Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Aprilscherz2000 am 11.08.2010, 15:38 Uhr

jetzt versteh ich die welt ned mehr *kopfschüttel*

dagegen kannst du bestimmt Einspruch einlegen, den es gibt ja auch paare die sich schon getrennt haben und trotzdem noch in einer Wohnung leben (müssen)Da spricht man ja auch nicht mehr von Lebensgemeinschaft.

Und ich finds ja gut von Dir, das Du Dir Mühe gibts und ihm dauert Schlafplätze besorgst, ABER wie lange soll das den weitergehen???Tut mir leid für die Kinder.

LG Chrissie

 
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