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Geschrieben von NussNou am 17.01.2017, 8:26 Uhr

Ich geh grad emotional krachen - Erfahrung mit betreutem Umgang

BU bekommt man relativ leicht durchgesetzt, wenn das Kind noch so klein ist und keine Beziehung zum Vater hat. Ist doch klar, für den Kleinen ist sein Vater ein komplett Fremder, selbstverständlich muss er sich erst an ihn gewöhnen. In die Wohnung lassen musst du ihn nicht. Du kannst beim JA direkt BU beantragen, wenn er dagegen ist, muss er seinen Umgang halt einklagen, dann bekommt er aber auch nichts anderes.
Wir haben das ganze Prozedere durch (genau so, ähnliche Situation wie bei dir), unbegleiteter Umgang war für JA, Verfahrensbeistand und Richter überhaupt keine Option, stand null zur Debatte, weil der Kleine den KV gar nicht kannte (war auch so ein sporadisch Interessierter).
Den BU selbst fand ich total nervtötend, weil ich mit unserer Betreuerin überhaupt nicht zurechtkam (die war gleich ganz vaterverliebt und hat mich ständig nur angezickt, völlig unprofessionell, hat auch so blöde Sachen gefragt wie, ob mein Kind nach dem ersten BU Fragen über seinen Vater gestellt hätte - der Kleine war da gerade mal 18 Monate alt!). Aber in dem Fall war es wohl einfach Pech, viele Betreuer sind wohl auch völlig okay.
Davon abgesehen war die ganze Sache letztendlich positiv, weil Kontakt im geschützten Rahmen stattfand und der Kleine beim ersten unbegleiteten Kontakt den Vater nicht nur wiedererkannt, sondern auch ein Jahr älter war und sich besser mitteilen konnte.

 
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