Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von dhana am 28.09.2010, 17:42 Uhr

ob ich hier auch mal eine Frage stellen darf?

Hallo,

ich würde gerne mal eine Frage für eine Freudin von mir Stellen - Geschichte ist aber ein bisserl lang, ich hoffe ich bringe sie verständlich rüber.

Die Freundin von mir ist die Großmutter.
Der Sohn hat vor einigen Jahren geheiratet, die beiden haben eine Tochter zusammen. Als diese Tochter 1 Jahr alt war, ist der junge Mann an einem Hirntumor erkrankt, Chemo, OP, ... war lange Zeit krank, kann auch nie wieder Arbeiten, bekommt Arbeitsunfähigkeitsrente.
Die Ehe ging über die aufwendige Behandlung in die Brüche und die Frau ist auf und davon (war dann eine Zeitlang irgendwo im Ausland unterwegs, also wirklich ausgestiegen) - die damals 1,5jährige Tochter blieb beim Vater, da der nicht alleine mit Kind und Krankheit fertig werden konnte, ist er wieder nachhause gezogen - also zur Großmutter des Kindes.
Seit 3 Jahren etwa lebt der Vater in der Einliegerwohnung unten - und das Kind oben bei den Großeltern, nachdem der Vater krankheitsbedingt eine komplette Versorgung des Kindes nicht auf die Reihe bringt - aber natürlich ist das Kind trotzdem viel beim Vater.

Und jetzt zum Problem - nach 3 Jahren Abwesenheit, wo auch keiner wusste wo die Mutter eigentlich ist, (Scheidung ist in Abwesenheit gelaufen) - aber jetzt ist die Mutter wieder da, hat wieder einen neuen Mann, und sie will, das die Kleine jetzt sofort zu ihr zieht.

Sorgerecht ist bei beiden Elternteilen, ABR wurde nie wirklich festgelegt - war bei der Scheidung irgendwie kein Thema. Naja - damals war halt auch die ganze Krankheit im Vordergrund und das Kind bei den Großeltern auch gut versorgt.

Aber geht das einfach so? Kann die Mutter wirklich das Kind einfach so abholen und sagen, die Kleine lebt jetzt bei ihr (wäre dann auch ca. 200km vom jetzigen Wohnort weg - der Vater kann weder alleine öffentlich Verkehrsmittel benutzen, noch darf er Autofahren - als Kontakt wäre dann kaum noch möglich).

Termin beim Jugendamt wurde von den Großeltern schon ausgemacht, aber trotzdem ist natürlich die Angst da, das sozusagen der Mutter das Kind zugesprochen wird, weil der Vater das Kind nicht allein versorgen kann - auf der anderes Seite - 3 Jahre verschwinden und sich nicht einmal nach dem Kind erkundigen, keiner weiß wo sie überhaupt war.

Ein Grund für die Trennung der Eltern war damals auch, das der Ehemann aufgrund der Krankheit ja nicht mehr Arbeiten konnte und so große Gehaltseinbußen waren - der gewohnte Lebensstandart konnte nicht aufrecht erhalten werden (ok, ist jetzt auch die Sichtweise der "Schwiegereltern, die aus doch etwas verständlichen Gründen nicht so gut auf die Schwiegertochter zu sprechen sind)
Aber trotzdem hat sie jetzt wieder einen recht gut verdienenden Ernährer - mal nett ausgedrückt.

Ich hoffe es hat bis jetzt jemand mitgelesen und hat für die Großeltern einen Rat, wie die Rechtslage da eigentlich aussieht.

LG Dhana

 
8 Antworten:

das kommt auf den richter an

Antwort von Keksraupe am 28.09.2010, 18:11 Uhr

es kann gut sein, dass das abr beim vater bleibt

wenn sie klug sind, sagen sie nicht, der vater lebt unten das kin doben, sondern sagen, si eleben alle gemeinsam...

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Re: das kommt auf den richter an

Antwort von angry.me am 28.09.2010, 20:14 Uhr

ich gebe keksraupe da absolut recht und kann dem nur beifügen dass es beim ABR nicht immer um folgerichtige lösungen geht, die dem kind dann im endeffekt auch guttun. Leider.

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Re: ob ich hier auch mal eine Frage stellen darf?

Antwort von bobfahrer am 28.09.2010, 21:27 Uhr

Er soll sich eine Anwältin nehmen, also eine Frau! Die wird er brauchen, den das Kind kann sie nicht einfach mitnehmen sondern muß einen Antrag auf "übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes" Gericht stellen - das ABR liegt derzeit bei ihm auch wenn es nichtschriftlich fixiert ist.

Ich würde zusätzlich beim JA vorsprechen und einem Umgangsrecht zustimmen, allerdings erst begleitend!

Alles weitere läuft dann von alleine und ich denke es wird sich auch nichts ändern.

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Re: ob ich hier auch mal eine Frage stellen darf?

Antwort von bobfahrer am 28.09.2010, 21:29 Uhr

Wo wohnt der Vater den?

Sorry wegen Fehler, aber die Katze liegt hier auf der Tatsatur...

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Re:@bobfahrer

Antwort von Brittad am 28.09.2010, 21:30 Uhr

Du schreibst: "...das ABR liegt derzeit bei ihm auch wenn es nichtschriftlich fixiert ist. " Wie kommst Du darauf? Weil das Kind bei ihm lebt? Ist das immer so, daß das ABR bei dem Elternteil liegt, bei dem es wohnt?

Britta

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Re:@bobfahrer

Antwort von bobfahrer am 28.09.2010, 21:46 Uhr

Also "meine" KM hat bereits zweimal in den vergangenen 4 Jahren auf "übertragung des ABR auf die KM" geklagt und sich zweimal eine blutige Nase geholt. Also geh ich davon aus das es bei mir liegt...

Wer mehr weiß - ich lasse mich gerne eines besseren belehren - bin aber der Meinung das dieses ABR auf jedenfall eingeklagt werden muß in dem Fall oben...

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Problematisch ist allerdings...

Antwort von angry.me am 28.09.2010, 23:02 Uhr

dass ja anscheinend nicht der Vater, sondern eben die Großeltern das Kind erziehen...
keine Ahnung, ob das Gericht da dann nicht die Mutter als "nächstverwandten" Elternteil für die weitere Fürsorge in Betracht zieht...?
Bobfahrer hat zwar einerseits zweifels ohne recht, was will denn ein Elternteil, der lange abwesend war, plötzlich mit dem ABR?
Sicher sind die Großeltern der Lebensmittelpunkt der Kinder, das steht ausser Frage.
Leider ist es nur auch Fakt, dass leider auch hie und da Entscheidungen getroffen werden, die jeder Logik entbehren und daher würde ich mich an der Stelle der Großeltern nicht allzu sehr in Sicherheit wiegen...
Was, wenn das Gericht entscheidet, dass der Vater leider aufgrund seiner körperlichen Situation nicht mehr erziehungsfähig ist und die Mutter, um den Kindern eine Trennung durch Tod des Vaters zu erleichtern, bereits jetzt zusprechen? Klingt abwegig? Nicht, wenn man bedenkt, dass auch die Großeltern evtl. an einem oder anderen körperlichen Defizit leiden KÖNNTEN und somit die dauerhafte Weiterversorgung - gerade weil die Großeltern durch einen etwaigen Verlust des Sohnes in Trauer geraten könnten- nicht mehr sicher gewährleistet wäre. Das klingt weit hergeholt, ich weiss.. aber man sieht ja bekanntlicherweise Pferde kotzen...
Ich wünsche den Großeltern, dass die Kinder bei ihnen bleiben können.
LG, a.

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Re: ob ich hier auch mal eine Frage stellen darf?

Antwort von dhana am 29.09.2010, 19:39 Uhr

Danke Euch - ich werde es einfach mal weiter geben - weiß jetzt aber auch nicht, was mit dem Jugendamt besprochen wurde.

Lg Dhana

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