Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von CarmenOma am 11.08.2010, 16:48 Uhr

jetzt versteh ich die welt ned mehr *kopfschüttel*

Würd auch einspruch erheben. Er war nicht gemeldet bei dir - und Urlaub machen - dagegen kann keiner was sagen.

ABER

ich weiß auch, selbst wenn man getrennt ist und in einem Haushalt wohnt gibt es kein UVG - ich habe meinen Ex noch ein viertel Jahr bei mir wohnen lassen und in dieser Zeit musste ich echt sehen wo ich bleib -UVG gab es da nicht.

Blöderweise jetzt auslegungsache des JA - aber ich drück dir die Daumen, dass die Einsicht zeigen - versuchs mit nem Einspruch und ner erklärung und auch, dass du das nicht wusstest bzw. dir dessen nicht bewusst warst.

LG
Carmen
*72, Zwillinge*92 sohnemann*02

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.