Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von berita am 11.08.2010, 18:26 Uhr

jetzt versteh ich die welt ned mehr *kopfschüttel*

Hmm naja. Ich weiss nicht, ob das wirklich rechtmässig ist. Widerspruch würde ich vorsichtshalber auf jeden Fall einlegen.

ABER ich finde, so überraschend kommt das nicht. Ohne ins Detail zu gehen: unser KV hatte teilweise ähnliche Probleme, aber ich würde ihn nie hier einziehen lassen, auch nicht vorrübergehend. Ganz genau aus dem Grund, dass die Ämter dann garantiert "Blut wittern". Wenn du einen KV ohne festen Wohnsitz hast, gehen die eh schon halb davon aus, dass er vielleicht bei dir lebt und wenn du ihnen das noch bestätigst, hast du den Ärger am Hals. Bei mir wäre das dann nicht nur das JA sondern auch das Finanzamt, denn wenn man nicht allein lebt, hat man ja kein Recht mehr auf die Steuerklasse II. Ich kann zwar verstehen, dass du deinem Ex helfen willst, aber das muss dann auf anderem Wege geschehen, sonst schadest du dir nur selbst. Zur Not bring ihn persönlich ins Obdachlosenheim, zum Amt oder in die Psychatrie, aber lass ihn nicht bei dir wohnen.

 
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