Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von desireekk am 20.04.2014, 23:38 Uhr

Kind kommt nicht nach Hause!

Hallo,

so sehr ich auch verstehe, dass Du in allererster Linie an Dein Kind dachtest und es nicht traumatisieren wolltest:

Die Polizei hat Dich schichtweg abgewimmelt.
An Ostern, mit Feiertagsbesetzung und dazu noch "nur" ein nicht rechtzeitig abgeliefertes Kind: das kratzt einen Polizisten per se erst mal wenig.
Es war ja nicht "weg" sondern ganz unspektakulär beim Papa.
Es hätte einen recht hohen Aufwand inkl. Papierkrieg bedeutet das mit Dir abzuwickeln.
Klar sagen die dann auch wenn sie nicht wollen, dass man das Kind gewaltsam von KV entfernen müsste, aber Du kannst ja auch jederzeti "Stop" sagen wenn Du denkst es wird zu heftig für das Kind.

Und: selnbst wenn er als Ersttäter erst Mal eine "Verwarnung" bekommen hätte: es wäre
1) dokumentiert gewesen und
2.) hätte es dem KV gezeigt, dass man mit Dir nicht spassen kann.

Klare Fristsetzung bis Morgen 9. 00 Uhr muss Kind bei Dir sein (oder ggf. auch 12 Uhr weil sonst das Kind zu früh raus muss) und dann ansonsten sofort an Deinem Wohnort (auch wenn es Ostermontag ist) aufs Revier und Anzeige erstatten.
Wie andere schon geschrieben haben: GB ist GB, da kann sich keine Polizei drüber wegsetzen.

Hier geht gerade ein heftiuges Machtspiuel ab. Du hast Deinen Willen gezeigt, bist sogar hingefahren, jetzt ist Schluß mit lustig.

Setze Dich durch, bzw. eigentlich nur dass, was ein Gericht als das Beste für das Kind festgelegt hat.

Gruss und Frohe Ostern

Désirée

 
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