Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von susafi am 08.04.2010, 14:24 Uhr

Re:

im Endeffekt wurde mir gesagt das ab einem 3 jährigen Kind die Aufsichtspflicht nicht mehr 24 h rund um die Uhr sind... ein 5 jähriges Kind muss wohl nur noch halbstündlich kontrolliert werden... und beim Schulkind ist die Aufsichtspflicht deutlich gelockert...

jeder muss halt sein Kind beurteilen können... wenn man weiß sein Kind macht nur Dummheiten, wäre es auch mit 6 Jahren fahrlässig es alleine zu lassen... desweiteren ist man halt verpflichtet das Kind über sämtliche Gefahren aufzuklären...

 
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