Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von lastunicorn am 20.04.2014, 23:13 Uhr

In welchem Bundesland hält sich dein Kind aktuell auf?

Ich denke, dass das schon entscheidend sein könnte...

Dennoch: es gibt einen Gerichtsbeschluss und der ist auch für die Polizei bindend. Wenn du das Aufenthaltsbestimmungsrecht hast und die Besuchszeit abgelaufen ist, gilt es den Kindesentzug zu beenden - erstrecht, wenn der begründete Verdacht besteht, dass das Kind krank ist.

Die haben dich abgewimmelt und bauen darauf, dass du den Kram glaubst, den sie dir erzählt haben... das klingt Alles ein wenig krüsch.

 
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