Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Patti1977 am 11.08.2010, 15:58 Uhr

jetzt versteh ich die welt ned mehr *kopfschüttel*

Hallo,

widersprich diesem Bescheid. Er ist nicht bei dir gemeldet gewesen und vorraussetzung für die gewährung des UV ist das Zusammenleben. Zusammenleben tut man nur mit gleicher Meldeanschrift! Einliegerwohnung ist kein Zusammenleben. Da würd ich mir Rat bei Arbeiterwohlfahrt etc. holen.

frag oben bei der rechtsberatung im expertenforum nochmal nach.

lg

 
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