterhält“ durch einen griffigeren Begriff, wie z.B. „Aufnahme in den Haushalt“ ersetzt wird.10
5 BSG

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Re: Stimmt nicht!!!

Antwort von Curly-Cat am 28.09.2010, 19:55 Uhr

Eben, darum meine Frage, ob er privat versichert ist, denn dann zahlt er sicher mehr, als den üblichen Mindestunterhalt.

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Re: Stimmt nicht!!!

Antwort von Curly-Cat am 28.09.2010, 19:59 Uhr

Hast Du Dir Deinen Link mal bis zum Ende durchgelesen?

Ich habe noch nicht erlebt, dass eine Krankenkasse eine Familienversicherung von Stiefkindern ablehnt, außer der Unterhaltspflichtige war eben privat versichert. Dann ist es allerdings auch möglich, die Kinder in der GKV des Stiefvaters günstig freiwillig zu versichern.

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Re: Stimmt nicht!!!

Antwort von Dinchen16012009 am 28.09.2010, 20:11 Uhr

Doch das gibt es hab ja schon selber nachgefragt.
Sobald meine Tochter zu viel Unterhalt bekommt kann sie mein Mann nicht mitversichern.

Kruemel kann allerdings versuchen raus zu bekommen wo der leibliche Vater versichert ist und die Kinder dann dort anmelden.

Mein Exmann hatte meine Tochter auch bei der neuen Bestandsaufnahme nicht eingetragen und die ARGE schickte ein schreiben das wir nicht mehr versichert sind.
Hab dann die KK angerufen, Zettel bekommen ausgefüllt, weggeschickt und war wieder versichert.
Brauchte auch keine zustimmung von Ihm.

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Re: Fragen wegen der Krankenversicherung der Kinder

Antwort von desireekk am 28.09.2010, 22:33 Uhr

Krankenversicherung wird, sofern hierfür ein gesonderter Beitrag anfällt, zusätzlich zum Unterhalt geschuldet.

Biete also Deinem Ex an, dass er entwder die private KV zahlen darf (und lege ihm zwei "all-inclusive-Angebote dazu hin) oder biete ihm an, dass er die Kinder weiterhin in seiner GKV mit beitragsfrei versichert.

Ansonsten fallen zu den Kosten für die Kinderversicherung auch noch gerne Deine Anwaltskosten an.

Viele Grüße

Désirée

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VIELEN VIELEN DANK!!!

Antwort von krümelchen809 am 29.09.2010, 8:51 Uhr

für Eure Hilfe zu meinem Thema.
Ich werde es auch so machen das ich ihm sage entweder nimmst du sie kostenlos bei dir auf oder die Kosten der PKV fallen dir zu lasten + Anwalts- evtl. Gerichtskosten.

Wenn er da nicht freiwillig die Kinder wieder bei sich aufnimmt, dann weiß ich auch nicht.....

Auf jeden Fall weiß ich jetzt welche Handhabe ich habe und mit welchen Argumenten ich ihm kommen kann/darf.

Danke ihr Lieben.
LG,
Verena

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Wir haben das letztens gehabt...

Antwort von Sonntagskinder am 30.09.2010, 15:17 Uhr

... Ich bin durch die Heirat mit meinem Mann nun bei ihm versichert, meine beiden Jungs sollte auch mit in die versicherung meines Mannes, die haben uns was zum ausfüllen geschickt, wo es darum geht wer den meisten Unterhalt für die Kinder aufbringt. Ob das mein Ex Mann ist oder mein jetziger Mann. Fakt ist meine Kinder wurden von der Versicherung meines Mannes abgelehnt weil ihr Vater halt den überwiegenden Unterhalt der Kinder zahlt ( Bekomme für beide Kinder zusammen 532,-) so mussten die beiden dann bei meinem Ex Mann versichert werden.

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